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Zum Ende der Seite springen Allgemeine Informationen erwünscht
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onomatopoetica onomatopoetica ist männlich
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Fragezeichen Allgemeine Informationen erwünscht

Hallo und guten Abend zusammen,

Angenommen, wir haben einen Spielothekenbetreiber in einer Stadt bei Stuttgart. Es werden ausschliesslich Geldautomaten betrieben, alkoholfreie Getränke gibt es auch sowie Snacks. Als einziger "Arbeitnehmer" ist er selbst "angestellt".
ich würde mich über Informationen freuen, die folgendes Betreffen:

  • welche / wieviele Steuern, die der Besitzer abgeben muss
  • Kosten für Lizenzen
  • Sonstige Steuern oder gesetzliche Kosten


Könnt ihr mir da helfen?

Aüßerdem frage ich mich, welche Vorraussetzungen für die Eröffnung gegeben sein müssen (rechtlich).

Danke für die Antwort(en)
1 30.11.2010 22:14 onomatopoetica ist offline E-Mail an onomatopoetica senden Beiträge von onomatopoetica suchen
Solon
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domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Moin Mein lieber Mann, du bist ganz schön neugierig. geschockt

Da kommen einige Rechtsgebiete zusammen. Wir befinden uns jedoch im Forum für Gewerberrecht. Obwohl deine Fragen schon recht interessant sind und mögliche Antworten dazu verleiten könnten den Beruf zu wechseln, hihi.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
2 01.12.2010 08:28 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Solon
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onomatopoetica onomatopoetica ist männlich
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hmm... okay... ichabe mich einfach verleiten lasen, mal alles zufragen, 'tschuldigung

Und welche Fragen davon gehören nun hier genau rein?^^
3 01.12.2010 10:14 onomatopoetica ist offline E-Mail an onomatopoetica senden Beiträge von onomatopoetica suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Zitat:
Original von onomatopoetica
hmm... okay... ichabe mich einfach verleiten lasen, mal alles zufragen, 'tschuldigung

Und welche Fragen davon gehören nun hier genau rein?^^


Meines Erachtens:

"Außerdem frage ich mich, welche Vorraussetzungen für die Eröffnung gegeben sein müssen (rechtlich)."

Da hier einige Cracks sind und ich noch nicht so fit, lasse ich diesen Damen und Herren den Vortritt. Zudem gibt es regionale Unterschiede bei der Auslegung...

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4 01.12.2010 10:29 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Ich beantworte mal eine ungestellte Frage.

Am besten gehts zu den für dich zuständigen Gewerbe.-/Ordnungsamt, Bauamt, Steueramt und Finanzamt. Da bekommst du die Antworten die du suchst.

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Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
5 01.12.2010 10:48 h.bscher ist offline E-Mail an h.bscher senden Homepage von h.bscher Beiträge von h.bscher suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
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Moin

Erste Anlaufstelle ist das Bauamt:

- es muss geprüft werden ob an geplanter Stelle eine Spielhalle überhaupt zulässig ist
- bei Neuerrichtung => Bauantrag
- bei Umbau => Nutzungsänderungsantrag

Zweite Anlaufstelle ist das Gewerbeamt:

- Spielhallenerlaubnis erforderlich
- Geeignetheitsbestätigung erforderlich
- wenn Antragsteller selbst Aufsteller sein soll, benötigt er auch dafür eine entsprechende Erlaubnis

Dritte Anlaufstelle, ist die für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständige Behörde

Viertens Finanzamt

evtl weitere Behörden

Zu den anfallenden Kosten kann nur die jeweils zuständige Behörde vor Ort entsprechende Auskunft geben.

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
6 01.12.2010 12:35 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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