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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,836 Bewertungen - Durchschnitt: 7,836 Bewertungen - Durchschnitt: 7,83
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels

@ alle

Mal zur Kenntnis:

Zitat on
Forschungsstelle Glücksspiel:
Universität Hohenheim und Insider aus der Kriminalitätsbekämpfung legen erstmals Zahlen zu illegalem Automatenspiel und Sportwetten vor / "Überraschendes Ausmaß mit hohem Handlungsbedarf"

Illegale Spielautomaten dürften einen Umsatz erwirtschaften, der zumindest der Hälfte des Umsatzes der legalen Spielautomaten entspricht. Bei illegalen Sportwetten dürfte der Schattenumsatz fünf- bis zehnmal so hoch liegen wie das legale Geschäft: In Zusammenarbeit mit Insidern der Kriminalitätsbekämpfung schätzte die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim erstmals den Grau- und Schwarzmarkt der Zocker ab. Als Ursachen nennen die Experten rechtliche Grauzonen, vor allem bei Sportwetten und ein technisches Niveau von Geldspielautomaten, mit dem die Überwachungsbehörden nur schwer Schritt halten können. Neben Personalverstärkung fordern die Fachleute mehr Forschung wie sich Lösungsansätze anderer Länder auch auf Deutschland übertragen ließen.
Mehr Kreativität und neue Wege seien unerlässlich, um illegales Glücksspiel wirkungsvoll zu bekämpfen, so Prof. Dr. Tilman Becker, der Geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel. "Angesichts unserer Ergebnisse stellt sich zum Beispiel die Frage, ob nicht Spielautomaten in Zukunft nur noch in staatlichen Kasinos angeboten werden sollten." Eine Anregungen zur Bekämpfung illegaler Sportwetten könne Italien liefern: Es wird dort diskutiert, ob nicht alle Anbieter von Sportwetten nur über einen, in Italien beheimateten, zentralen staatlichen Server anbieten dürfen.

"Ob und wieweit solche und andere Ideen auf Deutschland übertragen werden können, ist eine Frage, bei deren Antwort wir erst am Anfang stehen", schränkt Prof. Dr. Becker allerdings ein. "Hier besteht intensiver Forschungsbedarf."

Untermauert wird diese Forderung durch aktuelle Schätzwerte zum wahren Ausmaß illegalen Glücksspiels, die die Forschungsstelle Glücksspiel erstmals zusammenstellte. Dabei greifen die Wissenschaftler auf Informationen hochrangiger Insider der Kriminalitätsbekämpfung zurück, die sich zu einem Workshop an der Universität Hohenheim zusammenfanden.

Milliarden-Umsätze jenseits der Legalität

Legal haben Geldspielautomaten im Jahr 2006 rund 15 Milliarden Euro umgesetzt - fast die Hälfte davon durch Spielautomaten, wie sie in Spielhallen und Gaststätten hängen. Ein wenig mehr als die Hälfte durch anspruchsvollere Geräte, die nur in Kasinos betrieben werden dürfen. Bei Razzien stoßen Ordnungsbehörden jedoch in Kneipen oder Spielhallen auf illegale Automaten, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Den Umsatz dieser illegalen Geräte schätzen die Experten zumindest halb so hoch ein, wie den Umsatz mit legalen Geräten.

Noch viel weiter klafft die Schere zwischen legal und illegal erwirtschafteten Umsätzen bei den Sportwetten auseinander. Während der staatliche Anbieter im Jahr 2006 einen Umsatz von ungefähr 300 Millionen Euro verzeichnet, dürfte der Umsatz der privaten Anbieter in Wettbüros und im Internet laut Expertenschätzung zwischen 1,5 bis 3 Milliarden Euro liegen.

Diese sehr groben Schätzungen zeigen, dass noch ein erheblicher Forschungsbedarf zum genauen Umfang des illegalen Marktes besteht.

Technisch und juristisch den Ordnungsbehörden immer einen Schritt voraus

Für das blühende Geschäft der Illegalen machen die Experten aus Wissenschaft und von Überwachungs- und Kontrollbehörden vor allem zwei Phänomene verantwortlich: Die zunehmend komplexere Bauart der Automaten gepaart mit hochprofessionellem Sachverstand auf krimineller Seite und die andauernde rechtliche Grauzone im Bereich der Sportwetten.

"Bei der heutigen Generation von Geldspielautomaten ist es den Überwachungs- und Kontrollbehörden vor Ort in der Regel nicht mehr möglich die technischen Feinheiten gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen", erklärt Prof. Dr. Becker.

Anzeigenflut scheitert an chronischer Unterbesetzung

Einen mehrere Jahre dauernden Rechtstreit sieht der Geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel dagegen im Bereich der Sportwetten voraus, die meistens über das Internet abgewickelt werden. "Nach geltendem nationalem Recht sind solche Angebote in Deutschland verboten." In Deutschland dürfen Sportwetten nur durch einen staatlichen Anbieter angeboten werden.

In rechtlichen Auseinandersetzungen beriefen sich die Besitzer von Wettbüros und die Internetanbieter allerdings auf Europarecht, das innerhalb der EU die Dienstleistungs- und Berufsfreiheit zusichere. Als Problem mache sich auch die chronische Unterbesetzung der Ordnungsbehörden bemerkbar, die die Flut an Anzeigen nicht mehr bearbeiten könnten.

Hintergrund Forschungsstelle Glücksspiel

In der Hohenheimer Forschungsstelle Glücksspiel werden seit Dezember 2004 Spiele und Wetten zum Gegenstand interdisziplinärer Forschung. Mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland sind an der Arbeit der Forschungsstelle beteiligt, sodass nicht nur alle relevanten Fachgebiete sondern generell die Forschung im Bereich Glücksspiel in Deutschland abgedeckt wird. Ganz gleich ob Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ordnungspolitik oder Verbraucherverhalten - Glücksspiele liefern ein wertvolles Modell für viele wissenschaftliche Fragen. Ziel ist es, die weiten Bereiche Spiele und Wetten, Glück und Leidenschaft unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch wissenschaftlich zu untersuchen.

Ansprechperson:
Prof. Dr. Tilman Becker, Universität Hohenheim, Geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel
Tel.: 0711 459-22599, E-Mail: tilman.becker@uni-hohenheim.de
Zitat off

Quelle: http://www.uni-protokolle.de

Vorsicht ! Vorsicht !
Was zieht da am Horizont auf ??
War da nicht demnächst ein Bericht über die "neue" Spielverordnung fällig ?
Und die Hersteller ziehen immer noch einen Joker nach dem anderen aus dem Hut und deeeeehnen die Spielverordnung bzw. die technischen Richtlinien bei der Herstellung der neuen Geldspielgeräte!

Wahrscheinlich würden die beiden grossen Gerätehersteller ein Verbot des gewerblichen Glücksspiels überleben.

Aber die Aufstellerschaft ??? Ich würde mal nach meinen Verbänden rufen ! Und diese sollten mal mit den Herstellern sprechen ! Da müssen nicht nur 100%ig sondern 1000 %ig korrekte - nicht manipulierbare - Geldspielgeräte her. Und zwar umgehend !

Zum zentralen staatlichen Server hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag vom vorigen Jahr :

Vernetzung der Spielhallen - ja bitte !!

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 06.11.2008 16:22.

1 06.11.2008 16:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

hast Du eine Info mit welchen "Experten der Kriminalitätsbekämpfung"

im Bereich des illegalen Glücksspiels die Uni Hohenheim gesprochen hatte?


Welche "hochrangigen Insider der Kriminalitätsbekämpfung waren denn auf einem workshop der Uni

Hohenheim"? (Zitat Ende)



Hat da jemand Infos zu?


Gruß
Meike
2 07.11.2008 05:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Hallo Meike !

Ich hatte da so eine Vermutung, aber dann ist die wohl falsch......


Grüße

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gmg
3 07.11.2008 06:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Legal haben Geldspielautomaten im Jahr 2006 rund 15 Milliarden Euro umgesetzt - fast die Hälfte davon durch Spielautomaten, wie sie in Spielhallen und Gaststätten hängen. Ein wenig mehr als die Hälfte durch anspruchsvollere Geräte, die nur in Kasinos betrieben werden dürfen.


Ob und in wieweit man diese Pressemitteilung erst nehmen kann weiß ich nicht. Vor dem Hintergrund der Aussage, dass die Geräte in Kasinos anspruchsvoller wären, verliert dieser Professor meines Erachtens jegliche Reputation und Glaubwürdigkeit, da er scheinbar kaum mehr weiß, als die aggressive Kasinolobby so von sich gibt. Wieso sollten diese Geräte anspruchsvoller sein?? Höchstens das man dort völlig unkontrolliert Unsummen von Geld verlieren kann, keine PTB die prüft, kaum Spielerschutz, keine fünf Minuten Pause, gar nichts. Wenn das anspruchsvoller sein soll, na bitte.

Un wie seriös Spielbanken sind, zeigt eindrucksvoll folgender Artikel:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/pa...-betrogen-.html

Das Beispiel von Italien ist in diesem Zusammenhang auch sehr spaßig. Da fordert der Professor eine (sozialistische) Zwangsverstaatlichung für das gewerbliche Spiel, führt dann aber als positives Beispiel die Sportwetten in Italien an. Vielleicht ist dem Herrn Professor entgangen, dass man dort das Sportwettgeschäft vor zwei Jahren privatisiert hat und damit seitens der italienischen Rewgierung offenbar sehr zufrieden ist. Das ist im übrigen auch der Weg für Deutschland, der Staat muss nicht als Wettanbieter auftreten, Sportwetten gehören nicht zur staatlichen Daseinsvorsorge, der Staat hat nur für die Rahmenbedingungen zu sorgen und das diese eingehalten werden, dafür haben wir ja dann Meike!

Grüße

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 07.11.2008 10:07.

4 07.11.2008 10:04 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
jasper
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Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels

Wenn dann noch das illegale Glücksspiel hinzu gerechnet wird was zurzeit noch als legales Glücksspiel angesehen wird, dann dürfte wohl aus der 10 eine 100 werden.

Vgl. Odenthal, GewA 1989, 222 „Die Strafbarkeit der regelwidrigen Veranstaltung gewerberechtlich erlaubter Spiele.“ StGB § 284, Glückspiel; Spielvarianten

und

Vgl. Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Universität Bayreuth - Lehrstuhl Strafrecht I zu den Fragen:

1. Stellt es ein unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn in einem Geldspielgerät Hardware-Bestandteile enthalten sind, die nachträglich, nach der Zulassung durch die PTB, eingebaut wurden und somit nicht von der Zulassung umfasst sein konnten?
2. Stellt es ein unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn das Geldspielgerät dergestalt verändert wird, dass Bestandteile, die ursprünglich enthalten waren, nachträglich, also nach der Zulassung durch die PTB, entfernt werden und sich hierdurch eine Abweichung zu der Bauartzulassung ergibt?
3. Stellt es sich als unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn Geldspielgeräte betrieben werden, die eine Software enthalten, deren Funktionen für die PTB bei der Zulassung des Geräts nicht ersichtlich waren, weil die Software noch nicht aktiviert worden war?



Hier die Antworten:

Dateianhang:
pdf Bosch_27.04.2007.pdf (58,32 KB, 297 mal heruntergeladen)
5 07.11.2008 11:19 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@ alle

Fundstelle:

https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/71796.html
Forschung zur Illegalität des Glücksspiels


Gliederung des Vortrages vom 24. 10. 2008:

Aspekte
Der Markt für Glücksspiel: Bruttoumsatz
Anzahl der Spieler nach TNS Infratest
Anzahl der Spieler: Goldmedia
Ausgaben der Spieler
Staatliche Einnahmen
Definition der Glücksspielsucht
Das Problem Glücksspielsucht
Anteil am Gesamtumsatz
Glücksspiel und Straftaten
Glücksspiel und Straftaten: Verschuldung
Straftaten und Glücksspiel
Glücksspiel und Selbstmord

Komorbidität Was passiert zur Zeit?
Internet, ungefährliche vs. gefährliche Glücksspiele, legale vs. illegale Glücksspiele, Gerichte und Politik
Fazit


An den Foliensatz kommt man leider nicht ran, da er Passwortgeschützt ist. Passwort: Weißnicht

Grüße

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gmg
6 07.11.2008 13:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

hattest Du etwas von dem "workshop" mitbekommen, bzw. Quellen dazu gefunden.

Wenn man Experten der Kriminalitätsbekämpfung hat, die sogar noch Umsatzzahlen
liefern können, wäre es doch höchst interessant zu wissen, woher die zumindest kommen,
d.h. welches Bundesland, welche Behörde.

Hat jmd. Infos dazu?

Die Quellen, nach denen die Forschungsstelle "erstmals zum wahren Ausmaß des illegalen Glücksspiels" - Zitat Ende-
die Zusammenfassung formulierte, würde mich brennend interessieren.



Hallo Rosewood,

den Weg für Deutschland, den Du siehst, fand das EUGH schon für Italien nicht OK.

Muss man jeden Fehler nachmachen?


Gruß
Meike
7 08.11.2008 04:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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..."anspruchsvollere Geräte"....lol
um nicht zu sagen daß die einzigen, die zu 100% ausnahmslos ILLEGALE Geräte betreiben, die pseudostaatlichen Spielbanken sind !
600€weg in 3sek, kein Problem !
Auszahlquote 30%, auch kein Problem !
und dann noch wundern, daß die Spieler lieber ans GSG mit 10-15€ Std.verlust hocken...unfassbar.
8 08.11.2008 09:08 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
KARO KARO ist männlich
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Es ist unfassbar und kaum zu glauben , die " einarmigen Banditen " in den
staatlichen Casinos als die bessere Alternative hinzustellen .

Geräte an denen man in kürzester Zeit ein kleines Vermögen verspielen
kann im Gegensatz zu den GSG in Spielhallen .
Seit wann gibt es denn überhaupt diese Zockermaschinen in den staatlichen
Casinos ? , jedenfalls waren die Spielhallen mit GSG weit vorher da.
Und nun möchte man die GSG in Spielhallen verteufeln , doch nur um mehr Vorteile zu erlangen .
Einlasskontrollen in Spielbanken sollen angeblich zuviel Geldverlust verhindern ?,
das ist ja zum Lachen wenn es nicht so traurig wäre.
Wenn man nicht mehr will das in Deutschland Glücksspiel stattfindet , sollte
man dies ganz offen sagen und jegliches Glücksspiel verbieten und nicht behaupten das durch Einlasskontrollen irgendetwas besser ist .
Nur sollte man bedenken das ohne jegliches genehmigtes Glücksspiel ,
das illegale Zocken in Hinterzimmern rapide zunehmen würde .
9 08.11.2008 11:16 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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@ Meike

"hattest Du etwas von dem "workshop" mitbekommen, bzw. Quellen dazu gefunden."

Nein, nichts davon mitbekommen.
An weiteren Informationen arbeite ich.

"Die Quellen, nach denen die Forschungsstelle "erstmals zum wahren Ausmaß des illegalen Glücksspiels"

Zitat on
"auf Informationen hochrangiger Insider der Kriminalitätsbekämpfung zurück"
Zitat off

Müssten dann ja wohl Kollegen aus dem Arbeitsbereich der Polizei sein.



Die Bermkerung:
Zitat on
"Ein wenig mehr als die Hälfte durch anspruchsvollere Geräte, die nur in Kasinos betrieben werden dürfen"

ist natürlich nicht zutreffend.

Ich werde das an dem folgenden Beispiel erläutern.

Also aufgepasst liebe "hochrangige Insider in der Kriminalitätsbekämpfung" und natürlich auch Herr Prof. Dr. Tilmann Becker !

Es gibt seit ganz kurzer Zeit ( Bekanntmachung durch die PTB zum 01. 11. 2008 ) das zugelassene Geldspielgerät BR 2180 vom Hersteller ADP, den "Casino Liner".

Ich habe mal als Bild 1 aus der PTB-Zulassungsurkunde eine Ansicht des entsprechenden Gerätes an diesen Beitrag angehängt.

Diese Ansicht sieht so stilisiert und unnatürlich aus, dass ich mal eine Ansicht des Gerätes aus dem "richtigen Leben" - also aus der Aufstellung - als Bild 2 an diesen Beitrag angehängt habe.

Dieses Gedlspielgerät ist entstanden aus dem schon länger durch eine Tochter der ADP - die Merkur Gaming GmbH, zuständig für die Casinolinie der ADP - angebotenen Casinogerät Games Unlimited.
Ich habe mal als Bild 3 eine Ansicht des entsprechenden Gerätes an den Beitrag gehängt.

Die Geräte sind gehäusetechnisch - mit Ausnahme von unterschiedlichen Tastaturen - nach meiner Meinung identisch. Das PTB zugelassene Geldspielgerät und das Casinogerät unterscheiden sich optisch nicht.


Das Casinogerät sehe ich nicht als "anspruchsvoller" an. Die Geräte erzeugen für mich beide einen hochwertigen optischen Qualitätseindruck.


Wird fortgesetzt.

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
PTB BR 2180 ADP Casino Liner.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. ADP CasinoLiner1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Merkur Games Unlimited Casinogerät.jpg
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Und nun die Fortsetzung:

Man könnte natürlich auch meinen, dass die "inneren Werte" der beiden Ausführungen

- PTB zugelassenes Geldspielgerät
- Casinogerät

sich unterscheiden würden.

Dazu haben ich noch zwei Bilder der geöffneten Geräte an diesen Beitrag angehängt.

Bild 1: das PTB zugelassene Geldspielgerät
Bild 2: das Casinogerät.


Wie man sehen kann, ist der optisch Eindruck der geöffneten Geräte ebenfalls kaum unterschiedlich.

Es gibt natürlich einige optische Differenzen.
So fällt z. B. bei dem geöffneten Geldspielgerät ins Auge, dass dieses die Datenbank beinhaltet ( Nr. 2 auf dem Bild ) Außerdem gibt es da noch die VDAI-Schnittstelle (Nr. 5 auf dem Bild ).

[Diese VDAI-Schnittstelle befindet sich übrigens - aus Manipulationsschutzgründen ( ? ) - nicht an diesem hier in der PTB-Zulassungsurkunde angegebenen Ort, sondern sie wurde per Verlängerung an einen anderen Ort geleitet.]

Dabei handelt es sich aber nur um verordnungstechnisch geforderte zusätzliche Teile, die das Geldspielgerät in der Spielweise vom Casinogerät unterscheiden.



Damit kommen wir zum nächsten Punkt dieser Betrachtung

Den Spielen.

Das PTB zugelassene Geldspielgerät beinhaltet insgesamt 40 Spiele.

[ Dabei ist in einer mir persönlich sehr seltsam vorkommenden Entscheidung unterteilt worden in 30 Spiele und 10 Spiele. Die 30 Spiele sind immer freigeschaltet. Die 10 Spiele werden auf Wunsch des Aufstellers freigeschaltet. Bei diesen 10 "zusätzlichen Spielen" handelt es sich um Spiele, die im 5 Cent Modus ( Entschuldigung: im 5 Punkte Modus ) bespielt werden können. Hat wohl nach meiner Meinung damit zu tun, dass man von Herstellerseite ( eventuell auch von Aufstellerseite ? ) meint, dass 5 Punkte Spiele nicht genügend Geld in die Kasse des Aufstellers bringen.
Überprüfungsmöglichkeit für die Ordnungsämter > vergiss es; woher sollten die Kollegen wissen, dass ein und dasselbe PTB zugelassene Geldspielgerät mit 30 oder mit 40 Spielen bestückt sein kann.Wird sicherlich zu Irritationen führen. Wenn es überhaupt ein Kollege aus dem Bereich der Ordnungsämter feststellen sollte. Heul Es sei denn, er liest hier mit.
Womit wir wieder bei der Aussage der Forschungsstelle Glücksspiel sind: "Bei der heutigen Generation von Geldspielautomaten ist es den Überwachungs- und Kontrollbehörden vor Ort in der Regel nicht mehr möglich die technischen Feinheiten gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen".[/B]
Oder beabsichtigt eventuell der Zulassungsinheber, alle Ordnungsämter in Deutschland über diese ungewöhnliche Gerät mit - 30 oder 40 PZB zugelassenen Spielen - entsprechend zu informieren ? Die PTB würde sicherlich auf Anfrage dieses Tätigwerden des Zulassungsinhabers als dessen originäre Aufgabe ansehen. ]

Kommen wir dann zur Spieleanzahl des Casinogerätes:
Wie man in dem Bild des Gerätes im zurückliegenden Beitrag sehen kann, beinhaltet dieses Gerät lediglich 10 Spiele !

Wenn man die Spieleanzahl als Kriterium der Hochwertigkeit ansehen würde, müsste man dann wohl sagen, dass das PTB zugelassene Geldspielgerät bedeutend anspruchsvoller ausgestattet ist, als das Casinogerät !


[B]Einsatz / Gewinn

Also kann der Unterschied eigentlich nur in dem Betrag liegen, den man in einem Spiel an einem Geldspielgerät oder einem Cassinogerät gewinnen oder verlieren kann!

Dabei ist wohl unstreitig, dass man an einem Casinogerät andere - viel höhere Beträge - gewinnen oder verlieren kann.

Diese Unterscheidung ist aber vom Verordnungsgeber so gewollt. Bewusst hat er die PTB zugelassenen Geldspielgeräte - für das gewerbliche Glücksspiel - durch die Spielverordnung reglementiert.

Allerdings hat die Entwicklung der Geldspielgeräte - seit in Kraft treten der "neuen" Spielverordnung eine ungeahnte "Dynamität" entwickelt.

An den Geldspielgeräten, an denen ich gestern unter fachkundiger Anleitung - aus anderen Gründen - gespielt habe [ übrigens die neuesten Entwicklungen hin bis zum Ballogator ] kann man pro Spiel - geschätzte Dauer bis zum jeweiligen Stop der Darstellungen 2 Sekunden,[ besonders "interessant", wenn man die Automatikfunktion nimmt ( ich kam nachher ungefähr so aus der Spielhalle raus: ) ] zwischen 5 und 200 Punkten setzen.

Man verspielt also in einem 2 Sekundenspiel den Gegenwert von 2 € !
Diesen Betrag finde ich schon nicht schlecht.
Das geht aber noch viel besser:
Man kann in sogenannte "Featurespielen" auch mal"ordentlich" Geld gewinnen. Dann bietet dieses nette Geldspielgerät die Möglichkeit per Risiko den Gewinn zu verdoppeln - oder zu verlieren.

Ich hatte dann gestern das Vergnügen, in 2 Sekunden den Gegenwert von 1720 Punkten ( also 17,20 € ) zu verlieren. Der Insider, der mich mitgenommen hatte, berichtete mir von einem Spieler, der dieses Experiment mit dem Gegenwert von 32600 Punkten ( also 326 € ) gemacht und alles auf einen Schlag verloren hat.

So viel also mal zu den Verlustchancen an den PTB zugelassenen Geldspielgeräten.
In einem Spiel ist ein Verlust von hunderten von Euronen möglich.

Die Gewinnchancen an den PTB zugelassenen Geldspielgeräten sind natürlich auch nicht "von Pappe". Dieser Vorgang funktioniert natürlich auch wieder nur mit der Krücke: "Den Punkten".

Dabei haben die findigen Entwickler in den Entwicklungsabteilungen der verschiedenen Hersteller es geschafft, einen Spiel- und Gewinnplan zu erstellen, der scheinbar bei 2.000 € Höchstgewinn endet. Allerdings wird unter bestimmten Voraussetzungen auf diesen gewonnenen Betrag dann noch - über ein nachgeschaltetes Würfelspiel - entschieden, welcher Multiplikator auf diesen Gewinn anzuwenden ist.

Es gibt zwei Würfel. Würfel haben bekanntermaßen jeweils die Ziffern von 1 - 6 auf ihren Seiten stehen. Der Multiplikatoreffekt reicht somit von 2 - 12 x 2.000 €.

Man kann also an einem PTB zugelassenen Geldspielgerät somit "locker" 24.000 € gewinnen. Ist aber nicht der Höchstgewinn. Dazu vielleicht mal mehr in einem anderen Beitrag.


Kommen wir jetzt zum Casinogerätebereich.
Dort fehlen mir leider die datillierten Angaben zur Zeit noch.

Wenn man vom regulären Spiel ausgeht, in dem man jeweils pro Linie 0,50 € Einsatz zahlen muß, und bis zu 20 Linien "nehmen" kann, würde das einen Einsatz von 10 € pro Spiel bedeuten. Also mehr als im regulären Spiel im Bereich des Geldspielgerätes, wo bei dem Gegenwert von 2 € pro Spiel Schluss ist.

Zu den Gewinnen an den Casinogeräten, die ja noch mit einer Jackpotanlage verbunden sind ( ist ja im Spielhallenbereich seit dem 01. 01. 2006 verboten ), kann ich leider keine detaillierten Angaben machen, da mir die entsprechenden Erfahrungen noch fehlen. Allerdings sind mir durchaus Höchstgewinne im sechsstelligen Eurobereich bekannt.

Ich sehe also auch hier keine anspruchsvolleren Geräte im Casinobereich, sondern höchsten Geräte, an denen man noch mehr Geld gewinnen ( oder verlieren ) kann, als an den PTB zugelassenen Geldspielgeräten.


Somit mein Fazit:
Diese Bemerkung in dem Bericht der Forschungsstelle Glücksspiel ist nicht zutreffend. Aber alle anderen .......( s. o. )

Grüße

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gmg

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11 08.11.2008 16:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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"..., berichtete mir von einem Spieler, der dieses Experiment mit dem Gegenwert von 32600 Punkten ( also 326 € ) gemacht und alles auf einen Schlag verloren hat. "

Um 326 € zu verspielen musst du aber 4 Stunden Geld einwerfen großes Grinsen - das ist der feine Unterschied !
12 08.11.2008 17:26 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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Leider falsch angela.

Setzt Dich mal an einen Multigambler. Setzte 200 Punkte pro Spiel. Spiel im Einzelspielmodus. Gewinne. Und spiele mit dem Gewinn mit Risiko weiter.

Dann kannst Du nach entsprechenden weiteren Gewinnen auch alles auf einen Schlag verlieren.

Dafür brauchst Du keine 4 Stunden lang Geld einwerfen.

Grüße

__________________
gmg
13 08.11.2008 20:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
angela angela ist weiblich
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Habe es versucht, ging aber nicht. Man muß eine Ewigkeit warten um solch einen Betrag zu verspielen...
Falls man im ersten Spiel Glück hätte und 300 gewinnt - diese dann wiederum im Risikospiel verliert, wäre mein Geldverlust jedoch auch nur 2€ - genauso hoch wie wenn ich nichts gewonnen hätte Weißnicht
14 08.11.2008 23:18 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
dieter116
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Dioe Behauptung, an einem GSG könne man in kurzer Zeit Hunderte von Euro verspielen ( also verlieren) ist irreführend.
Sie erweckt bei Aussenstehenden einen völlig falschen Eindruck.

Wenn der Spieler einige Hundert Euro in Form von Punkten gewonnen hat und diese wieder einsetzt und verspielt ist es doch kein realer Verlust.

Das Geld ist nicht physisch in seinen Besitz übergegangen und er hat es auch nicht physisch wieder eingeworfen.
Das geht nicht an GSG.

Als den realen Verlust des Spielers bezeichne ich den Unterschied dessen, was er bei Beginn des Spielens in der Tasche hatte und bei Ende ebenfalls in der Tasche hat.

Dies können maximal 80.- € die Stunde sein.
Im Schnitt sind es aber ca. 25,- pro Stunde.
Für 100,- real eingesetztes Geld kann man also ca. 4 Std. spielen.

Wer an den Multigamblern kleinklein spielt ( 5 Cent) kommt hierbei sogar mit € 5,- bis 10,- ind der Stunde aus.

Durch diese Behauptung wird der Eindruck erweckt, der Spieler könne in kurzer Zeit einen hohen Vermögensverlust an einem Geldspielgerät haben, dies ist jedoch falsch.
An GSG ist dies nicht möglich, an den Geräten der 'staatl. ' Casinos sehr wohl.
15 09.11.2008 08:52 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo gmg,

habe, glaube ich, etwas gefunden:

https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...gspotenzial.pdf

Seite 23 stimmt mich persönlich natürlich kritisch, wenn ich als einizige Quellen lese:

1. eigene Berechnungen
2. Daten von Meyer, Althoff und Stadler (1998 )

Von "hochrangigen Insidern der Kriminalitätsbekämpfung" konnte ich bis jetzt keine Quelle finden.


Wenn jmd. die Quelle zu nachfolgender Aussage, welche man auf S.22 dieses Beitrags findet, bitte posten:

"Eine Interpretation der Ergebnisse zu den Straftaten von pathologischen Spielern ist nur dann aussagekräftig, wenn diese Zahlen mit den Ergebnissen der Delinquenz in der "Normalpopulation" verglichen werden.
Hierüber liegen jedoch nur wenige und nicht direkt vergleichbare Studien vor. Eine Möglichkeit zum Vergleich bietet die Polizeiliche Kriminalstatistik. "


Als Quelle hätte ich mir persönlich natürlich die Blattnummer der für diese Aussage hinzugezogenen Polizeilichen Kriminalstatistiken gewünscht.

Anmerkung: Die polizeiliche Kriminalstatistik, Veröffentlichungen des BKA und BMI sind für jeden im
Internet nachlesbar.


Hallo dieter,

Eigeninterpretationen über Verlust und Gewinn finde ich persönlich nicht sehr hilfreich.

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind nun mal da.

Und wenn du Dein Eigentum und Deine Verlustmöglichkeiten mit
"Das Geld ist nicht physisch in seinen Besitz übergegangen" -Zitat Ende-
definierst, solltest Du von nun an bei "Bankgeschäften" (z.B. Überweisungen, alles Rund um die Börse...)
vorsichtig sein, denn da wirst Du auch in den seltensten Fällen etwas "physisch" in Händen halten.


Gruß
Meike
16 09.11.2008 09:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Dei Urteile des BVG haben aber nichts mit dem realen Vermögensverlust zu tun.
Dort geht es um das einzelne Spiel .
Wie das Verhältnis Geldpunkte zu Einsatz und Gewinn ist, will ich hier nicht betrachten, dazu gibt es ein eigenes Thema, wie du ja selbst weisst.

Und das die hohen Gewinnmöglichkeiten einen besonderen Spielanreiz bieten, steht ja nun ausser Frage.

In den letzten Beiträgen dieses Themas geht es doch darum zu sehen welche Unterschiede haben GSG und Casinogeräte.

Die Vorgaben der SpVO sollen dazu dienen den Spieler vor hohen Vermögensverlusten zu schützen.
Mögliche Verluste wurden durch Zeitangaben ( 80,- / Std. max und 33,- / Std. Durchnitt ) festgelegt.
Also ist der Vermögensverlust so zu betrachten :

Wie hoch war das Vermögen des Spielers vor dem gesamten Spielen, wie hoch ist es danach.
Und hier sind es eben bei einem 10stündigen Spielen ca. 250,- €.

Durch die Angabe 10,- € Einsatz in 3 Sek. verspielen entsteht für Aussenstehende nun mal der Eindruck man könne hier in Kürze Haus und Hof verzocken.
Dem ist aber nicht so.

Aber das geht in den 'staatlichen' Casinos.
Hier wird der Spieleinsatz, bei Nichtgewinn, direkt von meinem Vermögen genommen, dass ich vor dem Betreten des Casinos hatte.

Das hier mit Überweisungen zu vergleichen ist ja nun Quatsch , die haben nichts mit speilen oder Gewinnen/Verlusten zu tun.

Aber Bertrachten wir mal die von dir erwähnte Börse.

Ich kaufe ien Aktie für 100,- zum Zeitpunkt A.
Zum Zeitpunkt B steht sie bei 500,- .
Zum Zeitpunkt C sind es 120,- .

Hier realisiere ich meinen Gewinn/Verlust und verkaufe, wie hoch ist nun mein Vermögensverlust ?

Es heisst Gewinne/Verluste realisieren, wenn man die Aktie verkauft.
Was dazwischenlag interessiert niemanden mehr.

Durch das Realisieren (Verkauf) beende ich somit das Börsen'spiel' (bzw. verlasse die Spielhalle) und sehe dann meinen realen Vermögensverlust/-zuwachs.

Das wollte ich mit meinem Beitrag klarstellen.

Also Haus- und-Hof-weg in ein paar Tagen :

Casino --> Ja

Spielhalle --> Nein


1.000,- Euro verzocken :

Spielhalle --> ca. 2 Tage

Casino --> ca. 15 min
17 09.11.2008 12:27 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
KARO KARO ist männlich
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Dieter 116 ,

ich kann Dir nur zustimmen , vergleich Casino zur Spielhalle , alle anderen
Behauptungen sind nicht korrekt und gehen tendenziös in eine
gewollte falsche Darstellung der Wirklichkeit .
18 09.11.2008 14:33 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
dieter116
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Welche Behauptungen meinst Du genau ?
Bitte zitiere diese mal !
19 09.11.2008 16:38 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Dieter ,

sorry , ich meinte natürlich nicht Deine Beiträge , sondern alles was von
sonstigen Suchtexperten verkündet wird .
20 09.11.2008 17:12 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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