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   ,  Moin    Moin   &    ,

derjenige, welcher im Besitz eines gültigen Pachtvertrages ist, kann, wenn nichts anderes im Wege steht, die Erlaubnis bekommen. Und wenn er schon eine für das Objekt hat, kann er losbruzeln.
Lassen Sie sich im Streitfall vom Eigentümer den Pachtvertrag vorlegen.

Mit den besten Wünschen für einen schönen Tag

gewkö



Gepostet am 22.09.2009 um 16:16 von:
Benutzer: gewkö
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38786#post38786


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