Allgemeine Informationen erwünscht |
onomatopoetica
Grünschnabel
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Allgemeine Informationen erwünscht |
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Hallo und guten Abend zusammen,
Angenommen, wir haben einen Spielothekenbetreiber in einer Stadt bei Stuttgart. Es werden ausschliesslich Geldautomaten betrieben, alkoholfreie Getränke gibt es auch sowie Snacks. Als einziger "Arbeitnehmer" ist er selbst "angestellt".
ich würde mich über Informationen freuen, die folgendes Betreffen:
- welche / wieviele Steuern, die der Besitzer abgeben muss
- Kosten für Lizenzen
- Sonstige Steuern oder gesetzliche Kosten
Könnt ihr mir da helfen?
Aüßerdem frage ich mich, welche Vorraussetzungen für die Eröffnung gegeben sein müssen (rechtlich).
Danke für die Antwort(en)
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1
30.11.2010 22:14 |
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Solon
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domar
Haudegen
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Mein lieber Mann, du bist ganz schön neugierig.
Da kommen einige Rechtsgebiete zusammen. Wir befinden uns jedoch im Forum für Gewerberrecht. Obwohl deine Fragen schon recht interessant sind und mögliche Antworten dazu verleiten könnten den Beruf zu wechseln, hihi.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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2
01.12.2010 08:28 |
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Solon
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onomatopoetica
Grünschnabel
Dabei seit: 30.11.2010
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Themenstarter
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hmm... okay... ichabe mich einfach verleiten lasen, mal alles zufragen, 'tschuldigung
Und welche Fragen davon gehören nun hier genau rein?^^
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3
01.12.2010 10:14 |
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domar
Haudegen
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Zitat: |
Original von onomatopoetica
hmm... okay... ichabe mich einfach verleiten lasen, mal alles zufragen, 'tschuldigung
Und welche Fragen davon gehören nun hier genau rein?^^ |
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Meines Erachtens:
"Außerdem frage ich mich, welche Vorraussetzungen für die Eröffnung gegeben sein müssen (rechtlich)."
Da hier einige Cracks sind und ich noch nicht so fit, lasse ich diesen Damen und Herren den Vortritt. Zudem gibt es regionale Unterschiede bei der Auslegung...
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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4
01.12.2010 10:29 |
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h.bscher
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Ich beantworte mal eine ungestellte Frage.
Am besten gehts zu den für dich zuständigen Gewerbe.-/Ordnungsamt, Bauamt, Steueramt und Finanzamt. Da bekommst du die Antworten die du suchst.
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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5
01.12.2010 10:48 |
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m.schiller
Haudegen
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Erste Anlaufstelle ist das Bauamt:
- es muss geprüft werden ob an geplanter Stelle eine Spielhalle überhaupt zulässig ist
- bei Neuerrichtung => Bauantrag
- bei Umbau => Nutzungsänderungsantrag
Zweite Anlaufstelle ist das Gewerbeamt:
- Spielhallenerlaubnis erforderlich
- Geeignetheitsbestätigung erforderlich
- wenn Antragsteller selbst Aufsteller sein soll, benötigt er auch dafür eine entsprechende Erlaubnis
Dritte Anlaufstelle, ist die für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständige Behörde
Viertens Finanzamt
evtl weitere Behörden
Zu den anfallenden Kosten kann nur die jeweils zuständige Behörde vor Ort entsprechende Auskunft geben.
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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6
01.12.2010 12:35 |
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