Versagung + Duldung |
Boshamer
Haudegen
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Das hat der Westfale an sich und ich im besonderen auch in keinster Weise vor...im Gegenteil, ich bin doch froh, dass ich euch habe. Ihr seid mir richtig ans Herz gewachsen, ehrlich.
@Antonia Thien: Das mit der Vorliebe für Potts mildert dann manche spitze emanzipatorisch abwertende Bemerkung (dickes
). Und ein schöneres Kompliment als vom Kollegen kann es doch nicht geben oder??
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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21
26.01.2006 14:48 |
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Solon
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Schwarzer
König
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Sofern der Vorgang hier richtig verstanden wurde, könnte folgende Lösung in Betracht kommen:
1. Ablehnung des Antrages (Adressat stets Antragsteller und nom. Betreiber)
2. Gleichzeitig Schließungsanordnung (Unterbindung eines Betriebes ohne erforderliche Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 GewO in Verb. mit § 31 GastG)
3. Zwangsgeldandrohung im Falle der Nichtbeachtung von Nr. 2
4. Anordnung des Sofortvollzuges der Nrn. 2 und 3)
Der tatsächliche Betriebsverantwortliche ist ja offiziell nicht gegeben, so trifft nur den rechtlich verantwortlichen Betreiber (Strohmann) die Ablehnung und die Schließungsanordnung.
Sinnvoll wäre eine Ausfertigung des Bescheides an den tatsächlichen Geschäftsführer. Das müßte reichen. Ansonsten Nrn. 3 - 4 gegen tatsächlichen Betreiber, damit die Bude dicht ist.
Am besten, der Betrieb kühlt ab. Deswegen ist vielleicht keine vorläufige Erlaubnis möglich (Ermessensentscheidung).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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22
26.01.2006 14:53 |
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Solon
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pmcolonia
Routinier
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Hallo liebe Mitbenutzer dieses Forum,
mir ist in diesem Forum mehrfach aufgefallen, dass hier Termina vermengt werden.
In einer Verfügung reden wir normalerweise von der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 VwGO.
Von einem Sofortvollzug reden wir dann, wenn ohne vorausgehenden Verwaltungsakt Maßnahmen anordnen (§ 55 Abs. II VwVG)
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23
27.01.2006 07:44 |
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Schwarzer
König
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Richtig. Danke für den Hinweis. Es geht um die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit. Sorry.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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24
27.01.2006 08:03 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
an das närrische Volk in Colonia!
Jetzt bin ich aber ein wenig
Das mit § 80 VwGO habe ich ja noch verstanden, aber mir fehlt der Bezug zu § 55 VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz?? = BGBl 1953 S. 157), dieses hat doch nur 22 §§.
Oder ist dieses VwVG wieder eine landesspezifische Besonderheit??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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25
27.01.2006 08:04 |
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Antonia Thien
König
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Moin Herr Kramer,
das stimmt wieder 'mal. Das VwVG hat nur 22 Paragraphen. Rechtsgrundlage für den sofortigen Vollzug wäre § 6 II VwVG.
Ich denke, NRW hat ein eigenes VwVG, genauso wie wir (NVwVG vom 02.06.1982 (Nds. GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (Nds. GVBl. S. 710). Ich hoffe, die letzte Änderung stimmt noch?!
Aber grundsätzlich hat Herr pmcolonia natürlich Recht, wenn er sagt, dass sofortige Vollziehung und sofortiger Vollzug zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind.
Schöne Grüße
A. Thien
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26
27.01.2006 08:20 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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NRW = 82 §§
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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27
27.01.2006 09:17 |
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Gewo
Tripel-As
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Hallo und Guude aus Frankfurt.
Gestern Nachmittag bin ich ein wenig in Sachen Neue SpielVO im Netz unterwegs gewesen und dabei zufällig über dieses Forum gestolpert.
Nachdem ich mir die Beiträge angeschaut hatte dachte ich mir "FEINE SACHE, DAS" und habe mich gleich mal registrieren lassen.
Die hier zum Thema Untersagung bzw. Schließungsverfügung mit oder ohne sofortiger Vollziehung geposteten Beiträge sind ja alle sicher schön und richtig (Nach altem GastG).
Allerdings erlaube ich mir im Hinblick auf die Änderung des GastG zum 01.07.2005 die bösartige Frage was denn passiert, wenn die Adressaten sich auf den Standpunkt stellen "interessiert mich wenig, mache ich einfach - und sei es auch zunächst mal nur unwiderlegt behauptet - erlaubnisfrei ohne Alk. weiter".
Nix mit Schließung!!!
Meines Erachtens wäre eine Untersagung des einzig erlaubnispflichtigen Alkoholausschankes nebst Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung der richtigere Weg.
Gruß aus Frankfurt
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28
27.01.2006 10:51 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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29
27.01.2006 11:04 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und auch von mir nicht nur ein freundliches
aus Cloppenburg sondern ebenfalls herzlich
!
Wenn der tatsächliche Gewerbetreibende (hier der sog. Geschäftsführer) gewerberechtlich unzuverlässig ist und § 15 Abs. 2 Gewo nicht greift (mangels Erlaubnispflicht?? = s. Ausgangslage), bleibt mir doch immer noch der gute, alte und bewährte § 35 GewO.
Dann kommt hier halt eine ganz kurze Anhörung (fahre raus, höre zu, verfüge mündlich vor Ort, mache Vermerk über Anhörung und Bescheid im Hause mit schriftlicher Begründung sofortige Vollziehung, fahre wieder raus, händige aus, mache dicht), dürfte also irgendwie auch eine Schließung sein und geht auch relativ schnell (8 - 10 Stunden!)
Wie der Kollege W. aus H. so schön, aber kürzer, schreibt:
rein
raus
zu!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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30
27.01.2006 11:17 |
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Gewo
Tripel-As
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Hessen
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Ja, Ja, Ja...
Nun steinigt mich nicht gleich!!!
@Steinmetz
Ich habs mir gerade angesehen.
Ergebnis: SAG ICH DOCH!!
Nix Schließung über 15 II GewO i.V.m. 31 GastG
@Kramer
Korrekt!
Richtig!
Seh ich auch so!
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31
27.01.2006 11:29 |
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Schwarzer
König
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Aus Aschebersch.
Die Einwendung des hessischen Nachbarn sind durchaus zu bedenken. Man klebt halt noch ziemlich am guten alten Gaststättengesetz, das eh bald über den Jordan geht.
Wenn unzuverlässige Personen vom Gewerbe ferngehalten werden müssen, reicht wohl die schlichte Untersagung des Ausschanks von Alkohol im Einzelfall nicht aus. Zum Beispiel bei einer Bar oder barähnlichem Betrieb ist der Ausschank von Alk. aber wohl betriebsprägend. Bei Schankbetrieben, bei denen auf Grund ihrer Prägung ohne Alkohol gar nicht "laufen könnn", sollte man sich schon trauen, das altbekannte Instrumentarium konsequent anzuwenden. Ob dies hier der Fall ist, ist nicht bekannt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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32
27.01.2006 11:31 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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@ gewo
war ja nicht bös gemeint, wenn wir mit Steinen werfen sieht das ganz anders aus
Also versteh es als Hinweis und gut is
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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33
27.01.2006 11:38 |
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Gewo
Tripel-As
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@ Steinmetz
Null Problemo!
Wir sind hier in Frankfurt Kummer gewohnt und hart im Nehmen.
@ Schwarzer
Aus meinem tiefsten Innneren heraus stimme ich zwar zu und trauere den altbekannten Instrumentarien auch sicher etwas nach, aber...
Dummer Weise sind in Hessen die Regierungspräsidien für 35er Verfahren zuständig und nicht wir.
Bis das von uns bei entsprechender Fallkonstellation beim RP angeregte 35er Verfahren dann auch seinen Fortgang nimmt...???
Bevor ich mich daher ggf. mit Armeen von Rechtsanwälten darüber rumschlagen muss, ob die Schließung nach 15 II GewO nun rechtmäßig war oder nicht, kommt für mich nur die Untersagung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit, Anordnung der sofortigen Vollziehung nebst Androhung von Zwangsgeldern in Betracht.
Ach ja...
Sind in Bayern eigentlich noch Planstellen frei?
Aschebersch wäre ja auch noch nicht so richtig ganz im Ausland
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27.01.2006 12:22 |
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Schwarzer
König
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@Gewo Frankfurt
Hmm, da habt Ihr es wirklich nicht leicht. Die neue Rechtslage spuckt ja bei diesem Zuständigkeitssplitting Euch gar gewaltig in die Suppe.
Mit den Planstellen siehts mau aus. Nachdem Herr Stoiber die Staatsverwaltung bis zum Anschlag reformiert, die Kommunen kein Geld haben, muß man wohl weiter auswandern
Vielleicht nach Österreich???
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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35
27.01.2006 12:49 |
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C. Schröder
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Themenstarter
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Wie sieht es gaststättenrechtlich in Holland aus - wäre für mich näher!!!
Schönes Wochenende
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36
27.01.2006 12:51 |
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Jörg Wiesemeier
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Da gibts ja nur Plempebier ohne Schaum und Stäbchenfrikadellen!
Nö, danke!
Ej, Leute, hört auf zu stöhnen
, sooo schlecht geht es uns ja nun nicht, wir reden es nur schlecht!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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37
27.01.2006 19:34 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... auch wenn alle weg wollen, ich will hier bleiben!!
Auch wenn unsere weitsichtigen ......... etc.
Aber vorbereitet wird der ganze Quark doch von Kollegen, die in den Ministerien sitzen. Vielleicht liest der oder die eine odere andere ja (in ferner Zukunft??) hier auch mal mit und macht sich Gedanken. Vor allem, wenn man sieht, wie unterschiedlich die Zuständigkeiten geregelt und damit die Handlungsmöglichkeiten zersplittert sind.
Wir als relativ kleine Stadt (im Verhältnis zu Frankfurt) mit rd. 32.000 Einwohner haben quasi alle Möglichkeiten, auch bei Gesetzesänderungen die unzuverlässigen Vögel kurzfristig vom Markt zu nehmen, während die Kollegen in der Metropole Frankfurt offensichtlich erst einmal zuschauen müssen, wie die "Schmutzbuben" munter weitermachen.
Ob dies die vorbereitenden Kollegen in den Ministerien auch alle wissen, und wenn ja, auch bedenken?? Ich habe da zumindest meine Zweifel!!
@Kollegin Komnick und Kollegen Wiesemeier:
Lieber Kollege v.N.d.W.: Mach mir die Nachbarn aus Holland nicht schlecht! Ich bin öfter mal in Groningen auf dem wirklich schönen Markt (nicht im Koffieshop, was man vielleicht denken könnte) und habe dort nur die besten Erfahrungen machen dürfen. Und bevor meine Tante in Delfzijl vor längerer Zeit verstorben ist, war ich dort auch oft. Viele Dinge werden dort viel gelassener gesehen. Auf der anderen Seite werden dort aber Recht und Ordnung halt weitaus konsequenter als hier durchgesetzt und Verstöße geahndet. Und wenn ich dienstlich mit den Kollegen in den unterschiedlichen Provinzen oder Gemeinden zu tun habe, sind die Erfahrungen durch die Bank nur gut gewesen. Während ich sie einfach auf Deutsch anspreche (kann halt kein Holländisch), bemühen sie sich, auch in Deutsch zu antworten. Also, wenn ich den Niederlanden einen entsprechenden Job bekommen könnte, warum nicht wechseln??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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38
28.01.2006 16:31 |
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