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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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11.11.2010 14:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Extrem wichtig ist es die Leute darauf hinzuweisen, dass es sich um kein Schreiben der Gemeinde handelt und nichts mit dem gemeindlichen Gewerberegister zu tun hat. Denn das ist das Hauptproblem, dass alle denken das Schreiben käme von der Behörde.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Jenny

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04.11.2010 11:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hm
Muss ich denn nun eine Korrektur vornehmen oder ist ansicht alles richtig, was ich getan habe?
Es war ja nur ein Gewerbe. Ich habs aufgerufen, eine Ummeldung gestartet, den einen Gesellschafter austreten lassen und die Rechtsform geändert. Ist das nun richtig, oder muss ich die Ummeldung nochmal löschen? Verwendet sonst noch jemand die Software PC-Klaus?
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Jenny

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Und andersrum? 04.11.2010 11:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich hatte gestern genau den umgekehrten Fall. Ein Betrieb wurde bisher als GbR geführt, 2 Gesellschafter. Nun sollte einer der beiden austreten und das ganze sollte als Einzelunternehmung weiter laufen.
Ich hab mir dann nichts weiter dabei gedacht und habe eine Ummeldung durchgeführt (wir haben PC-Klaus und da gibt es den Button bei Grund der Änderung "Ummeldung einer Personengesellschaft in eine Einzelunternehmung wegen Ausscheiden eines Gesellschafters).
Meine Kollegin kam dann heute morgen und sagte, dass ich so nicht ummelden dürfte. Man müsse in dem Fall das Gewerbe ab- und dann wieder neu anmelden, ummelden wäre in dem Fall nicht möglich. Das ist mir neu, habe davon bisher auf keinem Seminar gehört. Und wenn man wirklich nicht ummelden darf, wieso gibt das Programm dann überhaupt die Möglichkeit dazu?!
Vielen Dank für die Hilfe,
Jenny
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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29.09.2010 08:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Steht weiter oben schon, dass es Thema bei der Akte sein wird ;-)

Ein Schreiben an eine städtische Einrichtung? Wahnsinn, die werden immer treister... Nicht zu fassen
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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24.09.2010 11:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Abgabe einer Willenserklärung durch Stillschweigen?
Halte ich in dem Bezug als sehr bedenklich.
Siehe Wortlaut des § 133 BGB:

§ 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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23.06.2010 09:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja genau
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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23.06.2010 08:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Na ja, mein Fachbereichsleiter ist eh ziemlich gegen eine Veröffentlichung. Problem ist, dass es zwar Betrug ist, was die Firma da veranstaltet, aber rechtlich ist das eben schon alles korrekt formuliert bei denen. Es steht ja alles auf dem Schreiben und mein Fachbereichsleiter vertritt die Auffassung, dass die Leute lesen müssen, bevor sie sowas unterschreiben.
Ansich mag er da Recht haben, nur gerade im Bezug auf die alten Leute, die alle denken, dass Schreiben sei von uns, macht mir die Entscheidung schon zu schaffen.
Konnte ihn nun überreden, eine Veröffentlichung zu machen in der wir uns von der Schreiben distanzieren. Also sagen, dass die nicht von uns kommen und nicht für das örtlich geführte Gewerberegister sind. Die alten Leute lesen das Amtsblatt noch und bei den neuen muss ich mich leider darauf verlassen, dass die durch ettliche bisher bekannte Fälle gewarnt sind und wenigstens die Vorderseite lesen. Mehr kann ich leider nicht tun.
Ist halt schon so, dass wir in teufels Küche kommen können, wenn wir da irgendwas dagegen machen.
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Jenny

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Veröffentlichung 22.06.2010 10:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei uns kamen nun auch die ersten Fälle an von Bürgern, die der Meinung waren, die Schreiben kämen von uns.
Um die restlichen Bürger zu warnen möchte ich gerne eine Veröffentlichung in unser Amtsblatt drucken. Hat das jemand von euch auch schon in die Wege geleitet?
Um ehrlich zu sein tu ich mich extrem schwer im formulieren solcher Sachen und habe die Hoffnung, dass einer von euch schon einmal veröffentlicht hat und mir seine Ausfertigung zur Verfüfung stellen würde.
Liebe Grüße,
Jenny
Thema: Privater Flohmarkt - Genehmigungspflicht?
Jenny

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RE: Privater Flohmarkt - Genehmigungspflicht? 18.06.2010 09:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für eure Antworten!!!
Ich hab die gleiche Auskunft auch von unserer Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde erhalten. Normalerweise würden wir uns in sowas auch nicht einmischen, wenn allerdings Beschwerden der Nachbarn eingehen muss man ja leider was tun. Denke auch, dass es da mehr um eine private Angelegenheit zwischen den Personen geht. Ansonsten wüsste ich auch nicht, was den Nachbarn daran stören könnte, dass ein paar Kinder auf privatem Grundstück altes Spielzeug verkaufen.

Nun ja, ich halte mich erstmal raus und warte ab.

Euch auch ganz viel Spaß beim Fußball nachher :-)
Thema: Privater Flohmarkt - Genehmigungspflicht?
Jenny

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Hits: 48.505
Privater Flohmarkt - Genehmigungspflicht? 18.06.2010 08:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kollegen,
ich hab auch mal eine Frage. Hier kam eben ein Anruf einer Bürgers, sein Nachbar habe gerade in seinem Hof einen privaten Flohmarktstand aufgebaut und würde dort Sachen verkaufen. Ich hab das gerade von meinem Fachbereichsleiter auf den Tisch bekommen und soll mnich drum kümmern.
Ehrlich gesagt kenne ich da die Vorschriften nicht. Ist das erlaubt, muss es angemeldet werden??
Danke schonmal für eure Hilfe,
Jenny
Thema: Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion
Jenny

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Hits: 4.816
Roter Weinbergspfirsich / Urproduktion 17.02.2009 10:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute komme ich wieder mit einem neuen Thema auf euch zu.
Immernoch recht neu auf meiner Stelle habe ich meinen ersten Fall von Urproduktion (zumindest denke ich das) auf dem Tisch liegen.

Ein Bürger möchte ein Gewerbe mit den Tätigkeiten "Erzeugung und Vertrieb von landwirtschafltlichen Produkten mit Schwerpunkt auf dem roten Weinbergspfirsich" anmelden.
In meinen Augen nachdem was ich gelernt habe ein klassischer Fall von Urproduktion, oder?!
Meine Kollegin nämlich meinte, es würde nicht zur Urprokution zählen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen würde. Laut der mir bekannten Definition heißt es aber "Trotz Vorliegen dieser Merkmale (Erlaubte Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, dauerhaft, selbstständig) liegt dann kein Gewerbe vor, wenn es sich um Urproduktion, freie Berufe oder die Verwaltung eigenen Vermögens handelt.

Somit liegt hier kein Gewerbe vor. Richtig?????????????

Wenn ja, wie funktioniert das dann mit dem Gewinn? der Bürger möchte wissen, wie er das machen muss, wenn z.B. ein Käufer eine Rechnung/Quittung verlangt.
Was kann ich ihm dazu sagen bzw wo könnte ich ihn hin verweisen??
Ich wäre euch dankbar für die Hilfe.

Grüße von der Mosel,
Jenny
Thema: Tauben fliegen lassen
Jenny

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RE: Tauben fliegen lassen 17.10.2008 09:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für den Tipp!
Den Beitrag habe ich gerade gelesen, aber leider ist der ja auch nicht wirklich schlüssig. Der eine sagt "ja, Gewerbe" der andere verneint wegen Nachhatigkeit.
Problem hier ist, der Junge, der die Trauben fliegen lassen will, ist *** **** *** *** und den krieg ich nicht mit einer Tendenz zufrieden gestellt. Der will ganz genau wissen, wieso Gewerbe oder wieso nicht. Und ich kann dazu absolut nichts finden.
Hat vielleicht sonst noch jemand eine Idee dazu.
Hier kommt ja noch dazu, dass der Junge erst 10 Jahre alt ist.

[m]Bedenklicher Hinweis auf ID[/m]
Thema: Tauben fliegen lassen
Jenny

Antworten: 5
Hits: 3.179
Tauben fliegen lassen 16.10.2008 14:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Tag,
hier direkt mein zweiter komplizierter Fall.
In unserer VG gibt es eine Burg, auf der jährlich 40-50 Trauungen abgehalten werden. Nun haben wir die Anfrage eines Vaters, dessen minderjähriger Sohn (10 Jahre) dort auf Anfrage bei den Trauungen Tauben fliegen lassen möchte.

Grundsätzlich stellt sich mir nun die Frage, ob eien Gewerbeanmeldung hier überhaupt notwendig ist. Ich zweifele hier an dem TBM der Dauerhaftigkeit. Laut der mir bekannten Definition bedeutet dauerthaft, dass eine Tätigkeit nicht einmalig oder nur gelegentlich ausgeübt wird. Nun ist fraglich, ob diese Tätigkeit sich unter den Begriff "gelegentlich" subsumieren lässt...

Falls nein, was ist nötig für die Anmeldung? Laut der GewO kann jedermann ein gewerbe anmelden, hier ist von keiner Altergrenze die Rede. § 112 BGB sagt jedoch, "Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf. "

Dieser Gesetzestext lässt sich nun aber in meinen Augen auf zwei Arten auslegen. Entweder, der Junge darf ohne die Zustimmung des Vormundschaftgerichtes garkein Gewerbe anmelden, oder er darf ohne die Zustimmung anmelden, wird aber nicht unbeschränkt geschäftsfähig.
Wer bringt etwas Licht in mein Dunkel?

Generell sind wir der Auffassung, dass der Junge damit eh nicht viel damit verdienen wird und dass es nicht nötig ist, dazu ein Gewerbe anzumelden. Jedoch können wir dem Vater nicht einfach sagen "das braucht ihr nicht", weil er in solchen Sachen sehr korrekt ist und auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage hören wollen wird...
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