GmbH als Gesellschafter einer GmbH??? |
Ulrike Brandt
Mitglied
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GmbH als Gesellschafter einer GmbH??? |
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ich habe hier eine Gewerbeanmeldung für eine GmbH i.G. bekommen. Laut Gesellschaftsvertrag hat die Firma eine Einzelperson und die xy Besitz- und Verwaltungs GmbH als GF.
Ist das überhaupt möglich? Ich war bisher immer der Meinung, dass dies nicht geht und unser Programm gibt es auch nicht her?
Was tun?
Oder vielleicht bis zur Eintragung ins HR warten?
Gruß Ulrike
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1
15.06.2009 08:53 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Guten Morgen,
ich bin auch der Meinung das eine GmbH nur durch eine natürliche Person vertreten werden darf. Jur. Personen dürfen sich zwar mit einer Kapitaleinlage beteiligen, aber keine Geschäftsführertätigkeiten ausüben.
Ihr Fall klingt so, als würde es sich um eine GmbH & Co. KG handeln. Ich denke Sie sollten eine Rücksprache bezüglich der Rechtsform tätigen, den Handelsregisterauszug abwarten oder Internetrecherche (www.handelsregister.de) betreiben.
Ich bin mir sicher die Angelegenheit wird sich so aufklären.
mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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2
15.06.2009 10:06 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH??? |
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aus Thüringen,
in § 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG heißt es: "Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein." = keine GmbH
Vermutlich liegt hier nur ein Verwechslung von Gesellschafter und Geschäftsführer vor.
Bei ausländischen jur. Personen gibt es allerdings auch die Variante, dass eine juristisch Person Geschäftsführer bei einer anderen jur. Person sein kann - z. B. bei einer Limited oder B. V. >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
15.06.2009 10:37 |
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loeba01
Eroberer
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH??? |
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Nein, nur eine natürliche Person kann Geschäftsführer einer GmbH sein.
Gruß aus Lu.
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4
15.06.2009 15:37 |
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Ulrike Brandt
Mitglied
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Themenstarter
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und
Man ist ja manchmal auch zu blöd
Hätte ja auch sofort mal bei der Firma anrufen können, da im Handelsregister auch noch nichts eingetragen ist!
Aber manchmal muss man halt nur mal drüber reden!
Nur zur Info: die Einzelperson ist GF und die andere GmbH nur Gesellschafter!
Ulrike
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16.06.2009 11:43 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Da hatte Puz.zle den richtigen Riecher! )
Schön das die Lösung sich so einfach gestalten hat
Ich wünsche noch ein frohes Schaffen!!!
mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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16.06.2009 11:53 |
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VoPi
Routinier
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH??? |
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Hallo Ulrike,
im BVerwG-Beschluss vom 16.12.1992 - 1 B 162.92 (VGH München/ GewArch 1993/4 - S. 156) ist nachfolgender Sachverhalt aufgeführt:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, hat gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann allerdings als körperschaftlich strukturiertes Gebilde nach außen geschlossen auftreten (BGH, Urteil vom 09.03.1981 - II ZR 54/80 -, BGHZ 80, 129 ff). Aus der körperschaftlichen Struktur ist aber nicht abzuleiten, dass sie Gewerbetreibende im Sinne der GewO ist. Sie muss vielmehr wie eine Personengesellschaft behandelt werden. Solange es an der Eintragung der GmbH im Handelsregister fehlt, ist eine vollumfängliche Zuordnung von Handlungen der Gründungsgesellschaft zur künftigen GmbH nicht verlässlich sichergestellt. Dies zeigt sich vor allem dann, wenn nicht abzusehen ist, ob und wann eine Eintragung überhaupt angestrebt wird. Demzufolge ist es übereinstimmende Auffassung in Rspr. und Literatur, dass nicht die Vorgesellschaft, sondern (jedenfalls) die unternehmerisch tätigen Gründer der Vorgesellschaft als Gewerbetreibende anzusehen sind.
Schönes Wochenende.
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7
19.06.2009 11:47 |
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