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Zum Ende der Seite springen Erforderlichkeit einer Baugenehmigung für Wettbüros
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Erforderlichkeit einer Baugenehmigung für Wettbüros

Guten Morgen zusammen,

der StGB NW hat heute morgen per Mail folgende Mitteilung abgegeben:

Wettbüros: Erforderlichkeit einer Baugenehmigung

Das VG Minden hat mit Beschluss vom 10.02.2006 (AZ: 1L69/06 -nicht rechtskräftig) im Eilverfahren entschieden, dass die Umwandlung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro einer neuen Baugenehmigung bedarf. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein Geschäftsmann beabsichtigt, in der B...., Bahnhofstraße, ein Wettbüro zur Vermittlung von Sportwetten mit fester Gewinnquote (sog. Oddsetwetten) zu eröffnen. Weil dort schon mehrere vergleichbare Geschäfte vorhanden sind, fürchtet die Stadt B... eine Entwertung des Bahnhofsviertels. Nach einem im Dezember 2005 verabschiedeten Ratsbeschluss soll ein Bebauungsplan erstellt werden, der weitere Wettbüros, Spielhallen und Sexshops verbietet.

Der Geschäftsmann macht geltend, er benötige für das Wettbüro keine neue Baugenehmigung. Die Zulassung eines Ladengeschäftes schließe auch die neue Nutzung ein. Diese sei mit einer Lotto-Toto-Annahmestelle vergleichbar.

Das VG bestätigte die von der Stadt B... ausgesprochene Betriebsschließung. Die für das Ladengeschäft (Sanitätsbedarf) erteilte Genehmigung reiche zum Betrieb eines Wettbüros nicht aus. Es handele sich bei einem Wettbüro - anders als etwa bei Lotto-und Toto-Annahmestellen - um eine Vergnügungsstätte, die ein gänzlich anderes Publikum anziehe. So sei u.a. geplant, mehrere Internetzugänge einzurichten und Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten aufzustellen. Darüber hinaus ziele ein Wettbüro auch generell darauf ab, den Nutzen eines längeren Aufenthaltes und Austausch untereinander zu ermöglichen. Das treffe auch auf den umstrittenen Betrieb zu. Er solle mit 5 Tischen, 30 Stühlen und 14 Barhockern und mehreren Großbildschirmen ausgestattet sein. Deshalb stelle sich die Genehmigungsfrage insgesamt neu. Das allein rechtfertige die Betriebsuntersagung. Ob das Wettbüro nach Prüfung genehmigt werden könne, sei insofern unerheblich. Über diese Frage hatte das VG demgemäß nicht zu entscheiden.

Im Übrigen weist die Geschäftsstelle StGB NW darauf hin, dass das BVerfG noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Sportwettengesetzes entschieden hat.

Viele Grüße

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
1 17.02.2006 08:34 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Erforderlichkeit einer Baugenehmigung für Wettbüros

Hallo Kollege Boshammer,

Grüße aus Neuss.

Vielen Dank für die Info.

Ich habe diese bereits an unser Bauamt weitergeleitet und bin gespannt auf deren Reaktion.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 17.02.2006 09:26 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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