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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Welche Arbeiten darf ich vergeben? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Welche Arbeiten darf ich vergeben?
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R&T R&T ist männlich
Grünschnabel


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Fragezeichen Welche Arbeiten darf ich vergeben?

hallo
nach langer suche habe ich endlich ein forum gefunden (-:
hatte die tage einen interessanten besuch an der tür, mit dem ich erstmal nichts anfangen kann.
hoffe, dass sie mir hier weiterhelfen können.

wir haben uns ein altes haus gekauft und renovieren dies nun komplett. die abrissarbeiten etc machen wir komplett selber, wasser, strom etc wollen wir vom fachmann machen lassen.
nun kam am donnerstag jemand in unsere "baustelle" rein und stellte sich als "allround-handwerker" vor.
er fragte ob wir hilfe gebrauchen könnten, er würde alle arbeiten wie z.B. verputzen, strom, tapezieren, heizungsrohre verlegen etc uns anbieten. er erklärte uns (auf nachfrage), dass er keinen meister o.ä. hätte aber trotzdem alles machen dürfte, da er ein reisegewerbe hätte. nur an den zähler vom strom würde er nicht gehen.
er hat mich eigentlich davon überzeugt, dass er die arbeiten wirklich kann (ist gelernter elektriker), nur habe ich meine zweifel an der umsetzung.

darf er mir sowas anbieten? darf ich ihm die arbeit geben?
habe sorgen, wenn er etwas falsch macht, wie dann die versicherungen reagieren. was passiert wenn mein haus abbrennt weil es einen fehler im strom gab? ist so ein reisegewerbe genauso versichert wie eine normale firma?

gruß
1 06.02.2010 14:24 R&T ist offline Beiträge von R&T suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Welche Arbeiten darf ich vergeben?

Hej aus Hamm,

ich würde mich in deinem Fall mal mit der Handwerkskammer unterhalten und dort nachfragen. Auch ein Anruf bei der Versicherung ist mit Sicherheit nicht schlecht.

Wir dürfen hier keine rechtliche Beratung geben (leider).

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 08.02.2010 08:13 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Boris18   Zeige Boris18 auf Karte Boris18 ist männlich
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RE: Welche Arbeiten darf ich vergeben?

genau das hätte ich Ihnen auch geraten aber er war schneller^^

__________________


Liebe Grüße an alle Forennutzer
3 08.02.2010 08:53 Boris18 ist offline E-Mail an Boris18 senden Beiträge von Boris18 suchen
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Daumen hoch! RE: Welche Arbeiten darf ich vergeben?

Lieber Boris,

Hier meine ganz klar eindeutige Antwort.
DU DARFST!

Und ich würde auf keinen fall die Handwerkskammer fragen, denn die ist gar nicht zuständig. Hilfe gibt es bei der IHK, die haben aber auch nicht immer so viel Ahnung. Zuständig ist wenn die örtliche Behörde. Gewerbeamt oder ähnliches. Mit Versicherung hat das ganze überhaupt garnichts zu tun.

Wer also solch arbeiten anbietet, hat eine Reisegewerbekarte (oder arbeitet Reisegewerbekartenfrei - und trotzdem ganz legal). In der Karte stehen alle Tätigkeiten drin, die der Handwerker machen darf. Alles andere muss bei der zuständigen Behörde des Reisegewerbtreibenden nachgemeldet werden.

Ich empfehle trotzdem, andere Helfer (Nachbarn, Familienmitglieder) auf der Baustelle bei der BG anzumelden, der gewerbetreibende ist allerdings selbst dafür verantwortlich eine Unfallversicherung zu haben. Sprechen Sie ihn doch einfach mal an.

Jedes Handwerk kann ganz legal im Reisegewerbe ohne Qualifikationsnachweiss ausgeübt werden. Wichtig ist nur, dass sie mit der Arbeit zufrieden sind. Lassen Sie doch im Zweifelsfall, die Anlage von einem anderen Elektriker überprüfen und durchmessen. Da wo Bedenken bestehen sollten immer noch weitere Kontrollen selbstorganisiert werden.
Ein Reisegewerbe ist ein Gewerbe wie jedes andere und kann demnach genauso versichert werden wie ein stehender Betrieb. Lassen Sie sich doch mal die Arbeiten des reisenden zeigen und sprechen Sie mit seiner vorigen Kundschaft.

Ärger gibt es übriegens nur mit der Handwerkskammer und den Meisterbetrieben, die den Reisenden Handwerker als unzulässigen Konkurrenten sehen. Da können sie sich auf was gefasst machen... muss aber nicht, wenn sie vorher sich gut informieren und sich ihrer Sache sicher sind.

Es ist übrigens keine Rechtsberatung, wenn ich ihnen sage, Ja das dürfen Sie- aber informieren sie sich gut. Andersrum fällt den Kollegen aus den Behörden aber ungemein leicht, den potentiellen Gewerbetreibenden zusagen, was sie alles nicht dürfen..... obwohl es gar nicht im Gesetz steht.
So verhält es sich auch mit dem angeblichen Werbungsverbot im Reisegewerbe, dem angeblichen Werkstattverbot, dem angeblichen Ausschluss von Gewährleistung, der angeblich schlechteren Arbeit, dem angeblichen bösen Haustürgeschäft, dem angeblichen Ausschlluss von meisterpflichtigen Tätigkeiten, und und und

Viel Spaß und hoffentliche gute Ergebnisse mit dem reisenden Handwerker. Lassen Sie sich die Reisegewerbekarte zeigen.

Jonas Kuckuk

Falls noch Fragen bestehen- nur zu.....

Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
4 20.03.2010 12:29 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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