unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Erwachsenenbildung - Gewerbe? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Erwachsenenbildung - Gewerbe?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Elke Ricker   Zeige Elke Ricker auf Karte Elke Ricker ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 26.10.2005
Beiträge: 40
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 270.371
Nächster Level: 300.073

29.702 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Erwachsenenbildung - Gewerbe?

Hallo zusammen!

Bei mir ist die Fragestellung aufgetreten, ob es sich bei der Tätigkeit „Erwachsenenbildung“ um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder nicht.

Der vermeintlich „Gewerbetreibende“ verfügt über ein Studium der BWL (mit Diplom) und ein Studium der Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie (auch mit Diplom). Er bietet Vorträge, Beratungen, Seminare und Training in den Bereichen Veränderungsmanagement, Kundenorientierung, Lernen und Arbeiten, Mitarbeiterführung und Personalentwicklung für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Unis, Schulen etc. an.

Meiner Auffassung nach setzt die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht zwangsläufig objektiv eine höhere Bildung voraus. Damit wäre eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen. Wie seht Ihr diesen Fall?

Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße aus Viersen!
1 23.06.2008 11:38 Elke Ricker ist offline E-Mail an Elke Ricker senden Beiträge von Elke Ricker suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
Tripel-As

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

images/avatars/avatar-211.gif

Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 160
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.086.800
Nächster Level: 1.209.937

123.137 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Erwachsenenbildung - Gewerbe?

Hallo aus Hamm,

gemäß § 6 Abs. 1 der Gewerbeordnung findet die Gewerbeordnung keine Anwendung im Bereich des Unterrichtswesens. Somit ist Erwachsenenbildung kein Gewerbe.


Grüße vom Nabel der Welt Applaus

Thomas Lehmann
2 23.06.2008 14:27 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

OrDnUnGsAnDy   Zeige OrDnUnGsAnDy auf Karte OrDnUnGsAnDy ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 523
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.367.373
Nächster Level: 3.609.430

242.057 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







aus Thüringen,

ich würde eine gewerbliche Tätigkeit annehmen.

§ 6 GewO hat u. a. den Zweck Vorbehalte für spezial- und landesrechtliche Regelungen zu treffen, z. B. beim Unterrichtswesen.

Der Ausschluss des Unterrichtswesens von der Anwendung der Gewerbeordnung trifft nur auf das landesrechtlich geregelte Unterrichtswesen sowie das Hochschulwesen zu. Soweit keine Regelung durch die Unterrichtsgesetzgebung erfolgt ist, unterliegt die Erteilung von Unterricht ausschließlich den Vorschriften der Gewerbeordnung. Vgl. § 6 Rd.-Nr. 2 und 14 ff. Kommentar zur GewO Landmann/Rohmer.

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
3 24.06.2008 10:26 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.286
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.571.648
Nächster Level: 22.308.442

1.736.794 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







,

ich neige eher @ordnungsandy zu. Die einzige BVerwG-Rechtsprechung, die zu dem Thema ergangen ist, geht davon aus, dass unterrichtende Tätigkeiten nur dann von der Meldepflicht befreit sind, wenn sie einer Art Landesschulaufsicht unterliegen. Ich habe das mit unserem Schulamt schon mal besprochen. Ergebnis: In aller Regele haben die nur die staatlichen Schulen und klassische private Schulen unter Aufsicht. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall auch andere Tätigkeiten dort erfasst sind.

Unser Ministerium hat allerdings in einem jüngeren Erlass ausdrücklich ausgeführt, dass unterrichtende Tätigkeiten durch Akademiker u. U. als Freiberuf eingestuft werden können.

Gruß aus Wetzlar
Bye!
Frank Schuster
4 24.06.2008 11:37 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Erwachsenenbildung - Gewerbe?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     26.04.2024 05:56 von Puz_zle   Views: 265.003
Antworten: 18
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 29.116
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.657
Antworten: 15
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     04.04.2024 15:48 von Civil Servant   Views: 6.101
Antworten: 18
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 12.914
Antworten: 15

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 369.076 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.760.689


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 95 | Gesamt: 0.177s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%