Anzeigepflicht UG |
Alexander1977
Jungspund
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Hallo,
ich hätte bezüglich der UG einmal eine Frage:
Folgender Fall:
Ein nicht eingetregenes Einzelunternehmen ist bereits mit einer Tätigkeit bei uns gemeldet. Nun hat sich diese Person im Handelsregister (mit der selben Tätigkeit wie das Einzelunternehmen) als UG mit einem Firmennamen eintragen lassen.
Wie verfährt man nun mit dieser Situation??
Ist das eine Korrekturmeldung oder eine Neuanmeldung der UG??
Für Antworten wäre richtig dankbar.
Grüße
Alex
__________________ Alex
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1
24.02.2009 10:06 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hallo Ratsuchender,
die "UG (haftungsbeschränkt)" ist eine Unterform der GmbH, ist also eine eigene Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Gibt der Einzelunternehmern seinen Betrieb auf, um ihn durch die UG fortführen zu lassen, sind Ab- und Anmeldung erforderlich - eben wie bei der GmbH.
Gruß von der Lahn
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2
24.02.2009 10:18 |
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Solon
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Angelika W.
Foren As
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Hallo Alexander,
Das Einzelunternehmen muß abmelden, die UG anmelden.
Viele Grüße
Angelika Wendland
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3
24.02.2009 10:35 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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ich würde erstmal Rücksprache halten, er könnt ja auch die UG (haftungsbeschränkt) und sein EU parallel laufen lassen.
MfG, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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4
24.02.2009 10:56 |
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