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Zum Ende der Seite springen Verbot Pokerturnier durch VG Münster bestätigt
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Text Verbot Pokerturnier durch VG Münster bestätigt

Moin Moin aus Thüringen,

Pressemitteilung des VG Münster vom 07.04.2008
Quelle: http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pre...008/p080407.htm

Zitat:
Verbot von Pokerturnieren bestätigt

Die Stadt Rheine durfte einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster durch Eilbeschluss vom 3. April 2008 entschieden.

Der Veranstalter hatte der Stadt Rheine Ende 2007 angezeigt, er beabsichtige, in einer Gastwirtschaft in Rheine regelmäßig Pokerturniere durchzuführen. Für die Teilnahme an diesen örtlichen Turnieren, die mit gleichartigen Veranstaltungen an anderen Orten im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga verbunden sind und bei denen gesponserte Gewinne ausgelobt werden, werde ein Eintrittsgeld von 15 Euro als Kostenbeitrag erhoben. Das Ordnungsamt der Stadt Rheine untersagte im Dezember 2007 mit sofortiger Wirkung die Durchführung der Turniere und drohte bei einem Verstoß die Schließung der Veranstaltung an. Nachdem der Veranstalter daraufhin sein Konzept änderte und die Spieler statt um das Eintrittsgeld nur noch um eine Spende für eine gemeinnützige Einrichtung bitten wollte, wurden auch diese sog. Charity-Turniere untersagt.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt durch Eilbeschluss, die gegen die Untersagung gerichtete Klage des Veranstalters werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Diese Pokerturniere der "Poker-Bundesliga" seien, soweit ein Entgelt von den Spielern erhoben werde, unerlaubte öffentliche Glücksspiele, deren Veranstaltung nach dem Strafgesetzbuch strafbar sei. Poker in der vorgesehenen Form sei ein Glücksspiel, weil der Spieler gegen einen Geldeinsatz um einen vom Zufall abhängigen Gewinn spiele. Die Bezeichnung des Entgelts als Eintrittsgeld, Startgeld oder sonst wie sei dabei ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass damit eventuell ausschließlich die Veranstaltungskosten gedeckt würden. Ohne Bedeutung sei auch, dass die für die Gewinner ausgelobten Preise möglicherweise vollständig von Sponsoren zur Verfügung gestellt würden. Auch die geplanten "Charity-Turniere" könnten verboten werden. Sie seien nach dem Gesamtkonzept der "Poker-Bundesliga" - mit einem Punktekontosystem und gemeinsamer Internetpräsentation - mit den übrigen entgeltpflichtigen Pokerturnieren, etwa dem Finalturnier mit der Aussicht auf hochwertige Gewinne (Hauptpreis: Neuwagen im Wert von 12.000 Euro), untrennbar verbunden. Für eine Teilnahme an diesen entgeltpflichtigen Pokerspielen werde bei jeder Veranstaltung ein Anreiz geschaffen, so dass eine entgeltfreie örtliche Pokerveranstaltung zugleich eine Werbung für ein unerlaubtes öffentliches Glücksspiel darstelle. Diese Werbung sei nach dem Strafgesetzbuch ebenfalls verboten.

Az.: 9 L 13/08 (nicht rechtskräftig)


Den Beschluss des VG Münster gibt's hier im Volltext:

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 09.04.2008 05:47 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Meike
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Gruß an Alle,

dies ist der stringenteste Beschluß i.S. Pokerturniere, den ich bis jetzt gelesen habe.

Auch könnten hier aus Rdnr. 20 für alle zuständigen Behörden erhebliche Auswirkungen entstehen.

"Das der Antragsgegnerin nach dem Gesetz eingeräumte Ermessen ist wegen der Strafbarkeit verbotenen Glücksspiels regelmäßig - und auch hier - zu Lasten des Veranstalters auf Null reduziert."


Ich freue mich, dass wir für NRW den 1. Beschluss haben, der zudem die klare Linie von München, Frankfurt und Weimar weiter fortsetzt.


Gruß Meike
2 09.04.2008 16:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Gruß an Alle,

hier zur Erinnerung.

Und an die Sache mit dem Ermessensspielraum möchte ich nochmal erinnern.

Da kann man sich dann schlecht auf alte Handlungsempfehlungen berufen, wenn man zudem seit 01.01.2008 Überwachungs- und Untersagungsbehörde ist.



Gruß
Meike
3 06.05.2008 05:03 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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