2 Erlaubnisse ? |
AmtfürFragen
Grünschnabel
Dabei seit: 03.09.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.429
Nächster Level: 13.278
|
|
Hallo an alle Gewerbesachbearbeiter! Ich habe eine Frage zum Gaststättenrecht. Folgende Sachverhalt: Ein Pächter eines Objektes hat einen Wirtschaftsvertrag mit einem Gastronom. Dieser Gastronom hat auf Antrag eine Erlaubnis nach § 2 GastG von uns erhalten. Nun haben die beiden sich zerstritten und der Pächter kündigt den Wirtschaftsvertrag mit dem Gastronom. Möglicherweise wurde hier auch die Frist der Kündigung nicht eingehalten, was aber wohl nicht unser Problem ist. Gleichzeitig stellt nun der Pächter (eine GmbH) selbst einen Antrag auf Erlaubnis gem. § 2 GastG. Bis jetzt gehe ich davon aus, dass gegen die Erteilung nichts spricht. Der noch Inhaber will uns ggf. verklagen, wenn wir eine weitere Erlaubnis erteilen, weil er der Meinung ist 2 Erlaubnisse für ein Objekt gehen nicht. Was würden Sie machen? Vielen Dank schon mal.
|
|
1
22.09.2009 15:39 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gewkö
Doppel-As
Dabei seit: 04.05.2006
Beiträge: 107
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 702.704
Nächster Level: 824.290
|
|
,
&
,
derjenige, welcher im Besitz eines gültigen Pachtvertrages ist, kann, wenn nichts anderes im Wege steht, die Erlaubnis bekommen. Und wenn er schon eine für das Objekt hat, kann er losbruzeln.
Lassen Sie sich im Streitfall vom Eigentümer den Pachtvertrag vorlegen.
Mit den besten Wünschen für einen schönen Tag
gewkö
|
|
2
22.09.2009 16:16 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.710.154
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Das Thema wurde hier im Forum bereits diskutiert.
Kurz gesagt ist es so, dass die Gaststättenerlaubnis zu erteilen ist, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 GastG vorliegen. Zwar kann die Erlaubnis versagt werden, wenn kein Sachbescheidungsinteresse besteht (muss aber nicht). Das wäre der Fall, wenn nach Lage der Dinge ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller jemals über die Geschäftsräume verfügen wird. Grundsätzlich berührt die Gaststättenerlaubnis aber keine zivilrechtlichen Belange.
Der Klage würde ich ganz gelassen entgegensehen
|
|
3
22.09.2009 16:24 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 291.986 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.898.021
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|