Außer im Gaststättenerlaubnisverfahren lassen wir uns keinen Mietvertrag vorlegen. Bei "normalen" Gewerbeanmeldungen gibt es hierfür auch keinerlei Rechtsgrundlage.
Falls der Gewerbetreibende seine Betriebsstätte in Räumlichkeiten anmeldet, die ihm privatrechtlich nicht zur Verfügung stehen, ist das ein zivilrechtliches Thema, das der Gewerbetreibende und sein Vermieter untereinander zu regeln haben.
Einen schönen restlichen SchlaDo wünscht
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