Ruhestörender Lärm durch Gäste einer Diskothek |
Beate Frömmel
Grünschnabel
Dabei seit: 12.12.2005
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 33.564
Nächster Level: 38.246
|
|
Ruhestörender Lärm durch Gäste einer Diskothek |
|
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich benötige Hilfe bei der nachträglichen Erteilung einer Auflage bezüglich des ruhestörenden Lärms in den Nacht- bzw. Morgenstunden.
Das Problem:
Eine Diskothek liegt in einer ca. 200 m langen Fußgängerzone in einem Kerngebiet und ist jeden Freitag von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr geöffnet. Neben der Diskothek befindet sich auch eine Szenekneipe, die ebenfalls bis in die Morgenstunde geöffnet ist.Die Gäste, die sich in den Nacht- bzw. Morgenstunden verabschieden, lärmen und schreien aufgrund des Alkoholpegels laut durcheinander. Die Nachtruhe der Anwohner ist gestört. Es mehren sich hier die Beschwerden von verschiedenen Anwohnern, die am Wochenende nicht mehr duchschlafen können. Regelmäßig ist auch die Polizei in den Nacht- und Morgenstunden vor Ort und ermahnt zur Ruhe bzw. erteilt den antreffenden Personen einen Platzverweis.
Gespräche mit dem Diskothekenbetreiber sowie dem Gaststättenbetreiber haben bisher zu keiner Änderung geführt, jede Seite behauptet, dass die Ruhestörer nicht aus dem eigenen Betrieb kommen, sondern aus dem Nachbarbetrieb und somit eine Verantwortlichkeit für das Verhalten der Gäste abgelehnt wird. Nach den letzten Mitteilungen der Polizei scheint es sich bei den Ruhestörern wohl eher um die Besucher der Diskothek zu handeln, eine direkte Zuordnung ist nur schwer möglich.
Ich möchte gerne die Beschwerden der Nachbarn abstellen, bin mir aber nicht sicher, wie ich am besten verfahre.
Eine Möglichkeit wäre eventuell die nachträgliche Erteilung einer Auflage gem. 5 GastG, in welcher der Diskothekenbetreiber verpflichtet wird, Vorsorge zu treffen bzw. sicherzustellen (Ermahnung der Gäste durch sein Personal), dass die Gäste sich einem Umkreis von 50 und 100 m außerhalb der Diskothek ruhig verhalten.
Sollte diese Maßnahme keinen Erfolg zeigen, so bliebe m.E. nur die Möglichkeit, gem. § 18 GastG die Sperrzeit zu verlängern, z.B. auf 01.00 Uhr.
Nun meine Frage: Wer hat ein ähnliches Lärmproblem mit einer nachträglich erteilten Auflage lösen können bzw. welchen Inhalt sollte eine Auflage haben, um den gewünschten Erfolg zu erzielen? Oder doch direkt die Sperrzeitverlängerung ins Auge fassen?
Ich bin für Anregungen dankbar.
Gruß aus Voerde
Beate Frömmel
|
|
1
02.02.2006 12:20 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.577
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Ruhestörender Lärm durch Gäste einer Diskothek |
|
Hej aus Hamm,
zunächst müssen Sie feststellen, welcher von den beiden Betrieben der Verursacher ist. Das können Sie nur durch Vorort-Kontrollen. Anschließend würde ich mit dem Verursacher noch einmal ein Gespräch führen und ihm die Konsequenzen darlegen. Nach dem Kommentar Michel7Kienzle ist der Wirt für die Ausstrahlungswirkung seines Betriebes verantwortlich. Damit haben wir in der Vergangenheit oft gearbeitet. Die Gäste als eigentliche Verursacher kriegen Sie nicht.
Die Auflage mit den Ordnern können Sie versuchen, wenn die Gäste aber sich an Ruheermehnungen nicht halten, was dann?
Am besten ist eine Auflage mti dem Hinweis, die Sperrzeit zu verlängern. Aber achten Sie bitte darauf, dass die Sperrzeit nicht sofort auf 1.00 Uhr festgesetzt werden darf, weil das eine Betriebsschließung auf kaltem Wege wäre. Eine Verlängerung bis 3.00 Uhr ist OK und wird von den Gerichten auch mitgetragen. Wenn dann immer noch Streß ist, dann können Sie auf 1.00 Uhr gehen.
Also: Salamitaktik anwenden.
Hilfreich ist es auch, bei eiener Anhörung die geplante Ordnungsverfügung schon mal mit dranzuheften, das erschreckt den Ein oder Anderen und man weiß, was auf einen zukommt und das es ernstgemeint ist.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
2
02.02.2006 12:46 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.194
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Ruhestörender Lärm durch Gäste einer Diskothek |
|
Hallo aus Kierspe,
ich würde hier auch die Salamitaktik fahren und sehe das Problem genau wie Jörg, nämlich den Verursacher zu ermitteln.
Bei unserer Disco hatten wir die Probleme mit an-und abfahrenden Fahrzeugen und den damit verbundenen Lärmbelästigungen. Unsere Discobetreiber haben aber neben den entsprechenden (und sündhaft teuren) Schallschutzeinrichtungen auch noch Grips in der Birne und waren bereit, mit den Beschwerdeführern direkt zu reden.
Mittlerweile haben wir mit an-und abfahrenden Fahrzeugen überhaupt kein Problem mehr, weil nämlich die Türsteher auch den Parkplatz kontrollieren und zur Ruhe ermahnen.
Auch damals wurde ermahnt und gesagt: Wenns nicht klappt, gibts Sperrzeitverlängerung. Da das keiner wollte, haben sich die Discobesitzer bewegt und es klappt.
Interessant wäre es auch zu erfahren, wie denn eine Disco in einer Fußgängerzone genehmigt worden ist
. Bei uns wäre das aus der Politik gnadenlos abgebügelt worden.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
3
02.02.2006 13:14 |
|
|
Beate Frömmel
Grünschnabel
Dabei seit: 12.12.2005
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 33.564
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
Ruhestörender Lärm durch Gäste einer Diskothek |
|
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Dann werde ich den Diskothekenbetreiber zu einem Gespräch einladen und ihm erklären, dass er sich aufgrund des Verursacherprinzipes nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen kann und er deshalb mit einer Sperrzeitverlängerung bis 03.00 Uhr rechnen muss, falls die Beschwerden über seine Gäste andauern. Als Beweismittel habe ich ja die schriftlichen Mitteilungen der Polizei. Wahrscheinlich werde ich bei dieser Gelegenheit auch gleich das Anhörungsschreiben aushändigen.
Herr Boshammer, zur Ihrer Frage: Die Diskothek wird schon seit ca. 25 Jahren (der jetzige Betreiber allerdings erst seit einem Jahr) in dieser Straße betrieben. Aufgrund von Anwohnerwünschen wurde dieser Straßenteil (ca. 200 m) jedoch vor ca. 2 Jahren in eine Fußgängerzone umgewandelt.
Gruß aus Voerde
Beate Frömmel
|
|
4
02.02.2006 15:11 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 174.463 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.953.127
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|