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Zum Ende der Seite springen Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion
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Jenny Jenny ist weiblich
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Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute komme ich wieder mit einem neuen Thema auf euch zu.
Immernoch recht neu auf meiner Stelle habe ich meinen ersten Fall von Urproduktion (zumindest denke ich das) auf dem Tisch liegen.

Ein Bürger möchte ein Gewerbe mit den Tätigkeiten "Erzeugung und Vertrieb von landwirtschafltlichen Produkten mit Schwerpunkt auf dem roten Weinbergspfirsich" anmelden.
In meinen Augen nachdem was ich gelernt habe ein klassischer Fall von Urproduktion, oder?!
Meine Kollegin nämlich meinte, es würde nicht zur Urprokution zählen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen würde. Laut der mir bekannten Definition heißt es aber "Trotz Vorliegen dieser Merkmale (Erlaubte Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, dauerhaft, selbstständig) liegt dann kein Gewerbe vor, wenn es sich um Urproduktion, freie Berufe oder die Verwaltung eigenen Vermögens handelt.

Somit liegt hier kein Gewerbe vor. Richtig?????????????

Wenn ja, wie funktioniert das dann mit dem Gewinn? der Bürger möchte wissen, wie er das machen muss, wenn z.B. ein Käufer eine Rechnung/Quittung verlangt.
Was kann ich ihm dazu sagen bzw wo könnte ich ihn hin verweisen??
Ich wäre euch dankbar für die Hilfe.

Grüße von der Mosel,
Jenny
1 17.02.2009 10:30 Jenny ist offline E-Mail an Jenny senden Beiträge von Jenny suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion


ein Landwirt hat natürlich Gewinnerzielungsabsicht. Ebenso der freiberufliche Arzt oder Rechtsanwalt.
Die Unterscheidungen haben heutzutage eher historische Bedeutung.
Wenn der Weinbergspfirsicherzeuger und Vertreiber als Urproduzent zu qualifizieren ist, so ist er gleichwohl kein Gewerbetreibender und die Bestimmungen der GewO sind in dem Fall wirkungslos.
Dies befreit den Landwirt nicht von der Pflicht zur Buchhaltung, Steuererklärung und, ggf. Erstellung einer Quittung. Dies gilt unabhängig vom Gewerbebegriff.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 17.02.2009 11:15 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

so wie ein Gewerbetreibender Mitglied der IHK oder HK wird, wird ein selbständiger Landwirt, wenn er tatsächlich selbst Erzeuger ist und nicht nur zukauft, Mitglied der Landwirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Er hat sich genau wie auch Freiberufler beim Finanzamt anzumelden und schon kann er Rechnungen schreiben.

Gruß

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
3 17.02.2009 12:00 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Moin ausm schönen weißen Werneuchen (wer kennt es nicht Augenzwinkern )

Ich würde auch von Urproduktion ausgehen. Der Einfachheit halber.

Zum Thema Urproduktion kann ich übrigens diese zwei Themen wärmstens empfehlen. hier und hier

Ich wünsche einen angenehmen Sprechtag!

Mfg, Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
4 17.02.2009 13:21 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
TomToccer TomToccer ist männlich
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RE: Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion

Hallo auch...

m.W.n. ist die Erzeugung Urproduktion und somit kein Gewerbe.
Der Vertrieb der Produkte vom eigenen Betrieb nur in soweit befreit, als dass es sich um eine Nebenleistung handelt.
Geht die Tätigkeit darüber hinaus hat er ein Gewerbe anzumelden.
Indizien hierfür:
-Beschäftigung eines Verkäufers
-Verkauf auch anderer Produkte

vG
5 05.03.2009 12:06 TomToccer ist offline E-Mail an TomToccer senden Beiträge von TomToccer suchen
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