unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gerwerbeanmeldung einer Spielhalle » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gerwerbeanmeldung einer Spielhalle
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.394.966
Nächster Level: 8.476.240

81.274 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gerwerbeanmeldung einer Spielhalle

Welche Bedingungen müssen zur Eröffnung einer Spielhalle erfüllt werden?

Bei einer:
1. GmbH
2. GmbH & Co KG
3. Ltd.
4. Ltd. & Co KG

Müssen die Bescheinigungen nach 33 c und 33 d auf den Geschäftsführer und bei mehreren Geschäftsführeren auf jeden Einzelnen ausgestellt sein?

Oder müssen die Bescheinigungen nach 33 c und 33 d auf eine oder mehrere der o. a. Gesellschaftsformen ausgestellt sein?

Oder müssen die Bescheinigungen nach 33 c und 33 d einmal auf den Geschäftsführer und/oder bei mehreren Geschäftsführern jeweils einzeln und zusätzlich auf die Gesellschaft ausgestellt sein?

Was erfolgt bei einem Geschäftsführerwechsel?

Welche Bestimmungen und §§ finden hier und wie Anwendung?

Die Fragestellung kann unvollständig sein. Sofern es weitere Bedingungen und Möglichkeiten gibt, bitte ich entsprechende Hinweise.

Gruß
anders
1 25.05.2006 13:41 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.041.403
Nächster Level: 3.609.430

568.027 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gerwerbeanmeldung einer Spielhalle

Also:

Die GmbH hat - auch unter gewerberechtlichen Aspekten, eine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher wird eine Erlaubnis auf die GmbH auszustellen sein. Es reicht eigentlich vollkommen aus die Erlaubnis an die GmbH z.Hd. der Geschäftsleitung zu adressieren.

Die GmbH & CoKg ist eine Personengesellschaft, genauso auch die Ltd. & CoKg. Ihnen fehlt, anders als bei der GmbH, die eigene Rechtspersönlichkeit. Aus diesem Grund ist Sie gewerberechtlich betrachtet nicht der Gewerbetreibende, sondern Gewerbetreibende sind die persönlich haftenden Gesellschafter - im Beispiel die GmbH oder die Ltd-. Daraus folgt, weil jeder Gewerbetreibende eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle und zum Aufstellen von Geräten mit Gewinnmöglichkeit braucht, jeder persönlich haftende Gesellschafter - im Beispiel die LTD und die GmbH - eine Erlaubnis beantragen muss.
2 26.05.2006 07:05 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Neetz   Zeige Neetz auf Karte Neetz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 20.06.2005
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 247.636
Nächster Level: 300.073

52.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






GmbH & Co. KG

Hallo aus der Waldgartenkulturgemeinde Schöneiche bei Berlin,

wie soll es anders sein, auch bei uns wird nun eine Spielothek eröffnet.
Und ich hab noch niiiiiiiiieeeee eine Erlaubnis erteilt. Und natürlich ist es eine GmbH & Co. KG.
Ich seh trotzdem nicht ganz durch verwirrt :
Bei meiner GmbH & Co. KG ist phG eine GmbH
und 2 Kommanditisten: Frau X und Herr Y.
Herr Y hat als Einzelunternehmen eine Erlaubnis nach 33c. er stellt also die Automaten in diesem Objekt auf.
1. Wird die Erlaunbis nach 33i auf Frau X und Herr Y ausgestellt? also jeder eine?
2. Herr Y muss eine Gewerbeanmeldung erhalten als Automatenaufsteller und eine Geeignetheitsbescheinigung für das Objekt?
3. Bräuchte Frau X noch eine Erlaubnis nach 33 c?

In der SpielVwV ist ein Musterbescheid für 33i. Ist das alles? Die Hinweise werden natürlich mit aufgenommen.

4. bei einer Grundfläche von 75m² sind nur 5 geldspielautomaten zulässig, richtig?
Ich denke , ich werde aber nochmal nachmessen, da sicherlich die Toi´s und Aufenthaltsräume mitgemessen wurden.

Ach ja.... Man hat´s nicht leicht, wenn man´s schwer hat....
3 10.10.2006 17:06 Neetz ist offline E-Mail an Neetz senden Homepage von Neetz Beiträge von Neetz suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.439.316
Nächster Level: 5.107.448

668.132 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: GmbH & Co. KG

Hallo Kollegin Neetz,

1. Die Erlaubnis erhält die GmbH als PHG der GmbH & Co. KG

2. Herr Y benötigt die Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 GewO.

3. Nach der neuen SpielV darf pro vollen 12 m² Spielfläche ein Geldspielgerät aufgestellt werden. Bei 75 m² sind dies somit 6
Geräte.

Grüße aus Neuss



Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
4 10.10.2006 21:30 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Neetz   Zeige Neetz auf Karte Neetz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 20.06.2005
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 247.636
Nächster Level: 300.073

52.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: GmbH & Co. KG

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Schönes WE für alle.

Gruß Neetz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Neetz: 13.10.2006 10:15.

5 13.10.2006 08:53 Neetz ist offline E-Mail an Neetz senden Homepage von Neetz Beiträge von Neetz suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gerwerbeanmeldung einer Spielhalle


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 2.024.311
Antworten: 152
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 93.592
Antworten: 2
Anmeldung einer KG in Gründung Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.08.2010 14:38 von Jannes     16.11.2023 11:00 von Thomas Mischner   Views: 252.712
Antworten: 23
Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH Gaststättenrecht   18.06.2020 15:44 von Frahm-Nielsen, S.     24.07.2023 15:24 von Roesje   Views: 242.061
Antworten: 14
Baurecht Spielhallen in Baden Württemberg Spielrecht   21.05.2023 12:50 von petergaukler     01.07.2023 20:26 von petergaukler   Views: 2.009.858
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 32.102 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.306.627


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 105 | Gesamt: 0.181s | PHP: 99.45% | SQL: 0.55%