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ULF ULF ist weiblich
Eroberer


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Inhalt Reisegewerbekarte

Hallo ins Forenland,

ich habe hier einen Reisegewerbekarteninhaber, der sein Geld im Schaustellergeschäft betreibt - genauer, er hat einige Karussells. Diese sind namentlich in der Reisegewerbekarte festgehalten.

Nun hatte er in einer fernen Stadt vom Ordnungsamt Besuch und dabei wurde festgestellt, dass sein Kettenkarussell nicht in der Reisegewerbekarte steht. Das Bußgeld wurde fällig und nun steht er vor mir und möchte eigentlich eine Formulierung in die RGK haben, die allgemein gehalten wird. z.B. "Karussellbetrieb" und nicht die Einzelauflistung für: Kettenflieger, Achterbahn, Kindereisenbahn ...usw.

Ein Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden habe ich nicht. Er ist der Einzige für dieses Gewerbe und ähnliche Artikel im Forum habe ich nicht gefunden.

Wer kann mir weiterhelfen?

__________________
U.L.F
1 17.01.2011 13:55 ULF ist offline E-Mail an ULF senden Beiträge von ULF suchen
Solon
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*knecht* *knecht* ist weiblich
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Da für die Erteilung der RGK ja nicht die Artikel geprüft werden, die er vertreibt, bzw. die Dienstleistungen, die er anbietet, sondern lediglich die persönliche Zuverlässigkeit, halte ich es für unerheblich, ob jedes einzelne Karussel aufgezählt wird oder ein Sammelbegriff.
2 19.01.2011 11:23 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Inhalt Reisegewerbekarte

Moin aus Rheinhessen,
eine Abgrenzung der Eintragungen im Schaustellergewerbe kann sich aber m. E. aus den Bestimmungen der Schaustellerhaftpflichtverordnung ergeben. Ich würde zwar nicht die einzelnen Karusells namentlich aufführen, aber doch durch die Eintragung verdeutlichen, ob ein versicherungspflichtiges Schaustellergewerbebetrieben wird oder nicht.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 19.01.2011 11:53 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
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Hallo U.L.F.,

Formulierungshilfe findet man eventuell im Pkt. 1.2 (1.2.1 Abs. 2) der Reisegewerbeverwaltungsvorschrift (ReisegewVwV - 380) im Landmann-Rohmer ergänzende Vorschriften (a. Fahrgeschäfte).

Beste Grüße aus der "grünen" Stadt am See

VoPi.
4 19.01.2011 11:59 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

ich schließe mich Kollegen Rheinhesse an. Die Unterscheidung nach § 1 Abs. 2 Pkt. 1 und 3 SchauHV klingt zutreffend.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
5 19.01.2011 13:26 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
ULF ULF ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von ULF


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Auch ich schließe mich der Meinung an. Vielen Dank an alle Beteiligten für die schnellen und guten Hinweise. PS. Ich wusste gar nicht, das ich das alles im Landmann Rohmer finde - bin zwar schon 3 Jahre im Gewerbeamt - aber ... lesen, lesen, lesen ... Mit dem Forum geht es schneller DANKE

__________________
U.L.F
6 19.01.2011 14:44 ULF ist offline E-Mail an ULF senden Beiträge von ULF suchen
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