Umschreibung 34c-Erlaubnis nach Wegfall "in Gründung" |
A. Wittmann
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Umschreibung 34c-Erlaubnis nach Wegfall "in Gründung" |
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Hallo zusammen!
Heute registriert
und bereits mein erster Beitrag in diesem
Forum, das schon vielfach sehr hilfreich für mich war.
Für meine Kollegin vertrete ich gerade den Bereich der
Erlaubnisse nach § 34 c GewO. Nun möchte die Geschäftsführerin
einer GmbH in Gründung, die auch für diese GmbH in Gründung
eine Erlaubnis erhalten hat, nach erfolgtem Wegfall des
Zusatzes "in Gründung" die entsprechende Umschreibung
der Erlaubnis.
Ist die Umschreibung notwendig? Oder sogar erforderlich,
um nun auch die HRB aufzunehmen? Wie sieht es mit den Gebühren
aus?
Freundliche Grüße aus Langenhagen
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1
17.07.2008 12:06 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Umschreibung 34c-Erlaubnis nach Wegfall "in Gründung" |
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Hi,
das ist sch........., weil eine GmbH i.G. gar keine Erlaubnis nach § 34 c GewO bekommen kann. Erst nach der Handelsregistereintragung erlangt die GmbH i.G. ihre Rechtsfähigkeit.
Da das aber jetzt schon passiert ist, würde ich eine"Umschreibung" der Erlaubnis machen. Gebühren würde ich nicht nehmen; war schließlich Ihr Fehler bzw. der der Kollegin.
Viele Grüße
A. Thien
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2
17.07.2008 12:14 |
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Solon
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A. Wittmann
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RE: Umschreibung 34c-Erlaubnis nach Wegfall "in Gründung" |
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Vielen Dank für die Blitzantwort! Dann werde ich mal ganz unauffällig
eine rechtmäßige Erlaubnis für die GmbH
basteln.
Freundliche Grüße nochmal!
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3
17.07.2008 15:19 |
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