unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Versagung + Duldung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2]
Zum Ende der Seite springen Versagung + Duldung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.292
Nächster Level: 5.107.448

558.156 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das hat der Westfale an sich und ich im besonderen auch in keinster Weise vor...im Gegenteil, ich bin doch froh, dass ich euch habe. Ihr seid mir richtig ans Herz gewachsen, ehrlich.

@Antonia Thien: Das mit der Vorliebe für Potts mildert dann manche spitze emanzipatorisch abwertende Bemerkung (dickes großes Grinsen ). Und ein schöneres Kompliment als vom Kollegen kann es doch nicht geben oder?? Applaus

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
21 26.01.2006 14:48 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.716
Nächster Level: 5.107.448

90.732 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Sofern der Vorgang hier richtig verstanden wurde, könnte folgende Lösung in Betracht kommen:
1. Ablehnung des Antrages (Adressat stets Antragsteller und nom. Betreiber)
2. Gleichzeitig Schließungsanordnung (Unterbindung eines Betriebes ohne erforderliche Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 GewO in Verb. mit § 31 GastG)
3. Zwangsgeldandrohung im Falle der Nichtbeachtung von Nr. 2
4. Anordnung des Sofortvollzuges der Nrn. 2 und 3)

Der tatsächliche Betriebsverantwortliche ist ja offiziell nicht gegeben, so trifft nur den rechtlich verantwortlichen Betreiber (Strohmann) die Ablehnung und die Schließungsanordnung.
Sinnvoll wäre eine Ausfertigung des Bescheides an den tatsächlichen Geschäftsführer. Das müßte reichen. Ansonsten Nrn. 3 - 4 gegen tatsächlichen Betreiber, damit die Bude dicht ist.

Am besten, der Betrieb kühlt ab. Deswegen ist vielleicht keine vorläufige Erlaubnis möglich (Ermessensentscheidung).

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
22 26.01.2006 14:53 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.045.712
Nächster Level: 3.609.430

563.718 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo liebe Mitbenutzer dieses Forum,

mir ist in diesem Forum mehrfach aufgefallen, dass hier Termina vermengt werden.

In einer Verfügung reden wir normalerweise von der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 VwGO.

Von einem Sofortvollzug reden wir dann, wenn ohne vorausgehenden Verwaltungsakt Maßnahmen anordnen (§ 55 Abs. II VwVG)
23 27.01.2006 07:44 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.716
Nächster Level: 5.107.448

90.732 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Richtig. Danke für den Hinweis. Es geht um die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit. Sorry. Danke

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
24 27.01.2006 08:03 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.879
Nächster Level: 7.172.237

159.358 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin an das närrische Volk in Colonia!

Jetzt bin ich aber ein wenig verwirrt verwirrt verwirrt Kopfkratz

Das mit § 80 VwGO habe ich ja noch verstanden, aber mir fehlt der Bezug zu § 55 VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz?? = BGBl 1953 S. 157), dieses hat doch nur 22 §§.

Oder ist dieses VwVG wieder eine landesspezifische Besonderheit??

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
25 27.01.2006 08:04 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.253.607
Nächster Level: 7.172.237

918.630 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Herr Kramer,

das stimmt wieder 'mal. Das VwVG hat nur 22 Paragraphen. Rechtsgrundlage für den sofortigen Vollzug wäre § 6 II VwVG.

Ich denke, NRW hat ein eigenes VwVG, genauso wie wir (NVwVG vom 02.06.1982 (Nds. GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (Nds. GVBl. S. 710). Ich hoffe, die letzte Änderung stimmt noch?!

Aber grundsätzlich hat Herr pmcolonia natürlich Recht, wenn er sagt, dass sofortige Vollziehung und sofortiger Vollzug zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind.

Schöne Grüße
A. Thien
26 27.01.2006 08:20 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.705
Nächster Level: 7.172.237

1.102.532 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







NRW = 82 §§

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
27 27.01.2006 09:17 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Gewo   Zeige Gewo auf Karte Gewo ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 26.01.2006
Beiträge: 166
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.106.857
Nächster Level: 1.209.937

103.080 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo und Guude aus Frankfurt.

Gestern Nachmittag bin ich ein wenig in Sachen Neue SpielVO im Netz unterwegs gewesen und dabei zufällig über dieses Forum gestolpert.

Nachdem ich mir die Beiträge angeschaut hatte dachte ich mir "FEINE SACHE, DAS" und habe mich gleich mal registrieren lassen.

Die hier zum Thema Untersagung bzw. Schließungsverfügung mit oder ohne sofortiger Vollziehung geposteten Beiträge sind ja alle sicher schön und richtig (Nach altem GastG).

Allerdings erlaube ich mir im Hinblick auf die Änderung des GastG zum 01.07.2005 die bösartige Frage was denn passiert, wenn die Adressaten sich auf den Standpunkt stellen "interessiert mich wenig, mache ich einfach - und sei es auch zunächst mal nur unwiderlegt behauptet - erlaubnisfrei ohne Alk. weiter".

Nix mit Schließung!!!

Meines Erachtens wäre eine Untersagung des einzig erlaubnispflichtigen Alkoholausschankes nebst Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung der richtigere Weg.

Gruß aus Frankfurt
28 27.01.2006 10:51 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.942.930
Nächster Level: 2.111.327

168.397 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Gewo und herzlich Willkommen im Forum.
Die Besonderheiten bei Gaststätten sind auch hier Änderung Gaststättengesetz - Widerruf und hier Widerruf der Gaststättenerlaubnis ausführlich diskutiert worden. Schau mal rein.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
29 27.01.2006 11:04 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.879
Nächster Level: 7.172.237

159.358 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und auch von mir nicht nur ein freundliches Moin aus Cloppenburg sondern ebenfalls herzlich Willkommen !

Wenn der tatsächliche Gewerbetreibende (hier der sog. Geschäftsführer) gewerberechtlich unzuverlässig ist und § 15 Abs. 2 Gewo nicht greift (mangels Erlaubnispflicht?? = s. Ausgangslage), bleibt mir doch immer noch der gute, alte und bewährte § 35 GewO.

Dann kommt hier halt eine ganz kurze Anhörung (fahre raus, höre zu, verfüge mündlich vor Ort, mache Vermerk über Anhörung und Bescheid im Hause mit schriftlicher Begründung sofortige Vollziehung, fahre wieder raus, händige aus, mache dicht), dürfte also irgendwie auch eine Schließung sein und geht auch relativ schnell (8 - 10 Stunden!) großes Grinsen

Wie der Kollege W. aus H. so schön, aber kürzer, schreibt:

rein
raus
zu!!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
30 27.01.2006 11:17 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Gewo   Zeige Gewo auf Karte Gewo ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 26.01.2006
Beiträge: 166
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.106.857
Nächster Level: 1.209.937

103.080 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja, Ja, Ja...

Nun steinigt mich nicht gleich!!!

@Steinmetz
Ich habs mir gerade angesehen.
Ergebnis: SAG ICH DOCH!!
Nix Schließung über 15 II GewO i.V.m. 31 GastG

@Kramer
Korrekt!
Richtig!
Seh ich auch so!
31 27.01.2006 11:29 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.716
Nächster Level: 5.107.448

90.732 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Aus Aschebersch.
Die Einwendung des hessischen Nachbarn sind durchaus zu bedenken. Man klebt halt noch ziemlich am guten alten Gaststättengesetz, das eh bald über den Jordan geht.
Wenn unzuverlässige Personen vom Gewerbe ferngehalten werden müssen, reicht wohl die schlichte Untersagung des Ausschanks von Alkohol im Einzelfall nicht aus. Zum Beispiel bei einer Bar oder barähnlichem Betrieb ist der Ausschank von Alk. aber wohl betriebsprägend. Bei Schankbetrieben, bei denen auf Grund ihrer Prägung ohne Alkohol gar nicht "laufen könnn", sollte man sich schon trauen, das altbekannte Instrumentarium konsequent anzuwenden. Ob dies hier der Fall ist, ist nicht bekannt.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
32 27.01.2006 11:31 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.942.930
Nächster Level: 2.111.327

168.397 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ gewo
war ja nicht bös gemeint, wenn wir mit Steinen werfen sieht das ganz anders aus großes Grinsen
Also versteh es als Hinweis und gut is

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
33 27.01.2006 11:38 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Gewo   Zeige Gewo auf Karte Gewo ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 26.01.2006
Beiträge: 166
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.106.857
Nächster Level: 1.209.937

103.080 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ Steinmetz

Null Problemo!
Wir sind hier in Frankfurt Kummer gewohnt und hart im Nehmen.


@ Schwarzer

Aus meinem tiefsten Innneren heraus stimme ich zwar zu und trauere den altbekannten Instrumentarien auch sicher etwas nach, aber...

Dummer Weise sind in Hessen die Regierungspräsidien für 35er Verfahren zuständig und nicht wir.

Bis das von uns bei entsprechender Fallkonstellation beim RP angeregte 35er Verfahren dann auch seinen Fortgang nimmt...???

Bevor ich mich daher ggf. mit Armeen von Rechtsanwälten darüber rumschlagen muss, ob die Schließung nach 15 II GewO nun rechtmäßig war oder nicht, kommt für mich nur die Untersagung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit, Anordnung der sofortigen Vollziehung nebst Androhung von Zwangsgeldern in Betracht.Heul

Ach ja...seufz

Sind in Bayern eigentlich noch Planstellen frei?
Aschebersch wäre ja auch noch nicht so richtig ganz im AuslandWeisse Flagge
34 27.01.2006 12:22 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.716
Nächster Level: 5.107.448

90.732 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@Gewo Frankfurt
Hmm, da habt Ihr es wirklich nicht leicht. Die neue Rechtslage spuckt ja bei diesem Zuständigkeitssplitting Euch gar gewaltig in die Suppe.
Mit den Planstellen siehts mau aus. Nachdem Herr Stoiber die Staatsverwaltung bis zum Anschlag reformiert, die Kommunen kein Geld haben, muß man wohl weiter auswandern seufz Vielleicht nach Österreich??? Kopfkratz

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
35 27.01.2006 12:49 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.699.008
Nächster Level: 7.172.237

473.229 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Wie sieht es gaststättenrechtlich in Holland aus - wäre für mich näher!!!
Schönes Wochenende
36 27.01.2006 12:51 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.705
Nächster Level: 7.172.237

1.102.532 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Da gibts ja nur Plempebier ohne Schaum und Stäbchenfrikadellen!

Nö, danke!

Ej, Leute, hört auf zu stöhnen wut , sooo schlecht geht es uns ja nun nicht, wir reden es nur schlecht! Heul

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
37 27.01.2006 19:34 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.879
Nächster Level: 7.172.237

159.358 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... auch wenn alle weg wollen, ich will hier bleiben!!

Auch wenn unsere weitsichtigen ......... etc.

Aber vorbereitet wird der ganze Quark doch von Kollegen, die in den Ministerien sitzen. Vielleicht liest der oder die eine odere andere ja (in ferner Zukunft??) hier auch mal mit und macht sich Gedanken. Vor allem, wenn man sieht, wie unterschiedlich die Zuständigkeiten geregelt und damit die Handlungsmöglichkeiten zersplittert sind.

Wir als relativ kleine Stadt (im Verhältnis zu Frankfurt) mit rd. 32.000 Einwohner haben quasi alle Möglichkeiten, auch bei Gesetzesänderungen die unzuverlässigen Vögel kurzfristig vom Markt zu nehmen, während die Kollegen in der Metropole Frankfurt offensichtlich erst einmal zuschauen müssen, wie die "Schmutzbuben" munter weitermachen.

Ob dies die vorbereitenden Kollegen in den Ministerien auch alle wissen, und wenn ja, auch bedenken?? Ich habe da zumindest meine Zweifel!! Kopfkratz

@Kollegin Komnick und Kollegen Wiesemeier:

Lieber Kollege v.N.d.W.: Mach mir die Nachbarn aus Holland nicht schlecht! Ich bin öfter mal in Groningen auf dem wirklich schönen Markt (nicht im Koffieshop, was man vielleicht denken könnte) und habe dort nur die besten Erfahrungen machen dürfen. Und bevor meine Tante in Delfzijl vor längerer Zeit verstorben ist, war ich dort auch oft. Viele Dinge werden dort viel gelassener gesehen. Auf der anderen Seite werden dort aber Recht und Ordnung halt weitaus konsequenter als hier durchgesetzt und Verstöße geahndet. Und wenn ich dienstlich mit den Kollegen in den unterschiedlichen Provinzen oder Gemeinden zu tun habe, sind die Erfahrungen durch die Bank nur gut gewesen. Während ich sie einfach auf Deutsch anspreche (kann halt kein Holländisch), bemühen sie sich, auch in Deutsch zu antworten. Also, wenn ich den Niederlanden einen entsprechenden Job bekommen könnte, warum nicht wechseln??

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
38 28.01.2006 16:31 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Versagung + Duldung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 316
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   05.11.2023 17:06 von webmaster     05.11.2023 17:06 von webmaster   Views: 188.674
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   04.04.2023 12:46 von webmaster     19.04.2023 07:49 von webmaster   Views: 432.447
Antworten: 3
Duldung als Sportwettenanbieter in Oberbayern erteilt Spielrecht   06.07.2017 08:30 von räubertochter     06.07.2017 08:30 von räubertochter   Views: 1.529
Antworten: 0
Hessen: Duldung für Sportwettenanbieter ausgesetzt Spielrecht   18.11.2016 08:24 von räubertochter     18.11.2016 08:24 von räubertochter   Views: 1.449
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 235.408 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.014.072


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 233 | Gesamt: 0.259s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%