unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Ferneinwirkung auf das Geldmanagement lt. PTB » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ferneinwirkung auf das Geldmanagement lt. PTB 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
UAVD ev UAVD ev ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-88.jpg

Dabei seit: 15.04.2006
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 270.122
Nächster Level: 300.073

29.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ferneinwirkung auf das Geldmanagement lt. PTB

Allgemeine Info und Diskussionsgrundlage: Zur

Ferneinwirkung auf das Geldmanagement

teilte uns die PTB mit Schreiben vom 9. Juni 2008 nachstehendes mit: Auszug

"Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Forderung nach einer „allzeit transparenten Nachprüfbarkeit" von aufgestellten Spielgeräten sehe ich nicht die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage. Es gibt
•eine einfache Überprüfbarkeit für örtliche Behörden (in der Regel über die Zulassungszeichen),
•die Feststellung der Gleichheit der Nachbaugeräte mit dem Baumuster durch bestellte Sachverständige oder zugelassene Stellen im maximal zweijährigen Abstand (so genannte § 7 Überprüfungen),
•die Baumusterprüfung durch die PTB und
•Sonderuntersuchungen auf Veranlassung vonGerichten,Staatsanwaltschaften oder Polizei.
Für ihre Forderungen, alle Nachbaugeräte nach Auslieferung einer Überprüfung zu unterziehen sowie abzusichern, dass alle Nachbaugeräte auf der gleichen Art und Weise betrieben werden können, gibt es ebenfalls keine gesetzliche Grundlage. Entscheidend ist, dass die ausgelieferten Geräte bezüglich der spielrechtlich relevanten Eigenschaften dem zugelassenen Baumuster entsprechen, und dafür ist unter den geltenden Regelungen der Inhaber der Bauartzulassung verantwortlich.
Ich bitte Sie nachdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass die PTB die gültige Spielverordnung anwendet. Die Artikulierung weitergehender Wünsche und Zweifel an den rechtlichen Grundlagen ist Ihr gutes Recht, die PTB aber nicht der richtige Ansprechpartner dafür. Sollten Sie bei aufgestellten Geräten Verstöße gegen Vorschriften feststellen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Behörden.
Zu Ihrer Frage bezüglich des so genannten Filialmonitor: Das Produkt, auf das Sie in einem früheren Schreiben verweisen, ist nicht Bestandteil der Bauartzulassung. In welchem Umfang dieses Produkt angeboten und eingesetzt wird, kann nur der Anbieter selbst beantworten.“
Auszug ENDE

Da von den „zuständigen örtlichen Behörden“ in der Regel wiederum an die PTB verwiesen wird und die PTB sich wiederum nicht zuständig fühlt, bleibt zur Herstellung eines transparenten und rechtssicheren Wettbewerbs nur eine großflächige Aufklärung gegenüber den gesetzlichen Entscheidungsträgern.
Rechtssicherheit? Keine gesetzliche Grundlage erkennbar! Daher solltederGrundsatz lauten:
Alles was nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber erlaubt wurde, ist solange verboten, bis es per Gesetz (Verordnung) erlaubt ist!

__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
1 27.10.2008 13:35 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.043.130
Nächster Level: 41.283.177

4.240.047 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ferneinwirkung auf das Geldmanagement lt. PTB

Zitat:
Original von UAVD ev
Allgemeine Info und Diskussionsgrundlage: Zur

Ferneinwirkung auf das Geldmanagement

..... bleibt zur Herstellung eines transparenten und rechtssicheren Wettbewerbs nur eine großflächige Aufklärung gegenüber den gesetzlichen Entscheidungsträgern.
[/b]


Also:

Her mit den Informationen ! Ich werde sie schon weiterleiten !!

Grüße

__________________
gmg
2 27.10.2008 17:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.558.141
Nächster Level: 41.283.177

2.725.036 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo UAVD,

danke für die Info.


Gruß an alle,

Wie ich bereits im Thema " das Spiel mit den Begrifflichkeiten" geschrieben hatte, gibt es nun mal
das Schreiben der PTB vom 03.08.1998 zur Rückwirkungsfreiheit, mit dem Betreff
"Zusatzgeräte für Geldspielgeräte" und da passen die o.a. Zitate nicht so richtig rein.

Wenn man den Auszug liest, stellt sich mir unwillkürlich die Frage nach der Prüftiefe
der einzelnen Behörden / Mitarbeitern, d.h. in wie weit sind überhaupt technische Möglichkeiten
vorhanden, bzw. sind Mitarbeiter in der Lage was in welcher Prüftiefe durchzuführen.

Dieter, wenn Du den ersten OA Mitarbeiter findest, der mit Laptop ausgestattet, online Geldspielgeräte
überprüft, poste es bitte.

Wie ist der Informationsfluß bei festgestellten Unregelmäßigkeiten zu den Prüfbehörden, bzw. untereinander,
um ein bestmögliches Prüfergebnis zu erzeugen? - Werden die Prüfbehörden OA regelmäßig informiert?


Gruß
Meike
3 27.10.2008 18:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.843.631
Nächster Level: 6.058.010

214.379 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was die PTB dort schreibt, entsprich doch der Rechtslage.

Ansprechpartner wäre das BMWI und nicht die PTB.
Die ist schliesslich nicht der Gesetzgeber.

Auch wenn die, sich aus der Antort zeigende Anfrage, wohl berechtigt ist, war es einfach die falsche Adresse.

Allerdings delegiert das anscheinend BMWI solche Anfragen an die PTB, die dann aus Ihrer Sicht antwortet.
Warum ?

Auch kann die PTB nicht einfach eigendwelche Zusatzgeräte von sich aus überprüfen.
Dafür muss sie einen Auftrag haben.

Also Anzeige bei einer Ordungsbehörde, die kann dann die Überprüfung durch die PTB veranlassen.

Meike, von online vor Ort hatte ich nichts geschrieben.
Wenn die OÄ keinen Laptop haben, oder das nicht wollen, müssen sie eben monatlich die Neuzulassungen und Nachtrage ausdrucken und alle Zulassungen bei sich führen.
4 28.10.2008 07:06 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.043.130
Nächster Level: 41.283.177

4.240.047 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ alle


Nachfolgend der Gesamtinhalt des Schreibens der PTB vom 09. 06. 2008 an den UAVD:

Zitat on
Ferneinwirkung auf das Geldmanagement

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre Forderung nach einer allzeit transparenten Nachprüfbarkeif von aufgestellten Spielgeräten sehe ich nicht die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage.
Es gibt eine einfache Überprüfbarkeit für örtliche Behörden (in der Regel über die Zulassungszeichen), die Feststellung der Gleichheit der Nachbaugeräte mit dem Baumuster durch bestellte Sachverständige oder zugelassene Stellen im maximal zweijährigen Abstand (so genannte § 7 Überprüfungen), die Baumusterprüfung durch die PTB und Sonderuntersuchungen auf Veranlassung von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Polizei.
Da sich zudem das Veröffentlichungsgebot in der Spielverordnung auf den Zulassungsschein beschränkt, kann die PTB detaillierte technische Beschreibungen nicht offen legen.
Bezüglich Ihrer Frage, wie eine unerlaubte externe Einflussnahme auf Spielabläufe verhindert wird, kann ich nur in allgemeiner Form darlegen, dass diese Absicherung über die Kommunikationsschnittstellen in all ihren Teilen (fachsprachlich: Schichten) erfolgt, d.h. unter Einbeziehung der physikalischen Komponenten, der Kommunikationsprotokolle, der Datenstrukturen und der Sicherungsverfahren.
Für ihre Forderungen, alle Nachbaugeräte nach Auslieferung einer Überprüfung zu unterziehen sowie abzusichern, dass alle Nachbaugeräte auf der gleichen Art und Weise betrieben werden können, gibt es ebenfalls keine gesetzliche Grundlage. Entscheidend ist, dass die ausgelieferten Geräte bezüglich der spielrechtlich relevanten Eigenschaften dem zugelassenen Baumuster entsprechen, und dafür ist unter den geltenden Regelungen der Inhaber der Bauartzulassung verantwortlich.

Ich bitte Sie nachdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass die PTB die gültige Spielverordnung anwendet. Die Artikulierung weitergehender Wünsche und Zweifel an den rechtlichen Grundlagen ist Ihr gutes Recht, die PTB aber nicht der richtige Ansprechpartner dafür. Sollten Sie bei aufgestellten Geräten Verstöße gegen Vorschriften feststellen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Behörden.
Zu Ihrer Frage bezüglich des so genannten Filialmonitor: Das Produkt, auf das Sie in einem früheren Schreiben verweisen, ist nicht Bestandteil der Bauartzulassung. In welchem Umfang dieses Produkt angeboten und eingesetzt wird, kann nur der Anbieter selbst beantworten.
Abschließend weise ich Ihre Zusammenfassung meines letzten Schreibens entschieden zurück. Die Darstellungen weichen erheblich von meinen Aussagen ab. Bitte verwenden Sle, wenn Sie die Meinung der PTB wiedergeben, nur die unverkürzten Originalaussagen der PTB.

Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. D. Richter
Zitat off

Das Original - gefunden beim UAVD - als Anlage.

Grüße

Dateianhang:
pdf ptb_uavd_09.06.2008.pdf (91 KB, 88 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 02.11.2008 20:23.

5 02.11.2008 20:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Ferneinwirkung auf das Geldmanagement lt. PTB


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 26.03.2024 (Hybri [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:52 von webmaster     25.02.2024 23:52 von webmaster   Views: 27.024
Antworten: 0
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 2.048.610
Antworten: 152
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 67.606
Antworten: 4
(Alten-)Pflegekraft Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.12.2014 11:33 von Ingo Hupens     04.12.2023 13:31 von Kewi   Views: 543.094
Antworten: 27
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 356.143
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 284.846 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.676.459


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 110 | Gesamt: 0.190s | PHP: 99.47% | SQL: 0.53%