|
Hallo an alle Gewerbesachbearbeiter! Ich habe eine Frage zum Gaststättenrecht. Folgende Sachverhalt: Ein Pächter eines Objektes hat einen Wirtschaftsvertrag mit einem Gastronom. Dieser Gastronom hat auf Antrag eine Erlaubnis nach § 2 GastG von uns erhalten. Nun haben die beiden sich zerstritten und der Pächter kündigt den Wirtschaftsvertrag mit dem Gastronom. Möglicherweise wurde hier auch die Frist der Kündigung nicht eingehalten, was aber wohl nicht unser Problem ist. Gleichzeitig stellt nun der Pächter (eine GmbH) selbst einen Antrag auf Erlaubnis gem. § 2 GastG. Bis jetzt gehe ich davon aus, dass gegen die Erteilung nichts spricht. Der noch Inhaber will uns ggf. verklagen, wenn wir eine weitere Erlaubnis erteilen, weil er der Meinung ist 2 Erlaubnisse für ein Objekt gehen nicht. Was würden Sie machen? Vielen Dank schon mal.
|
|