Privater Stadtführer |
Risse-Remmert, Kornelia
Doppel-As
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Hallo,
muss Jemand, der privat Stadtführungen gegen Entgelt anbietet, ein Gewerbe anmelden? Vermutlich finden die Führungen nicht oft statt.
Gruß K. Risse-Remmert
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04.06.2009 08:16 |
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Solon
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Guten Morgen,
das Thema DJ hatten wir bereits hier
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Zum Stadtführer.
"Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen..."
Über die Intensität wird kein Wort verloren. Genauso wie über den Umsatz. Sollte der Stadtführer Geld dafür verlangen, welches nicht für Eintrittgelder, Eis oder sonstigen Sachen verwendet wird, liegt m.E. ein Gewerbe vor.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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3
04.06.2009 09:06 |
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Renate Jacob
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Hallo Ihr Beiden,
a) mit dem Stadtführer sollte gesprochen werden, ob er das auf Dauer anbieten will, dann ist es sicher auch einen Gewerbeschein wert.
Wenn er das aber nur in geringem Unfang macht und die Einkünfte unerheblich sind, würde ich die Angelegneheit lediglich unter Kontrolle halten. Auf Wiedervorlage und irgendwann mal wieder nachfragen, damit er merkt, es wird aufgepasst.
b) 2 - 3 x im Monat als DJ gegen Entgelt tätig sein ist ganz bestimmt Gewerbetätigkeit.
Einen schönen Tag wünscht
Renate Jacob
aus Thüringen
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4
04.06.2009 09:13 |
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pmcolonia
Routinier
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Tut mir leid, aber "unter Kontrolle halten" ist da nicht die richtige Lösung. Ist es keine sozial unwerte Tätigkeit und wird sie auf Dauer ausgeübt, ist es Gewerbe.
Wie ist denn Dauer definiert? Einmal, zweimal, dreimal im Monat?
M.E. ist Dauer dann zu bejahen, wenn der Ausübende beabsichtigt seine Tätigkeit zu wiederholen, zu wiederholen und zu wiederholen.
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05.06.2009 19:59 |
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loeba01
Eroberer
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Bei beiden Tätigkeiten handelt es sich um ein Gewerbe.
daher: Anzeigepflicht nach § 14 GewO !!!
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6
09.06.2009 13:37 |
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