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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Postadresse für selbständige Polen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Postadresse für selbständige Polen
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loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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Postadresse für selbständige Polen

Hallo aus Ludwigshafen,

ich habe hier eine Frau, die hier eine Art "Post-Annahmestelle und Botendienste sowie Buchhaltungsservice und Rechnungsservice" für selbständige Polen einrichten möchte.

Das ganze würde sich so abspielen: Sie sucht dem ein oder anderen Polen eine Wohnung und erledigt für diese die Behördengänge wie Anmeldung des Gewerbes, der Wohnung, schreibt ihnen die Rechnungen für ihre erbrachten Leistungen, macht deren Buchhaltung etc.

Das besondere dabei ist, dass die Polen zwar hier im oder um das Stadtgebiet wohnen werden, jedoch in ganz Deutschland arbeiten wollen.

Damit die Post auch immer schön bei allen ankommt, möchte die Dame den Polen ihre Adresse zur Verfügung stellen und die Post dann an die betreffenden Gewerbetreibenden weiterleiten oder zur Abholung aufbewahren.

Es geht mir nicht um die Anmeldung der Frau sondern ob eine solche "Postanschrift" - entspricht ja nicht der tatsächlichen Betriebsanschrift - aus gewerberechtlicher Sicht zulässig ist.

Vorab mal schon vielen Dank für Eure Tipps und Hilfen....

Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von loeba01: 16.07.2009 06:29.

1 16.07.2009 06:26 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Solon
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Kira   Zeige Kira auf Karte Kira ist weiblich
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RE: Postadresse für selbständige Polen

Hallo, das ist eindeutig was für den Zoll ( Schwarzarbeit) . Mißbräuchliche Ausnutzung der Gewerbefreiheit. Wir haben hier in Berlin ebenfalls derartige Sammeladressen von ausländischen Mitbürgen.
Meist sind dass Grundstücke oder Häuser die leer stehen und wo ein Briefkasten angebracht wird. Oder man meldet sich bei privaten Adressen an, wovon die eigentlichen BEwohner meißt nichts wissen. ( Neues Melderecht- kein Nachweis von Mietverträgen mehr, jeder kann sich anmelden wo er will) Wir sind angehalten derartige Adressen unverzüglich den Zoll mitzuzeilen. smile

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2 27.07.2009 09:41 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
Solon
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pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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RE: Postadresse für selbständige Polen

Nach dem beschriebenen Sachverhalt wohnen die Polen in dem Ort. Lediglich die Postanschrift soll bei der Gewerbetreibenden sein. Von dem Wohnort aus, der auch gleichzeitig Betriebsitz ist gehen die Polen Ihrer Gewerbetätigkeit in ganz Deutschland nach. Tun dies nicht deutsche Firmen genauso? Wie lösen diese Problematik alle Baufirmen, die deutschlandweit agieren?

Die Polen bedienen sich ganz einfach eines Dienstleisters für bestimmte Aufgaben.

Was hat das Nutzen eines Dienstleisters mit Sammeladresse und Schwarzarbeit zu tun?
Wenn das Vorgehen automatisch schon ein "klarer" Fall von Schwarzarbeit ist, dann werden viele Dienstleister wohl ein Problem mit dem Zoll haben.

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, dann kann man dem Lieblingskommentar unseres verehrten Kollegen K. aus Cloppenburg entnehmen, dass man sogar die Betriebsstätte des Dienstleisters als seine eigene Betriebsstätte angeben kann.
3 27.07.2009 15:43 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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also ich muss sagen, dass ich das ähnlich sehe. Wenn die polnischen Gewerbetreibenden hier regelmäßig Ihren Pflichten nachkommen, ist doch alles ok.

Und wenn über eine dritten Dienstleister die Post erledigt wird, ist doch alles ok. Schwarzarbeit liegt doch eher vor, wenn gerade keine Anmeldung erfolgt.

sicherlich sollte man hier ein genaueres Auge werfen, insbesondere ob hier immer schön die Post ankommt und hoffentlcih auch gelesen wird. Wenn hier wirklich nur eine Scheinadresse vorliegt, dann merkt man dies in der Regel und man muss wieder von amts wegen abmelden.

Doch man sollte nie unter Generalverdacht stellen.
4 28.07.2009 11:06 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@pmcolonia und der_vollstrecker:
kann man so sehen, muss man aber nicht!

Wie die Kollegin Kira auch schreibt, dürfte bei einer erheblichen Anzahl sog. "selbständiger Reinigungskräfte, Autoaufbereiter, Bauhelfer usw." durchaus eine Prüfung durch den Zoll angebracht sein.



Auch wir haben hier wiederholt mit solchen Firmen (aus Berlin), die hier für die sog. selbständigen Osteuropäer die Gewerbemeldungen etc. tätigen, zu tun gehabt. Wir setzen uns jedoch nicht mit dem "Service-Büro", sondern direkt mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung und befragen diesen. Vielfach wird dann schon deutlich, dass diese "Scheinselbständige" sind. Deshalb sicherlich auch der berechtigte Hinweis mit dem Zoll.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
5 28.07.2009 12:41 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Wir hätten gerne die Adressen. Denn wir suchen noch polnische selbständige Trockenbauer, die uns noch Gebühren schuldig sind...

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
6 28.07.2009 15:55 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Ja so einfach geht das!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der § 1 der GewO definiert eindeutig Gewerbe . Somit ist nach § 14 der GewO auch eine Anzeige mit einer Betriebsanschrift zu fertigen. Und nicht auf Sammeladressen. Der Dienstleister kann ja für die ausländischen Bürger arbeiten das ist ja unstrittig, aber bitteschön mit einer GewA 1 und eigenständiger Betriebsanschrift.
Ich wünschen allen ein erholsamen Feierabend

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7 28.07.2009 16:34 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
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@ Kira
ruhig Blut.

Ok, Ok, Ok ich werde morgen nochmal den Liebllingskommentar des Kollegen K aus Cloppenburg wälzen.
8 28.07.2009 20:11 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Moin

wohlwissend, dass ein Postschließfach keine unselbständige Zweigstelle eines Gewerbebetriebes ist, habe ich mich auch nochmals im Landmann/ Rohmer belesen.

Unter der RN 44 des § 14 sind hier einige interessante Dinge zu lesen, die teils für und teils gegen die Anmeldung von Polen unter "Sammeladressen" spricht. Jedenfallls sehe ich dies so und bestärkt meine obige Aussage, dass es prinzipiell schon ok ist, solange alle Pflichten wahrgenommen werden.

Beispielhaft zitiere ich den letzten abschnitt:

"Wenn derartige Aktivitäten aus einem Unternehmen ausgelagert und von anderen Gewerbetreibenden (die slebstverständlich anzeigepflichtig sind) in Form von sog. Repräsentative Geschäftsadressen oder Business Center für eine Mehrzahl von interessierten Firmen wahrgenommen werden, indem sie im Namen der Vertragspartner deren Post bearbeitet, Telefonanrufe und Telfaxe angenommen und weitergeleitet werden, so werden für diese Geschäftspartner keine unselbständigen Zweigstellen errichtet. Sie sind nicht etwa Teilhaber dieses Business Centers, verfügen dort über keine eigenen Geschäftsräume, beschäftigen kein eigenes Personal, sondern nehmen deren Dienstleistung in anspruch, so dass an diesem Ort nur vom Business Center ein Gewerbe ausgeübt wird. Allerdings sollte nach Auffassung des BLA "Gewerberecht" .... die Gewerbeanmeldung eines derartigen Geschäftspartners "großzügig" behandelt werden, da für die Gewerbebehörde und auch die Kunden damit zumindest eine Adresse für die Kontaktaufnahme zur Verfügung stehe."

In Engalnd nennt man dies House of Companies!

also, ein genaues Auge geworfen, auf Pflichten hinweisen und Anzeige auch im Zweifelsfall erst mal annehmen, meine Meinung!
9 29.07.2009 08:28 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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Bei uns wird das auch vom Einzelfall abhängig gemacht.

Wir haben einen Bulgaren, der den Schriftverkehr und dergleichen für "seine Jungs" erledigt und auch die Organisation hinsichtlich der Baustellen etc.
Auf den können wir uns verlassen, der kommt immer die Meldungen vornehmen, schleppt auch immer die ganzen Bulgaren dieser GbRs persönlich mit an.(Sieht dann immer toll aus vor meinem Büro, wenn da 8 Bulgaren auf einmal sitzen, je nachdem, wo genau die herkommen, etwas finsterer Eindruck - da kommen dann schon mal Kollegen rein oder rufen besorgt an, ob bei mir noch alles in Ordnung ist oder ob ich Hilfe benötige, weil mein Büro so belagert aussieht )
Da haben wir ohne Probleme seine Anschrift als Betriebsstätte nehmen können (die Bulgaren wohnen übrigens auch alle hier) . Es klappt problemlos, auch mit dem Finanzamt, Hauptzollamt usw. , die kennen den auch schon alle, er ist auch immer ganz gestresst, weil alle was von ihm wollen.


Es gibt aber auch Leute, bei denen machen wir das nicht, weil man schon bei der ersten Vorsprache merkt, dass die überhaupt keine Ahnung von "Ihren Mandanten" haben und auch gar keinen Draht zu denen. Da melden wir dann auf die Wohnungsanschrift der "Handwerker" an, das klappt auch ganz gut. Meistens kommen die sogar danach dann auf einmal alleine, wenn man sie in einer Angelegenheit anschreibt, weil sie auf einmal doch genug Deutsch können.


Wir haben auch schon einmal eine Steuerberater- / Unternehmensberaterkanzlei gehabt, die für deutsche Firmen die Betriebsanschrift war. Als das dann in die Hose ging (sprich weiterer Schriftverkehr wurde nicht beantwortet, Post von Finanzamt etc. kam nie an) , haben wir uns geweigert, weitere Anmeldungen auf diese Anschrift anzunehmen. Ging dann nach einigen hitzigen Gesprächen auch.


Ist manchmal eine Sache des Durchsetzungsvermögens, sprich, wer hält am längsten in solchen unerfreulichen Gesprächen stand. Find ich auch nicht so prickelnd, die hängen mir auch immer den ganzen Tag nach. Da versuche ich mich dann mit so schönen Sachen aus dem offtopic fun Bereich wieder aufzuheitern.


Richtig können beide Wege sein, je nach Einzelfall.
Das sind ja alles die sog. Handwerker (also Holz- und Bautenschutz, Trockenbau usw.), die ja alle außer Haus auf Baustellen tätig sind und keine Ladenlokale haben. Der Schriftverkehr läuft halt immer entweder über die Wohnungsanschrift und die bearbeiten ihn entweder selbst oder bringen ihn zu so einem "Dienstleister", oder aber er läuft direkt über einen solchen "Dienstleister".
Man kann ja auch als Alternative die Anmeldung, also die Betriebsstätte über die Wohnungsanschrift laufen lassen und dann als interne Notiz im PC eingeben, dass der Schriftverkehr ausschließlich an den "Dienstleister" geschickt werden soll. Mit einer Vollmacht des Gewerbetreibenden wäre das ja auch kein Problem. Das einzige Problem in diesem Fall wäre, dass die dann auch den anderen Behörden entsprechend Bescheid geben müssten, da diese Notiz ja nicht auf der Gewerbemeldung und somit auch nicht in den Durchschriften auftaucht. Aber ein bißchen Eigeninitiative des Gewerbetreibenden müsste ja wohl möglich sein.


Sonnige Grüße aus Euskirchen

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 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
10 29.07.2009 08:48 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Richtig können beide Wege sein, je nach Einzelfall.
Das sind ja alles die sog. Handwerker (also Holz- und Bautenschutz, Trockenbau usw.), die ja alle außer Haus auf Baustellen tätig sind und keine Ladenlokale haben. Der Schriftverkehr läuft halt immer entweder über die Wohnungsanschrift und die bearbeiten ihn entweder selbst oder bringen ihn zu so einem "Dienstleister", oder aber er läuft direkt über einen solchen "Dienstleister".
Man kann ja auch als Alternative die Anmeldung, also die Betriebsstätte über die Wohnungsanschrift laufen lassen und dann als interne Notiz im PC eingeben, dass der Schriftverkehr ausschließlich an den "Dienstleister" geschickt werden soll. Mit einer Vollmacht des Gewerbetreibenden wäre das ja auch kein Problem. Das einzige Problem in diesem Fall wäre, dass die dann auch den anderen Behörden entsprechend Bescheid geben müssten, da diese Notiz ja nicht auf der Gewerbemeldung und somit auch nicht in den Durchschriften auftaucht. Aber ein bißchen Eigeninitiative des Gewerbetreibenden müsste ja wohl möglich sein.

Moin aus Berlin

Die Variante ist für mich nachvollziehbar.
Aber wie stellt Ihr dann z.b. Bußgelder bzw. Belastende Verwaltungsakte zu ? Die Zustellung muss ja bekanntlich eindeutig adressiert sein! Weißnicht

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11 29.07.2009 10:56 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
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@Kira
Hatten wir bisher noch kein Problem in dieser Richtung, sprich, der Bevollmächtigte (also der "Dienstleister"Augenzwinkern hat direkt auf einen Anruf hin gespurt und ist mit den erforderlichen Meldungen und Unterlagen vorbeigekommen, daher kamen wir bisher noch nicht in die Verlegenheit.

Wir haben aber hier einen Steuerberater, der nicht funktioniert.
Der lässt sich immer von allen Klienten vorab eine Vollmacht ausstellen, schickt uns dann unvollständige Unterlagen zu, lässt sich dutzende Male anschreiben und reicht sie doch nicht ein.
Da ist uns der Kragen geplatzt. Jetzt wird direkt das erste Schreiben, das er erhält, in dem die ihm bereits seit Jahren bekannten fehlenden Unterlagen aufgeführt sind, auch gleichzeitig dem Gewerbetreibenden zugesandt, bzw. dieser wird informiert, dass der Steuerberater ein Schreiben mit dem und dem Inhalt erhalten hat und dass er sich bitte darum kümmern soll, dass wir die Unterlagen erhalten. Klappt so ganz gut, da die Gewerbetreibenden mit einem entsprechenden Kragen dorthin gehen, feststellen, dass dies an ihm abtropft und dann selbst die Unterlagen einreichen. Wobei sie dann erstaunt feststellen, dass eine derartige Meldung innerhalb von 5 Minuten erledigt ist und sie dies hätten locker selbst machen können.


P.S.: Kleiner Tipp noch am Rande:
Wenn Sie Zitate aus anderen Beiträgen verwenden, diese bitte auch als solche kennzeichnen.
Also entweder: Zitat von ... : " Text"
oder vorher nicht über den Antwort-Button sondern über den Zitat-Button gehen.
Wenn dann der ganze Text erscheint, einfach das rauslöschen, was nicht benötigt wird, der Rest erscheint dann in diesen schönen Kästchen, die Sie sicher bereits in dem einen oder anderen Beitrag gesehen haben.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 29.07.2009 11:12.

12 29.07.2009 11:08 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Aber wie setze ich mich mit dem ausländischen Bürger zustellmäßig in Verbindung. Hier ein Beispiel:
Das zuständige Finanzamt teilt mir erhebliche Rüpckstände mit !Nach Zuverlässigkeitsprüfung leite ich eine GWU ein. Zustellung mit Zustellungsurkunde. Wenn die Adresse eine Sammeladresse ist die Einleitung nicht ordnungsgemäß zugestellt!!!!

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13 29.07.2009 11:15 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
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@Kira

Wie gesagt, das Problem stellte sich bei uns bisher noch nicht.
Für Gewerbeuntersagungen ist bei uns die Kreisverwaltung zuständig.

Aber das Problem würde sich bei uns eh nicht ergeben, da unser bulgarischer Dienstleister einen Mietvertrag mit dem Eigentümer seiner Anschrift und den Gesellschaftern der GbR hatte, dass diese dort ein Büro gemietet haben. Damit wäre auch die Zustellung unter dieser Anschrift richtig.

Die anderen sind alle unter ihren eigenen Wohnungsanschriften gemeldet.

Haben Sie denn zur Zeit überhaupt ein solches Problem oder denken Sie bereits vorausschauend, was in Zukunft passieren könnte?

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14 29.07.2009 11:30 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Das Problem hatten wir schon in Berlin. Da ich die Fälle bearbeiten muß ist es für mich in Berlin so nicht händel bar.
Deshalb gibt es seitens des Senates/ Landesregierung die Vorgabe diese Sammeladressen grundsätzlich an die Zollbehörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit abzugegen. Diese kommen dann nach Prüfung der Adressen wieder zurück mit dem Hinweis "Mißbrauch der Gewerbefreiheit ist von Amts wegen abzumelden". Und das wird dann in der Regel auch gemacht, da die angegebenen Adressen entweder leerstehende Häuser sind oder privatanschriften von denen die Eigentümer oder Mieter nichts wissen, dass dort noch jemand angemeldet ist. In Berlin ist es auch schon vorgekommen, dass das SEK
anrückte und die eigendlichen Mieter wie von Socken waren wie unsanft sie aus dem Schlaf gerissen wurden für Nichts und Wiedernichts. Wie gesagt kann sich ja jeder überall Anmelden ohne Nachweis/ Mietvertrag. Und im übrigen auch unsere ausländischen Bürger müssen irgendwann Büroarbeit machen. Rechnungen schreiben, Steuererklärungen Angebote schreiben und und . Ansonsten sind wir schon wieder in einem anderen Gebiet angekommen der "Scheinselbstständigkeit" !!!!!!!!!!




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15 29.07.2009 11:40 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
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@Kira
Das zeigt mal wieder wunderbar, wie sehr es immer auf den Einzelfall ankommt.
Wie problemlos es bei uns klappt, habe ich ja beschrieben.
In den anderen Fällen wird es nur über die Wohnungsanschrift der Gewerbetreibenden gemeldet. Da hängt es dann immer sowohl von den Sprachkenntnissen als auch vom Mitwirkungswillen ab, wie das mit späterem Schriftverkehr klappt. Da habe ich auch genug deutsche Gewerbetreibende, die z.B. gegen Schreiben des Finanzamtes immun sind.
Mit Hauptzollamt bei uns besteht keine derartige Vereinbarung, die wollen noch nicht einmal mehr Durchschriften der Meldungen. Bei denen hier ist soviel zusammengelegt und umorganisiert worden, das gibt bei denen zu viel Chaos. Die schließen sich dann immer mit dem Finanzamt kurz und dann kommen hinterher die Anfragen an uns.

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16 29.07.2009 11:50 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Es ist schon interessant wie unterschiedlich gearbeitet wird. Da bestätigt sich wieder das Sprichwort " Der Weg ist das Ziel "
Ich wünsche allen eine tolle Zeit. Hier ist das Wetter so, dass man eigentlich Außentermine machen müßte. Aber nein, man sitz hier und schreibt Einleitungen zum Gewerbeuntersagungsverfahren.
Danke

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17 29.07.2009 11:54 Kira ist offline E-Mail an Kira senden Beiträge von Kira suchen
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Aber wer stellt denn die Einleitung eines GU Verfahren zu? Reicht da nicht ein normaler Brief? Ich denke jedenfalls schon und der kommt auch dank des Serviceleister an.

Dank an den Vollstrecker, da brauche ich im L-R nicht mehr nachlesen.
18 29.07.2009 17:39 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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Bitte, immer wieder gern.

An diesen Passus der Kommentierung sieht man sehr deutlich, dass man nicht nur schwarz und weiß sehen sollte.

Selbstverständlich erfolgt die Eröffnung/ Anhörung des Betroffenen bei der GewU über den einfachen Brief. Wir sind ja schließlich nicht Rockefeller. Der Bescheid wird dann schon zugestellt.
19 30.07.2009 10:03 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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