Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion |
Jenny
Jungspund
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Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute komme ich wieder mit einem neuen Thema auf euch zu.
Immernoch recht neu auf meiner Stelle habe ich meinen ersten Fall von Urproduktion (zumindest denke ich das) auf dem Tisch liegen.
Ein Bürger möchte ein Gewerbe mit den Tätigkeiten "Erzeugung und Vertrieb von landwirtschafltlichen Produkten mit Schwerpunkt auf dem roten Weinbergspfirsich" anmelden.
In meinen Augen nachdem was ich gelernt habe ein klassischer Fall von Urproduktion, oder?!
Meine Kollegin nämlich meinte, es würde nicht zur Urprokution zählen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen würde. Laut der mir bekannten Definition heißt es aber "Trotz Vorliegen dieser Merkmale (Erlaubte Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, dauerhaft, selbstständig) liegt dann kein Gewerbe vor, wenn es sich um Urproduktion, freie Berufe oder die Verwaltung eigenen Vermögens handelt.
Somit liegt hier kein Gewerbe vor. Richtig?????????????
Wenn ja, wie funktioniert das dann mit dem Gewinn? der Bürger möchte wissen, wie er das machen muss, wenn z.B. ein Käufer eine Rechnung/Quittung verlangt.
Was kann ich ihm dazu sagen bzw wo könnte ich ihn hin verweisen??
Ich wäre euch dankbar für die Hilfe.
Grüße von der Mosel,
Jenny
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1
17.02.2009 10:30 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion |
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ein Landwirt hat natürlich Gewinnerzielungsabsicht. Ebenso der freiberufliche Arzt oder Rechtsanwalt.
Die Unterscheidungen haben heutzutage eher historische Bedeutung.
Wenn der Weinbergspfirsicherzeuger und Vertreiber als Urproduzent zu qualifizieren ist, so ist er gleichwohl kein Gewerbetreibender und die Bestimmungen der GewO sind in dem Fall wirkungslos.
Dies befreit den Landwirt nicht von der Pflicht zur Buchhaltung, Steuererklärung und, ggf. Erstellung einer Quittung. Dies gilt unabhängig vom Gewerbebegriff.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
17.02.2009 11:15 |
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Solon
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
so wie ein Gewerbetreibender Mitglied der IHK oder HK wird, wird ein selbständiger Landwirt, wenn er tatsächlich selbst Erzeuger ist und nicht nur zukauft, Mitglied der Landwirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Er hat sich genau wie auch Freiberufler beim Finanzamt anzumelden und schon kann er Rechnungen schreiben.
Gruß
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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3
17.02.2009 12:00 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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ausm schönen weißen Werneuchen (wer kennt es nicht
)
Ich würde auch von Urproduktion ausgehen. Der Einfachheit halber.
Zum Thema Urproduktion kann ich übrigens diese zwei Themen wärmstens empfehlen. hier und hier
Ich wünsche einen angenehmen Sprechtag!
Mfg, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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17.02.2009 13:21 |
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TomToccer
Grünschnabel
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RE: Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion |
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Hallo auch...
m.W.n. ist die Erzeugung Urproduktion und somit kein Gewerbe.
Der Vertrieb der Produkte vom eigenen Betrieb nur in soweit befreit, als dass es sich um eine Nebenleistung handelt.
Geht die Tätigkeit darüber hinaus hat er ein Gewerbe anzumelden.
Indizien hierfür:
-Beschäftigung eines Verkäufers
-Verkauf auch anderer Produkte
vG
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5
05.03.2009 12:06 |
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