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Zum Ende der Seite springen Verfahren bei sogenannter "verfristeter" Software
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Meike
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Verfahren bei sogenannter "verfristeter" Software

Gruß an alle,

nachdem eine Viiiiielzahl von Bauartzulassungen einmal, bzw. einige bereits mehrfach diesen Beisatz zu ungültigen Programmversionen / Spielsoftware erhalten,
nachfolgende Fragen:

Was machen die §7-Prüfer, wenn sie "alte" Software auf dem Prüflingen vorfinden?

Kam es mal zum Rechtsstreit weil der Prüfer die Plakette "verweigerte", aber der Aufsteller auf "seine" alte zugelassene Software bestand? Wenn ja, wie war der Verfahrensverlauf?

Hatte ein Ordnungsamt mal eine Verfügung, wenn ja, welcher Art erlassen, nachdem sie die sogenannte "verfristete" Software vorgefunden hatte?



Gruß
Meike
1 04.06.2010 16:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Gruß an alle,

nun bis heute habe ich von keinem derartigen Verfahren erfahren.

Vielmehr erhielt ich die Info, dass man die Nachrpüfplakette angedacht hatte zu verweigern,
aber nachdem mit Klage gedroht wurde und nach rechtlicher Beratung hätte man von diesem
Ansinnen Abstand genommen.

Nun, es ist schon sehr bezeichnend, wie sich alle Verbände in diesem Bereich "benehmen".



Gruß
Meike
2 31.07.2010 07:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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