Unterschiedliche Gewerbe in einem Antrag |
PaulineM
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Unterschiedliche Gewerbe in einem Antrag |
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zusammen,
ich wüßte gerne, wie viele unterschiedliche Gewerbe man in einem Gewerbeschein angeben kann. Kann man z.B. Kinderbetreuung, Textilhandel, Im- und Export, Gebäudepflege etc. alles in einem Antrag zusammen angeben und in einem Gewerbeschein genehmigt bekommen? Oder gibt es da Grenzen, die damit überschritten werden?
Vielen Dank.
__________________ Vielen Dank.
Gruß
Pauline
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1
01.11.2008 13:44 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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der "Gewerbeschein" ist nichts anders als eine schriftliche Bescheinigung daraüber, dass man ein Gewerbe angemeldet hat. Demnach wird durch den "Gewerbeschein" auch nichts genehmigt. Er dients ausschlielich informatorischen Zwecken. Eine ganze Reihe von Behörden, die regelmäßig mit Gewerbetreibenden zu tun haben, erhalten eine Durchschrift und erfahren so, wer, was, ab wann, wo vorhat. Nur dann nämlich können diese Stellen ihren Aufgaben ach vernünftig nachkommen.
Daraus ergibt sich, dass der Umfang der anzumeldenden Tätigkeiten nicht beschränkt ist. Allerdings dürfen auch nur solche angemeldet werden, die auch tatsächlich erbracht werden sollen.
Abschließender Hinweis:
Für manche Tätigkeit ist in Ergänzung der Gewerbeanmeldung noch einer Erlaubnis erforderlich. Deswegen muss man aufpassen, dass man die Gewerbeanmeldung nicht mit der Gewerbeerlaubnis verwechselt.
Details erfahren Sie bei Ihrem Gewerbeamt.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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2
03.11.2008 17:13 |
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Solon
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PaulineM
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo und vielen Dank für die Antwort, Civil Servant.
Das mit dem "genehmigen" war mir klar, aber da sieht man mal wieder wie wichtig es ist, die richtigen Worte im Zusammenhang mit Gesetzen zu verwenden. Ihre Antwort hilft mir aber sehr gut weiter, jetzt ist erst einmal alles geklärt. Vielen Dank also.
__________________ Vielen Dank.
Gruß
Pauline
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3
06.11.2008 10:15 |
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