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Zum Ende der Seite springen Offtopic: "Der Bürger und die Verwaltung - die Verwaltung und der Bürger"
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Offtopic: "Der Bürger und die Verwaltung - die Verwaltung und der Bürger"

@ alle

Heute wollte ich eigentlich einen meiner "üblichen" Beiträge schreiben.

Dann wurde aber das Folgende an mich herangetragen, von dem ich finde, dass es besser zur Veröffentlichung geeignet ist:

Der Bürger wurde vertreten durch einen Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber.
Die Verwaltung wurde vertreten durch einen Bediensteten eines Stadtsteueramtes.
Es ging um die Vergnügungsbesteuerung.

Der Spielhallenbetreiber hatte Pech. In seine Spielstätte wurde eingebrochen. Die Automaten wurden aufgebrochen. Das in den Automaten enthaltene Geld wurde gestohlen.

Ein solcher Sachverhalt ist nach meiner Kenntnis in Vergnügungssteuersatzungen nicht vorgesehen.

Die Vergnügungssteuersatzungen nehmen als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsbesteuerung bei Geldspielgeräten das - wie auch immer genau definierte - Einspielergebnis.

Der Spielstättenbetreiber kam also totunglücklich mit seiner Vergnügungssteuererklärung zur Verwaltung. Er hatte die Erklärung ordnungsgemäß ausgefüllt und war bereit, die Vergnügungssteuer in der Höhe des Einspielergebnisses zu bezahlen. Bei der Abgabe der Erklärung erzählte er dem Verwaltungsbediensteten sein o. a. Unglück.

Daraufhin meldete sich bei dem Verwaltungsbediensteten der Gerechtigkeitssinn. Der Automatenaufsteller kann doch nicht noch die Vergnügungssteuer für Gelder bezahlen, die ihm gestohlen worden sind !

Nach diversen technischen Hinweisen meinerseits ( Streifenauslesung - Kasse = übergelaufenes Geld, Münzröhren, Hopper und Akzeptor = Vorratsvermögen des Geldspielgerätes; Anzeige bei der Polizei etc. )
sollte eine Feststellung des dem Automatenaufsteller entstandenen Schadens durch den Diebstahl möglich sein.

Der Spielstättenbetreiber und der Verwaltungsbedienstete werden es schon gemeinsam schaffen, die Vergnügungssteuer in der wirtschaftlich vernüftigen Höhe festzusetzen !

Für mich ein sehr schönes Beispiel für eine vernünftiges Miteinander von Bürger und Verwaltung !!

Ich hoffe, dass dieses Beispiel des vernünftigen Miteinanders - in welchen Bereich des Kontaktes zwischen Bürger und Verwaltung - Schule macht !

In diesem Sinne wünsche ich allen noch einen schönen Abend !

Grüße

__________________
gmg
1 09.09.2008 17:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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tapier
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Warum so kompliziert ?

Die gestohlenen Gelder müssen ja wieder in die Geräte gefüllt werden.
Also sollte er sie als Handauffüllung einrechnen.
(das muss er sowiso, da die Geräte ansonsten ja Röhrenfehlmengen aufweisen, die widerum ja dem Einspielergebniss hinzugerechnet werden muss.

dann passt wieder (fast) alles
2 09.09.2008 19:30 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Hallo tapier !

Es ging mehr um die grundsätzlichen Fragen, wie hoch der Schaden insgesamt war.

Der Kollege von dem Stadtsteueramt war noch nicht ganz so bewandert, und der Aufsteller hatte die Halle wohl auch noch nicht so lang.

Ansonsten hast Du natürlich für den Bereich der Auffüllung voll und ganz recht. Die Kasse noch dazu, und fertig ist die Schadensberechnung.

Ich fand es nur gut, wie sich der Verwaltungsbedienstete um den Bürger - den Spielstättenbetreiber - bemüht hat !

Irgendwann sind wir ja alle mal Bürger, und dann würde ich mich freuen, wenn ich ebenfalls so einen "menschlichen" Verwaltungsbediensteten vor mir hätte. So einen, der einem hilft !

Ich persönlich habe aber auch schon sehr viele von diesen hilfsbereiten Verwaltungsbediensteten kennengelernt !

Schönen Abend noch !

Grüße

__________________
gmg
3 09.09.2008 20:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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