Welches Datum bei einer Abmeldung von Amts wegen |
Emsland
König
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Welches Datum bei einer Abmeldung von Amts wegen |
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bei mir hat im Juni 2009 ein Holländer ein Gewerbe angemeldet. Dieses Gewerbe hat er ungefähr bis November oder Dezember (laut Vermieter der Wohnung) ausgeübt. Danach ist der Gewerbetreibende nicht mehr aufgetaucht. Merhmals habe ich den Gewerbetreibenden angeschrieben und darum gebeten mir mitzuteilen, ob das Gewerbe noch ausgeübt wird. Die Briefe sind jetzt zurückgekommen mit dem Hinweise unbekannt verzogen. Daraufhin habe ich Kontakt zum Vermieter aufgenommen. Der erzählte mir, er hätte seit Dezember keine Miete erhalten. Der Gewerbetreibende sei nicht mehr zu erreichen, weder über Telefon noch über die Adresse in Holland. Er hat zwischenzeitlich den Mietvertrag gekündigt und einen neuen Mieter in die Wohnung gelassen.
Ich will jetzt eine Abmeldung von Amts wegen vornehmen. Habe vorher den Gewerbetreibenden nochmals angeschrieben, einmal an die deutsche Adresse und einmal an die holländische Adresse. Beides Mal kam der Brief zurück, mit dem Hinweis unbekannt verzogen. Jetzt wird abgemeldet.
Stellt sich für mich nur die Frage welchen Tag soll ich für die Abmeldung von Amts wegen wählen?
Schönen Feierabend
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1
16.03.2010 16:10 |
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Solon
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Robert
Routinier
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RE: Welches Datum bei einer Abmeldung von Amts wegen |
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Hallo!
Laut Kommentar von Landmann/Rohmer zu § 14 GewO, hier: Rz. 48 + 48 a, kann eine GwA von Amts wegen erfolgen, wenn die Aufgabe des Betriebes eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgt ist.
Aufgrund des SV würde ich die GwA auf den 30.11.2009 setzen, da er ab dem 01.12.2009 keine Miete mehr gezahlt hat und Briefe zurückgekommen sind.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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2
16.03.2010 17:20 |
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Solon
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Emsland
König
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Themenstarter
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das ist ebenfalls ein Problem. Der Herr ist laut
Meldeamt immer noch mit Wohnsitz dort gemeldet, aber leider nicht mehr auffindbar. Die haben auch keine Anhnung, wie sie diesen Kerl kriegen sollen.
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4
17.03.2010 14:25 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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also wenn ich es recht weiß, lässt unser Meldeamt vor Ort Kontrollen durchführen... wird bekannt, dass die Person dort nicht mehr wohnt, wird auch melderechtlich eine Abmeldung vorgenommen... das kommt bei uns wohl öfters vor...
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5
17.03.2010 15:24 |
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Emsland
König
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Themenstarter
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ich habe heute nochmals mit dem Vermieter gesprochen. Der Vermieter der Geschäftsräume hat den Mietvertrag zum 01.12.2009 fristlos gekündigt. Er konnte die Kündigung leider nicht überreichen, da der Holländer unauffindbar ist. Die Geschäftsräume wurden zum 01.01.2010 wieder neu vermietet.
Ich werde den 31.12.2009 als Abmeldedatum nehmen, da ab dem 01.01.2010 die Geschäftsräume anderweitig vermietet werden.
Euch allen ein schönes und erholsames Wochenende.
Bis dann
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6
19.03.2010 10:10 |
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