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Zum Ende der Seite springen Privater Stadtführer
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Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
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Privater Stadtführer

Hallo,
muss Jemand, der privat Stadtführungen gegen Entgelt anbietet, ein Gewerbe anmelden? Vermutlich finden die Führungen nicht oft statt.
Gruß K. Risse-Remmert
1 04.06.2009 08:16 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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RE: Privater Stadtführer

Hallo,

habe zwar keine Antwort aber auch eine ähnliche Frage:

Muss ein volljähriger Schüler / Zivi , der lt. eigenen Angaben 2 - 3 mal im Monat als DJ tätig ist ein Gewerbe anmelden?

__________________
alles wird gut solange du wild bist

2 04.06.2009 08:40 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Guten Morgen,

das Thema DJ hatten wir bereits hier Lesen .

Zum Stadtführer.
"Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen..."

Über die Intensität wird kein Wort verloren. Genauso wie über den Umsatz. Sollte der Stadtführer Geld dafür verlangen, welches nicht für Eintrittgelder, Eis oder sonstigen Sachen verwendet wird, liegt m.E. ein Gewerbe vor.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
3 04.06.2009 09:06 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Hallo Ihr Beiden,

a) mit dem Stadtführer sollte gesprochen werden, ob er das auf Dauer anbieten will, dann ist es sicher auch einen Gewerbeschein wert.
Wenn er das aber nur in geringem Unfang macht und die Einkünfte unerheblich sind, würde ich die Angelegneheit lediglich unter Kontrolle halten. Auf Wiedervorlage und irgendwann mal wieder nachfragen, damit er merkt, es wird aufgepasst.


b) 2 - 3 x im Monat als DJ gegen Entgelt tätig sein ist ganz bestimmt Gewerbetätigkeit.

Einen schönen Tag wünscht


Renate Jacob
aus Thüringen
4 04.06.2009 09:13 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Tut mir leid, aber "unter Kontrolle halten" ist da nicht die richtige Lösung. Ist es keine sozial unwerte Tätigkeit und wird sie auf Dauer ausgeübt, ist es Gewerbe.

Wie ist denn Dauer definiert? Einmal, zweimal, dreimal im Monat?

M.E. ist Dauer dann zu bejahen, wenn der Ausübende beabsichtigt seine Tätigkeit zu wiederholen, zu wiederholen und zu wiederholen.
5 05.06.2009 19:59 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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Bei beiden Tätigkeiten handelt es sich um ein Gewerbe.

daher: Anzeigepflicht nach § 14 GewO !!!
6 09.06.2009 13:37 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
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