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Zum Ende der Seite springen Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel 11 Bewertungen - Durchschnitt: 7,5511 Bewertungen - Durchschnitt: 7,5511 Bewertungen - Durchschnitt: 7,55
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Carlo Carlo ist männlich
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Zitat:
Original von anders
@alle
Können Musterbriefe einem anstehenden Verfahren auch schaden?

Was können Musterbriefe den Automatenaufstellern eigentlich bringen, wenn Sie nicht direkt von RA Bernd Hansen verfasst sind?

Macht es wirklich noch Sinn, sich immer wieder nur auf die bisherigen beiden Urteile zu beziehen?

Muss RA Bernd Hansen nicht ein wesentlich höheres Risiko eingehen?
Muss RA Bernd Hansen nicht mit völlig neuen Argumenten kommen?
Muss RA Bernd Hansen nicht da ansetzen, wo die anderen Prozesse endeten?
Kann RA Bernd Hansen mit neuen Standpunkten überhaupt die Richter des EuGHs überzeugen?
Nur noch 6 Tage, dann wissen wir mehr!





Durch Artikel 23 der SATZUNG DES GERICHTSHOFS

wird geregelt, wer die Beteiligten am Verfahren sind bzw. wer sich am Verfahren beteiligen darf. Ein Musterbrief an den EuGH von nicht am Verfahren zugelassenen Personen dürfte somit ohne direkte Wirkung sein. Trotzdem dürfte der Inhalt für den EuGH von Interesse sein.

Ein Musterbrief an die Kommission dürfte hingegen direktes Gehöhr finden!

Solche Art von Lobbyarbeit der Glücksspielindustrie und deren Verbände ist sicherlich für EuGH und Kommission von Interesse.

Artikel 23 der SATZUNG DES GERICHTSHOFS

"In den Fällen nach Artikel 35 Absatz 1 des EU-Vertrags, Artikel 234 des EG-Vertrags und Artikel 150 des EAG-Vertrags obliegt es dem Gericht des Mitgliedstaats, das ein Verfahren aussetzt und den Gerichtshof anruft, diese Entscheidung dem Gerichtshof zu übermitteln. Der Kanzler des Gerichtshofs stellt diese Entscheidung den beteiligten Parteien, den Mitgliedstaaten und der Kommission zu und außerdem dem Rat oder der Europäischen Zentralbank, sofern die Gültigkeit oder Auslegung einer Handlung des Rates oder der Europäischen Zentralbank streitig ist, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat, sofern die Gültigkeit oder Auslegung einer von diesen beiden Organen gemeinsam erlassenen Handlung streitig ist.
Binnen zwei Monaten nach dieser Zustellung können die Parteien, die Mitgliedstaaten, die Kommission und gegebenenfalls das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Zentralbank beim Gerichtshof Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben.

In den Fällen nach Artikel 234 des EG-Vertrags stellt der Kanzler des Gerichtshofs die Entscheidung des Gerichts des Mitgliedstaats darüber hinaus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Mitgliedstaaten sind, und der in jenem Abkommen genannten EFTA-Überwachungsbehörde zu, die binnen zwei Monaten nach der Zustellung beim Gerichtshof Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben können, wenn einer der Anwendungsbereiche des Abkommens betroffen ist."
21 28.02.2010 16:43 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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22 04.03.2010 07:24 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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