Teilabmeldung eines Gewerbes |
Kira
Jungspund
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Teilabmeldung eines Gewerbes |
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Hallo Forum- Nutzer,
ich stehe da vor ein Problem. Folgendes Bespiel: Ein Gewerbetreibender hat folgende gewerbliche Tätigkeiten angezeigt " Vermittlung von Sportwetten, Kaffee- Lounge"
Nun hat ihm die zustände Behörde mit Bescheid die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Im Landmann -Rohmer steh zu diesem Themaunter RdNr. 47 dass er zwar jede Erweiterung mit der GewA 2 anzeigen muß.Was ist aber mit der Teilaufgabe? Muß er anzeigen oder muß er nicht. Kann ich ihn mit Zwangsgeld notfalls zwingen ? Was meint ihr ?
Schönes Wochenende alle miteinander !
__________________
und noch schöne Tage
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1
24.07.2009 15:11 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Teilabmeldung eines Gewerbes |
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Hej aus Hamm, Kira und willkommen im Forum,
eine Teilabmeldung ist nach § 14 GewO kein meldepflichtiger Tatbestand. D. h., du kannst den Gewerbetreibenden nicht zwingen, dieses anzuzeigen.
Viele Gewerbetreibende möchten aber für das Finanzamt etc. einen Nachweis haben. Deshalb sind wir meist bürgerfreundlich und melden den Gewerbeteil ab. Wie gesagt, es ist auf beiden Seiten freiwillig.
Du kannst nur durch Kontrollen vor Ort feststellen, ob die Sportwettenvermittlung tatsächlich eingestellt ist.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
24.07.2009 16:06 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
von meiner Terrasse!
Wo ist der Unterschied im Arbeitsaufwand bei einer "freiwilligen" oder einer "vorgeschriebenen" Gewerbemeldung? Ich sehe da keinen, weil der Aufwand in beiden Fällen mindestens gleich, wenn bei der "freiwilligen" wegen der Hinweise auf die Rechtslage pp. nicht sogar größer ist.
Und da der Verwaltungsaufwand und nicht der "Vordruck" zu bezahlen ist, halte ich die Erhebung einer Verwaltungsgebühr durchaus für gerechtifertigt, bei uns in Nds. nach dem Verwaltungskostengesetz immerhin 26,50 EUR.
Auch wenn nach § 14 GewO eine Verpflichtung nicht besteht, der Kostentarif des Landes aber konkret auf die Verwaltungshandlung abstellt, dürfte dieses auch durchaus rechtmäßig sein.
@ Kira:
Da in Ihrem Fall die Vermittlung der Sportwetten vermutlich die Haupttätigkeit des Gewerbetreibenden dargestellt haben dürfte und die "Kaffee-Lounge" evtl. nur ein "Beibrot" ist und die weitere Anmeldung durchaus als Indiz dafür zu werten ist, dass der Betreiber weiterhin entgegen den rechtlichen Vorgaben weiterhin Sportwetten vermitteln will oder möchte (z. B. unter der Theke) würde ich ihm dieses auch mitteilen.
Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre auch ein Verfahren nach § 35 GewO zu prüfen, sofern nicht eine Gaststättenerlaubnis erteilt wurde, die vorrangig zu widerrufen wäre.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
26.07.2009 18:37 |
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Kira
Jungspund
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RE: Teilabmeldung eines Gewerbes |
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Wir nehmen in jedem Falle Gebühren, da die Gebühren den Verwaltungsaufwand abdecken. In Berlin sind das pro GewA 2 ; 20.00 €.
__________________
und noch schöne Tage
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5
27.07.2009 09:05 |
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Filter
Tripel-As
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RE: Teilabmeldung eines Gewerbes |
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@ Kramer-Cloppenburg:
Sehe ich genauso. Stehe da aber immer im Zwiespalt. Ich erkläre den Leuten, dass eine Ummeldung nicht erforderlich ist, nehme dann aber für die nicht erforderliche Ummeldung 20,00 Euro. Das hat bei mir schon zu einigen Diskussionen mit Bürgern geführt.
"Ich hab geheiratet und heiße jetzt XY, muss ich meinen Gewerbeschein ändern?"
"Müssen Sie nicht, macht aber Sinn."
"Gut, dann machen wir das."
"Kostet aber 20,00 Euro."
"Wieso, Sie haben doch gerade gesagt, ich muss den nicht ändern und dann kostet das trotzdem eine Gebühr?"
usw.
PS: Obwohl, unsere Landesverwaltungsgebührenordnung bezieht sich schon konkret auf die Empfangsbescheinigung bei den Anzeigen nach § 14 GewO, somit eigentlich auch nur auf die dort aufgeführten Anzeigepflichten, oder?
__________________ ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Filter: 27.07.2009 15:56.
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6
27.07.2009 15:47 |
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Kira
Jungspund
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RE: Teilabmeldung eines Gewerbes |
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ja ja so ist es eben manches kann man schlecht oder gar nicht erklären.
Allen einen schönen Feierabend. In Berlin 28 Grad und blauer Himmel. Nichts wie weg ins Grüne oder ans Wasser.
__________________
und noch schöne Tage
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27.07.2009 15:53 |
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pmcolonia
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RE: Teilabmeldung eines Gewerbes |
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Vielleicht sollte man so argumentieren:
"Ich hab geheiratet und heiße jetzt XY, muss ich meinen Gewerbeschein ändern?"
"Müssen Sie nicht, macht aber Sinn."
"Gut, dann machen wir das."
Ist ok, wenn Sie aber eine Bestätigung darüber wünschen, dann kostet die Bestätigung 20 Euro.
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8
27.07.2009 16:45 |
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