Gewerbeauskünfte |
Anna-Maria Preis
Jungspund
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Gewerbeauskünfte |
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Hallo in die Runde!
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Erteilung von Gewerbeauskünften. Über die Suchfunktion habe ich leider nichts passendes gefunden.
Es ist so: Anfang des Jahres war ich auf einem Gewerbeseminar. Der Dozent wies uns dort ausdrücklich darauf hin, dass private Anschriften von Gewerbetreibenden nicht herausgegeben werden dürfen. Das könnte sonst gravierende Folgen haben und bis hin zu Klagen führen.
Bisher war es jedoch bei uns üblich - bei Nachweis des berechtigten Interesses - vor allem den Anwälten auch die Privatanschrift mitzuteilen.
Mein Chef wies uns in Folge meiner Berichterstattung an, künftig keine Privatanschriften mehr herauszugeben, sondern lediglich auf die zuständige Behörde (mit Adresse) zu verweisen.
In der Zwischenzeit haben wir nun ziemlich viel Ärger mit Auskunftssuchenden, die die Anschriften nicht mehr bekommen.
Ich hab jetzt ein ganz komisches Gefühl und hoffe nicht, dass ich da was falsch verstanden habe.
Der Kommentar zur Gewerbeordnung den wir haben, gibt leider keine entsprechende Auskunft.
Wie läuft das denn bei euch so?
Wäre sehr froh, wenn ihr uns da helfen könntet.
Lieben Gruß!
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1
26.08.2009 10:03 |
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Solon
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Renate Jacob
Routinier
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Gerade wenn ein Anwalt eine Auskunft will, dem es an einer ladungsfähigen Anschrift gelegen ist und der dazu ein berechtigtes Interesse nachweist, bekommt er auch die aktuelle Wohnadresse. Ansonsten gibt es nur die drei Grunddaten , Name des Gewerbetreibenden, Firmenanschrift u. Tätigkeit, die demnächst sowieso online gestellt werden müssen. (EU-DRL)
Einen schönen Tag wünscht
Renate Jacob
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2
26.08.2009 10:16 |
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Solon
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Anna-Maria Preis
Jungspund
vormals: Anna-Maria Kreß
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Danke schon mal für die rasche Antwort!
Kannst du mir evtl. auch sagen, wo das geschrieben steht?
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3
26.08.2009 10:21 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen in die alte Heimat!
Das steht in § 14 Abs. 8 i.V.m. § 14 Abs. 6 Satz 1 Gewerbeordnung und in der Kommentierung, z.B. Landmann/Rohmer, RdNr. 84 zu § 14. Wenn der Anwalt das rechtliche Interesse darlegt, bekommt er auch die Privatanschrift. Das rechtliche Interesse knüpft an das Vorliegen eines besonderen Rechtsgrundes an und ist nur dann gegeben, wenn der Auskunftssuchende die Daten zur Absicherung von Rechtsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung benötigt.
Ich hoffe, dass das Deinen Chef überzeugt und wünsche noch eine schöne Woche.
LG,
Roland Kissau
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4
26.08.2009 10:50 |
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MaLa
Eroberer
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Huhu,
gemäß § 14 Abs. 6 Satz 2 kannst du Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit gegen Entgelt weiterreichen.
§14 74b Landmann / Rohmer
__________________ Schöne Grüße,
M. Lapp
Ich mache zur Zeit 3 Diäten. Von einer werde ich nicht satt.
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5
26.08.2009 11:18 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Jau,
aber die Weitergabe der Privatanschrift richtet sich nach § 14 Abs. 8 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 GewO. Satz 2 des § 14 Abs. 6 betrifft eher Gruppenauskünfte.
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6
26.08.2009 11:22 |
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MaLa
Eroberer
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richtig, da war ich ein bisschen voreilig und hab des net richtig gelesen
__________________ Schöne Grüße,
M. Lapp
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7
26.08.2009 11:23 |
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Anna-Maria Preis
Jungspund
vormals: Anna-Maria Kreß
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Tach MaLA,
das war mir soweit schon klar.
Aber danke fürs Mitdenken.
Grüße!
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26.08.2009 11:25 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo in die Runde,
da die Abgrenzung zwischen rechtlichem und berechtigtem Interesse sehr oft auch bei Rechtsanwälten vorkommt. Hier mal ein sehr schöner Beitrag(Quelle: www.datenschutz.hessen.de).
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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01.09.2009 10:02 |
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Ralph Rappert
Mitglied
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... nur mit dem Unterschied, dass es seit der Neufassung von § 14 GewO im Rahmen des MEG II kein berechtigtes Interesse für die Grunddaten mehr gibt.
Und das rechtliche Interesse kann - entgegen dem Artikel - schon allein aufgrund der Funktion des Anfragenden (Rechtsanwalt) glaubhaft gemacht werden. Die Behörde hat dann immer noch das Recht zur nachträglichen Kontrolle.
Gruß aus Berlin
Ralph Rappert
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10
01.09.2009 11:20 |
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