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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » UG i.G. Gesellschafter » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen UG i.G. Gesellschafter
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 UG i.G. Gesellschafter Emsland 23.07.2010 12:37
 UG i.G. (Vorgesellschaft) VoPi 23.07.2010 13:30
 RE: UG i.G. Gesellschafter Emsland 26.07.2010 08:42
 RE: UG i.G. Gesellschafter Steffen Balzer 26.07.2010 09:07
 RE: UG i.G. Gesellschafter Emsland 26.07.2010 10:18
 RE: UG i.G. Gesellschafter Runge 26.07.2010 10:35
 RE: UG i.G. Gesellschafter VoPi 26.07.2010 11:11
 RE: UG i.G. Gesellschafter Steffen Balzer 26.07.2010 10:47
 RE: UG i.G. Gesellschafter Emsland 26.07.2010 10:59
 RE: UG i.G. Gesellschafter Marcel Fromm 14.09.2010 15:12
 RE: UG i.G. Gesellschafter VoPi 14.09.2010 18:25

Autor
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Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
König


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UG i.G. Gesellschafter

Moin Moin

ich habe hier eine UG i.G.. Diese UG hat nach Auszug aus dem Gesellschaftervertrag zwei Gesellschafter, die je zur Hälfte an den Geschäftsanteilen beteiligt sind. Geschäftsführer ist aber nur einer der beiden Gesellschafter. Er ist berechtigt die Gesellschaft stets allein zu vertreten und kann die Rechtsgeschäfte vornehmen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich diese Gewerbeanmeldung bearbeiten soll. Bis zur endgültigen Eintragung im Register, haftet doch jeder Gesellschafter oder?

Wird in der Gewerbeanmeldung nur der Geschäfstfürher erwähnt oder nehmen ich die Daten von beiden Gesellschaftern auf, da diese bis zur Eintagung der UG voll haften?

Ich wünsche euch ein schönes WE.
1 23.07.2010 12:37 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Solon
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VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
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UG i.G. (Vorgesellschaft)

Hallo Emsland,

eine UG, die noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, hat noch keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie kann allerdings als körperschaftlich strukturiertes Gebilde nach außen geschlossen auftreten.
Aus der körperschaftlichen Struktur ist aber nicht abzuleiten, dass sie Gewerbetreibende im Sinne der GewO ist.
Sie muss vielmehr wie eine Personengesellschaft behandelt werden.
Solange es an der Eintragung der UG im Handelsregister fehlt, ist eine vollumfängliche Zuordnung von Handlungen der Gründungsgesellschaft zur künftigen UG nicht verläßlich sichergestellt.
Dies zeigt sich vor allem dann, wenn nicht abzusehen ist, ob und wann eine Eintragung überhaupt noch angestebt wird.
Demzufolge ist es übereinstimmende Auffassung in Rspr. und Literatur, dass nicht die Vorgesellschaft, sondern (jedenfalls) die unternehmerisch tätigen Gründer der Vorgesellschaft als Gewerbetreibende anzusehen sind (= Tenor zur GmbH i.G. aus BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 B 162.92 - VGH München/ GewArch 1993/4 S. 156)

Freundliche Grüße und beste Wünsche für das Wochenende
wünscht VoPi aus der grünen Stadt am See.
1 23.07.2010 13:30 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
Solon
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Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
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Moin Moin

vielen Dank für deine Hinweise. Das mit der Vorgesellschaft ist mir bekannt.

Mein Problem ist folgendes:

Die UG i.G. hat laut Gesellschaftsvertrag zwei Gesellschafter, die je zur Hälfte an den Gesellschaftsteilen beteiligt sind.

Einer dieser beiden ist der Geschäftsführer, der sozusagen alles regelt.
Für mich stellt sich die Frage, welche Daten ich bei der jetzigen Gewerbeanmeldung eintragen muss.

Muss ich von beiden Gesellschaftern die Daten eintragen oder nur von dem Geschäftsführer?
1 26.07.2010 08:42 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) - steht diesbezüglich

Bei einer bereits gegründeten aber noch nicht in das betreffende Register eingetragenen juristischen Person (z. B. einer GmbH in Gründung) sind bis zur Registereintragung deren Gründer als Gewerbetreibende anzusehen.


Diese Grüdungsgesellschaft wird wie eine GbR behandetl. Siehe Landmann/rohmer §14 Rdn. 56 und 63.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 26.07.2010 09:12.

1 26.07.2010 09:07 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Moin Moin

ich verstehe das jetzt folgendermaßen.

Solange die UG noch nicht im Register eingetragen ist, nehme ich die Daten beider Gesellschafter in die Gewerbeanmeldung der UG I.G. auf, da zum jetzigen Zeitpunkt eine Personengesellschaft GbR vorhanden ist. Sobald dann die UG eingetragen ist, melde ich die UG i.G. ab und melde die UG ganz normal an. Hier nehme ich dann die persönlichen Daten des Geschäftsführers auf und nicht die Daten des weiteren Gesellschafters, da dieser keine Führungsaufgaben hat.

Ist das so richtig?
1 26.07.2010 10:18 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
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Guten Morgen ins Forum,
meines Erachtens müssen die beiden Gesellschafter das Gewerbe zunächst als Einzelgewerbetreibende anmelden, da es die juristische Person (UG) noch nicht gibt. Ist die UG im Handelsregister eingetragen, wird sie Gewerbetreibende und die Gewerbeanmeldung ist für die UG zu erstatten. Wer (und wie viele Personan) Geschäftsführer ist, ergibt sich dann auch aus dem Handelsregisterauszug.
Gruß Runge
16 26.07.2010 10:35 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Die Anzeigepflicht für den Formwechsel (Persongesellschaft in jurist. Person) ist im Landmann/ Rohmer § 14 S. 67 RNr. 45 ersichtlich.

Freundliche Grüße und beste Wünsche
für die Woche mailt VoPi.
31 26.07.2010 11:11 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Genau so, erst wenn die j.P. entstanden ist (und somit rechtsfähig) sind nur noch die gesetzlichen Vertreter (in diesem Fall der Geschäftsführer) einzufügen. Dies wird mit einer Ab- und Anmeldung dokumentiert.

Bei meinem Programm kann ich die Rechtsform UG i.G. auswählen, habe jedoch nicht die Möglichkeit mehrer Anmeldungen wie bei einer GbR zu tätigen.
Ich handhabe es von daher so, dass ich eine GbR anmelde (die Rechtsform taucht nur intern auf) und im FN 1 dann den Namen der UG i.G. schreibe.

Mfg, Steffen Balzer

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1 26.07.2010 10:47 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Vielen Dank euch. Ich hoffe das mein Programm auch diese Möglichkeit der Eingabe vorsieht.
1 26.07.2010 10:59 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Hallo,

ist es also nun bei der Anmeldung einer UG i.G. egal, ob ich als Rechtsform zunächst GbR in die Anmeldung (intern) eintrage oder die einzelnen Gesellschafter als Einzelunternehmen??

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
1 14.09.2010 15:12 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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Hallo Herr Fromm,

ich handhabe es wie Herr Balzer. Bei meinem Programm kann ich die Rechtsform UG i.G. oder auch GmbH i.G. (als Version einer Personengesellschaft) intern auswählen und habe die Möglichkeit, mehrere Anmeldungen - wie beispielsweise bei einer GbR - zu tätigen.
Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, würde ich auf die GbR-Variante des Herrn Balzer ausweichen (in FN 1 mit dem strukurierten Gebilde der UG i.G.).

Schöne Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Woche mailt VoPi aus der grünen Stadt am See.
16 14.09.2010 18:25 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
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