Nicht zu beweisende Ruhestörung |
ferdinho
Jungspund
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Nicht zu beweisende Ruhestörung |
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Hallo Kollegen,
ich hab mal ne Frage, die vielleichtganz einfach zu lösen ist, aber bei mir so das erste Mal vorkommt.
Es gibt hier eine Schank- und Speisewirtschaft in einem Mischgebiet. Nachts ist es dort recht ruhig. Seit Mitte 2005 beschwert sich bei mir stets ein Nachbar, der angibt, dass von er Gaststätte aus Lärm in seine Wohnung dringen würde. Vornehmlich Bässe. Das ganze soll dann zu jeder Tages und Nachtzeit erfolgen. Er notiert fleißig alle Zeiten.
Die Polizei konnte bisher erst einmal einen LImSchG-Verstoß bezeugen.
Bei meinen Kontrollen (2 Mal, einmal Tagsüber, einmal nachts) habe ich nichts bemerkenswert lautes festgestellt.
Was macht ihr in so einem Fall? Führt ihr ein Bußgeldverfahren durch und lasst den Fall vor Gericht platzen? Oder verweist ihr auf den privaten Rechtsweg? Der Beschwerdeführer ist (wie die meisten) sehr renitent und droht mit dem Gang zum OB.
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1
08.02.2006 13:39 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Die Ruhestörung scheint hier objektiv nicht feststellbar. Dazu befinden wir uns noch in einem Mischgebiet, wo man mit höheren Belastungen rechnen muss. Wie sieht es denn bei den anderen Nachbarn aus? Ich würde mal kurz anfragen. Wenn da nichts ist, würde ich auf den Privatrechtsweg verweisen.
Für ein Bußgeld ist hier kein Raum, da wie gesagt, objektiv kein störender Lärm feststellbar war.
Einen ähnlichen Fall habe ich hier auch - da tobt seit Jahren eine Fehde. Der Gastwirt hat auf unsere Bitte hin alles mögliche gemacht (Fenster mit Schlösser, selbstschließende Tür, mahnende Worte an Gäste), aber der Nachbar hört weiter die Flöhe husten (wenn er denn jedes WE ab 22.00 Uhr fast aus seinem Schlafzimmerfenster - geöffnet - hängt). Jetzt kämpfen die Anwälte auf dem Privatrechtsweg.
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2
08.02.2006 14:14 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm!
2 Kontrollen erscheinen mir in solch einem Fall zu wenig.
Eine gute Sache ist es, dem Nachbarn anzubieten, mich anzurufen, wenn es seiner Meinung nach zu laut ist. Wenn wir das hier praktizieren, dann werden Diensttelefone auf das Handy umgeleitet.
Kein Witz: Wenn wir das machen, sind die Kneipen komischerweise nicht mehr so laut. Die Nachbarn haben doch wohl Respekt davor, uns morgens um 2.00 Uhr aus dem Bett zu holen.
Wenn wir dann aber doch draußen waren, hat es sich für den Nachbarn immer gelohnt und wir haben die Ruhestörungen festgestellt.
Wenn Sie das 14 Tage machen, haben Sie ein rundes Bild und können entsprechend handeln. Entweder ist der Anwohner superempfindlich, dann scheuen Sie sich nicht, ihm das durch die Blume zu sagen und teilen ihm schritlich mit, dass gewerberechtlich nichts gegen die Kneipe unternommen wird
oder
der Laden ist zu laut, dann können Sie mit Auflagen arbeiten.
Ist zwar leidig, aber eigentlich kein Problem!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
08.02.2006 14:40 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
ich würde auch sagen, dass zweimal kontrollieren in der Tat zu wenig ist. Die Geschichte mit den anderen Nachbarn ist praktikabel und würde ich auch durchziehen.
Und um ganz sicherzugehen würde ich vielleicht bei dem Beschwerdeführer noch eine Lärmmessung durchführen und wäre dann auf der sicheren Seite.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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4
08.02.2006 16:26 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Ein fröhliches
aussem Sauerland!!
Um den Kollegen Wiesemeier noch zu ergänzen
:
Wenn das durch die Blume mit einem überempfindlichen Nachbarn nicht klappt, hilft auch schon einmal, ihn aufzufordern
, die fortgesetzte Lärmbelästigung durch einen unabhängigen Gutachter nachzuweisen
.
Ist bei uns auch schon einmal erfolgreich praktiziert worden
.
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5
09.02.2006 06:19 |
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ferdinho
Jungspund
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Themenstarter
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Danke! |
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Danke für die Antworten.
Ich werde mich dann wohl mal auf die Lauer legen müssen.
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6
10.02.2006 08:16 |
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