GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
Hartmut Fries
König
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GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Hi aus Herzogenrath,
ich habe einer GmbH i.G. eine vorläufige Erlaubnis gem. § 11 GastG erteilt und nach § 14 GewO angemeldet. Da die HR-Eintragung noch nicht erfolgt ist und ich langsam Bauchweh hinsichtlich der Eintragung beim HR bekam, habe ich die vorl. Erlaubnis noch mal verlängert.
Jetzt kommt der Antragsteller nach 5 Monaten und hat die Firma als Ltd. beim Companies House eintragen lassen. Er will hier auch eine Zweigniederlasung beim HR eintragen lassen.
Nun meine Fragen.
Neuer Konzessionsantrag wegen Wechsel der Rechtsform?
Abmeldung der GmbH i.G. und Neuanmeldung der Ltd?
Da die Zweigniederlassung beim HR noch nicht eingetragen ist, unter Vorlage der Originaleintragung beim Companies House, der beglaubigten Übersetzung und der notariellen "Gründungsurkunde" neue vorläufige Erlaubnis erteilen?
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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1
08.03.2006 14:58 |
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Solon
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pmcolonia
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Bezogen auf die GmbH sollte die Rücknahme des Antrages erfolgen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen hinsichtlich einer Gebührenentscheidung und der Abmeldeverpflichtung.
Klar, neuer Antrag der Ltd, weil es sich ja auch um eine neue Firma handelt.
Die Ltd ist einzutragen beim HR. Wenn man aber die Behandlung der Ltd einer GmbH gleichsetzt, dann sollte auch die Vorlage der übersetzten Ltd Unterlagen mit dem Anmeldeschreiben des Notars an das HR ausreichen um einen Antrag aufzunehmen.
Ob eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden kann ist nicht zuletzt auch davon abhängig, ob überhaupt noch eine gültige Haupterlaubnis vorliegt (Jahresfrist).
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2
08.03.2006 15:08 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Dem ist nun wirklich nichts mehr hinzuzufügen!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
08.03.2006 15:36 |
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Manfred Wirths
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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hallo aus dem schönen Oberbergischen,
m.E. hätte die Gewerbeanmeldung der GmbH i.G. erst garnicht erfolgen dürfen, da wir angehalten
sind keine Anmeldungen von GmbH i.G. anzunehmen. Hier hätte zuerst- bis zur endgültigen Eintragung im HR des Amtsgerichts - eine Anmeldung als Einzelkaufmann erfolgen müssen.
Gleichfalls hätte ich auch bei der vorl. Erl. § 11 GastG so verfahren.
Damit währen die ersten Bauchschmerzen schon einmal nicht entstanden.
Eine weitere vorl. Erlaubnis hätte auch keine Bauchschmerzen verursacht.
Desweiteren verfahre ich genauso bei den immer beliebtert werdenden Ltds.. Hier habe ich jedoch auch die Info vom Amtsgericht-Handelsregister-, dass es anzuraten ist auf die Ltds. vorab keine
Gewerbeanmeldung zu tätigen, da die Eintragung der Ltds. eingehend geprüft werden und sehr
viele Ltds. keine HR-Eintragung erhalten.
Ich gehe davon aus, dass dieses nicht nur Oberbergisches Landrecht ist !!!
mfg.
m.wirths
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4
13.03.2006 16:19 |
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Hartmut Fries
König
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Hallo ins Oberbergische,
die Voraussetzungen der Nr. 5.3 der GewAnzVwV zur Anmeldung lagen vor, die Zweifel sind mir erst im Nachhinein gekommen, als die Eintragung ins HR trotz Zusage nicht erfolgt ist. Ich habe die Stellungnahme der IHK gelesen, es liegt wohl an der Namensgebung der Firma.
Genauso verfahre ich bei einer Ltd. also Originaleintragungsurkunde ins Companies House, beglaubigte Übersetzung sowie notarielle Anmeldung der Zweigniederlassung reicht zur Anmeldung und Erteilung der vorläufigen Erlaubnis aus.(Zuverlässigkeit des Directors natürlich vorausgesetzt).
Ich denke das ist auch kein rheinisches Landrecht sondern geltendes Recht. Ist hier auch schon im Forum kontrovers diskutiert worden.
Gruß aus Herzogenrath
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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5
14.03.2006 08:11 |
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nette.tante
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Zitat: |
Original von Hartmut Fries
Hallo ins Oberbergische,
die Voraussetzungen der Nr. 5.3 der GewAnzVwV zur Anmeldung lagen vor, die Zweifel sind mir erst im Nachhinein gekommen, als die Eintragung ins HR trotz Zusage nicht erfolgt ist. Ich habe die Stellungnahme der IHK gelesen, es liegt wohl an der Namensgebung der Firma.
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m. E. war die Gewerbeanmeldung so auch in Ordnung. Nur die Gaststättenerlaubnis hätte nicht auf die GmbH in Gründung ausgestellt werden dürfen, da diese noch keine juristische Person ist/war.
Da es sich bei der GmbH sowie bei der Ltd. um verschiedene "Personen" handelt, ist wie pmcolonia
schon so schön gesagt hat der GmbH-Antrag zurückzunehmen und einer für die Ltd. zu stellen. Womit dann doch noch alles gut wird...
__________________ Gruß
nette.tante
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6
14.03.2006 08:44 |
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Hartmut Fries
König
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Der Antrag für die GmbH i.G. wurde zurückgenommen und ein Neuantrag für die Ltd. gestellt.
M.E. ist auch für die Vorgesellschaft eine Erlaubnis möglich. Lt. Michel/Kienzle, GastG, § 1 Rd.Nr. 23 (13. Auflage) kommt es dem GastG nicht auf die Eintragung als juristische Person an, sondern auf die körperschaftl. Struktur der Organisation. Diese ist bei der Vorgesellschaft gegeben; daher sind sie im Gaststättenrecht als Gewerbetreibende anzusehen.
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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7
14.03.2006 09:30 |
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Manfred Wirths
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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hallo aus Oberberg,
bei mir dreht sich etwas der Magen, wenn ich lese, dass eine Ltd. eine Gaststättenerlaubnis
erhält.
Begründung:
Es gibt sehr viele Ltds. die nicht nur aus Gründen der geringen Einlage ( ein paar pfund oder
Dollars gegenüber 12.500,00 € / Gesellschafter ) gegründet werden, sondern hier tummeln
sich auch einige schwarze Schafe, welche sich mit der preiswerten Gründung einer Ltd. ( per Internet ) einen Freibrief für ihre weiteren maroden Geschäfte kaufen .
Gerichtliche Klagen gegen eine Ltd. - so wurde mir von einigen Rechtsanwälten bestätigt - sind sehr aufwendig und laufen meistens ins Leere.
Insofern stehe ich generell den Gründungen von Ltds. skeptisch gegenüber.
mfg.
m.wirths
I
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8
14.03.2006 15:29 |
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pmcolonia
Routinier
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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Ich glaube die Bauchschmerzen, die der Kollege Wirths empfindet, wenn von Ltd's die Rede ist, empfinden sehr viele. Aber, was machen? Die Firmen sind legal. Und nur weil schwarze Schafe ihr Unwesen unter dem Deckmantel der Ltd's weiter betreiben, gleich die Firmen selbst verteufeln?
Ich glaube, hier sind eher die Gesetzgeber gefordert zur Kontrolle und besseren Überwachung solcher Firmenkonstrukte die rechtlichen und tatsächlichen Mittel zur schaffen.
Nur, ich glaube, da können wir noch lange warten, bis sich in dieser Beziehung etwas tun wird. Der Spielplatz für die schwarzen Schafe wird wohl auf Dauer erhalten bleiben.
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9
15.03.2006 07:39 |
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Amber
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Moin,
da muss ich dem Kollegen PM (leider) zustimmen. Daran, dass "die da oben" schnell reagieren, um die Probleme, die sie mit ihren weisen Entschlüssen geschaffen haben (und noch schaffen werden) zumindest einigermaßen wieder aus der Welt zu schaffen, glaubt doch wohl keiner ernsthaft. Schließlich ist doch alles was die machen sehr wohl überlegt.
Aber, wir sind ja alle noch jung und man wächst ja schließlich an seinen Herausforderungen - oder habe ich da jetzt irgendetwas völlig mißverstanden
????
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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10
15.03.2006 07:48 |
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Manfred Wirths
Mitglied
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RE: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
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hallo aus dem sonnigen Oberberg,
genau so ist es. Hier wäre wieder einmal der Gesetzgeber gefordert.
Aber in unserem "Vereinten Europa" besteht hier anscheinend kein Handlungsbedarf.
Ich verteufel nicht alle Ltds. aber hier ist ein Pool eröffnet worden, in dem sich sehr
gerne viele schwarze Schafe tummeln.
Aber was soll`s auch damit werden wir fertig !
Frohes Schaffen.
m.wirths
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15.03.2006 08:14 |
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Menschel
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Guten Morgen an alle,
die Limiteds sind nun 'mal da, und damit müssen wir leben.
Ich hoffe eigentlich auf einen gewissen Selbstreinigungseffekt:
Die Limiteds werden ja überall angeboten, um schwarzen Schafen wieder zu einem weißen Umhang zu verhelfen. Meistens wird auf sie ausgewichen, weil die zur GmbH-Gründung nötigen Gelder nicht da sind. Das geringe Einlagen- (=Haftungs-)kapital suggeriert eben vielen, jetzt tun und lassen zu können was man will, geht 'was daneben: na und, 1 GBP als Einlage verloren zu geben, was soll's?
Was diese Glücksritter jedoch nicht wissen (wollen) ist, das das Berichts- und Kontrollwesen für eine britische Limited weitaus umfangreicher und letztlich selbstverständlich auch um ein Vielfaches teurer ist, als bei einer GmbH. Weiterhin beschränkt sich die Haftung eben nicht auf die Einlage, wenn dem Gewerbetreibenden schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen wird (heißt, glaube ich: "wrongful trading").
Summa summarum: Ich gehe davon aus, der Hype um die Limiteds wird bald zu Ende sein und die Ltd.s, die von schwarzen Schafen missbräuchlich in die Welt gesetzt wurden, gehen sang- und klanglos den Bach 'runter.
Also, Kopf hoch . . .
__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
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15.03.2006 09:42 |
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