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Zum Ende der Seite springen GmbH als Gesellschafter einer GmbH???
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Ulrike Brandt Ulrike Brandt ist weiblich
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GmbH als Gesellschafter einer GmbH???

Moin , Moin

ich habe hier eine Gewerbeanmeldung für eine GmbH i.G. bekommen. Laut Gesellschaftsvertrag hat die Firma eine Einzelperson und die xy Besitz- und Verwaltungs GmbH als GF.

Ist das überhaupt möglich? Ich war bisher immer der Meinung, dass dies nicht geht und unser Programm gibt es auch nicht her?

Was tun? Weißnicht Oder vielleicht bis zur Eintragung ins HR warten? Kopfkratz

Gruß Ulrike
1 15.06.2009 08:53 Ulrike Brandt ist offline E-Mail an Ulrike Brandt senden Homepage von Ulrike Brandt Beiträge von Ulrike Brandt suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Guten Morgen,

ich bin auch der Meinung das eine GmbH nur durch eine natürliche Person vertreten werden darf. Jur. Personen dürfen sich zwar mit einer Kapitaleinlage beteiligen, aber keine Geschäftsführertätigkeiten ausüben.

Ihr Fall klingt so, als würde es sich um eine GmbH & Co. KG handeln. Ich denke Sie sollten eine Rücksprache bezüglich der Rechtsform tätigen, den Handelsregisterauszug abwarten oder Internetrecherche (www.handelsregister.de) betreiben.

Ich bin mir sicher die Angelegenheit wird sich so aufklären.

mfg, Steffen Balzer

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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 15.06.2009 10:06 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH???

Moin Moin aus Thüringen,

in § 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG heißt es: "Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein." = keine GmbH
Vermutlich liegt hier nur ein Verwechslung von Gesellschafter und Geschäftsführer vor.

Bei ausländischen jur. Personen gibt es allerdings auch die Variante, dass eine juristisch Person Geschäftsführer bei einer anderen jur. Person sein kann - z. B. bei einer Limited oder B. V. >

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
3 15.06.2009 10:37 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH???

Nein, nur eine natürliche Person kann Geschäftsführer einer GmbH sein.

Gruß aus Lu.
4 15.06.2009 15:37 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Ulrike Brandt Ulrike Brandt ist weiblich
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Moin , Moin und Danke

Man ist ja manchmal auch zu blöd großes Grinsen

Hätte ja auch sofort mal bei der Firma anrufen können, da im Handelsregister auch noch nichts eingetragen ist! Wand Aber manchmal muss man halt nur mal drüber reden!

Nur zur Info: die Einzelperson ist GF und die andere GmbH nur Gesellschafter!



Ulrike
5 16.06.2009 11:43 Ulrike Brandt ist offline E-Mail an Ulrike Brandt senden Homepage von Ulrike Brandt Beiträge von Ulrike Brandt suchen
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Da hatte Puz.zle den richtigen Riecher! )

Schön das die Lösung sich so einfach gestalten hat fröhlich

Ich wünsche noch ein frohes Schaffen!!!

mfg, Steffen Balzer

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6 16.06.2009 11:53 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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RE: GmbH als Gesellschafter einer GmbH???

Hallo Ulrike,

im BVerwG-Beschluss vom 16.12.1992 - 1 B 162.92 (VGH München/ GewArch 1993/4 - S. 156) ist nachfolgender Sachverhalt aufgeführt:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, hat gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann allerdings als körperschaftlich strukturiertes Gebilde nach außen geschlossen auftreten (BGH, Urteil vom 09.03.1981 - II ZR 54/80 -, BGHZ 80, 129 ff). Aus der körperschaftlichen Struktur ist aber nicht abzuleiten, dass sie Gewerbetreibende im Sinne der GewO ist. Sie muss vielmehr wie eine Personengesellschaft behandelt werden. Solange es an der Eintragung der GmbH im Handelsregister fehlt, ist eine vollumfängliche Zuordnung von Handlungen der Gründungsgesellschaft zur künftigen GmbH nicht verlässlich sichergestellt. Dies zeigt sich vor allem dann, wenn nicht abzusehen ist, ob und wann eine Eintragung überhaupt angestrebt wird. Demzufolge ist es übereinstimmende Auffassung in Rspr. und Literatur, dass nicht die Vorgesellschaft, sondern (jedenfalls) die unternehmerisch tätigen Gründer der Vorgesellschaft als Gewerbetreibende anzusehen sind.

Schönes Wochenende.
7 19.06.2009 11:47 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
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