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Zum Ende der Seite springen Versteh ich nicht !
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magnum magnum ist männlich
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Moin

So eine ähnliche Broschüre oder so einen ähnlichen Vergleich gab es schon einmal im Jahre 2004!Lesen

Die Automatenverbände wollten damals dem Aufsteller - und vor allem dem EuGH wegen des laufenden "Linneweber-Verfahrens"- einreden, das Aufstellergewerbe wäre kein Glücksspiel und entgegen der Besteuerung der Kasinoumsätze anders zu besteuern.

Die Thematik Umsatzsteuer läßt grüßen!

Im Moment ist wieder ein Verfahren diesbezüglich vor dem Bundesfinanzhof anhängig!Respekt

Jetzt schließt sich der Kreis!Wand


Aber verstehen kann man die Intention der Broschüre trotzdem nicht.Weißnicht

Das sog. "Gewerbliche Unterhaltungsspiel" gibts doch gar nicht!Lesen Wand Wand

wut
21 04.03.2008 09:19 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Solon
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Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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@meike

Die Umsätze unterliegen nach Einführung der Neuen SpVd einem Wechselbad der Gefühle.
Das geht von ganz hoch bis ganz schlecht, bedingt durch die unberechenbaren Hochauszahler.
Viele kleinere Hallen mussten dran glauben!

Ich würde sagen, im Mittel stimmen die Zahlen noch.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 04.03.2008 15:41.

22 04.03.2008 15:38 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Solon
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Meike
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Hallo Bernd,

danke für die Info.

Betr. der kleineren Hallen habe ich in letzter Zeit gehört, dass viele auch aus der Not heraus, an den "Dritten" verkauft habe.
Das scheint z.Zt. rasant schnell zu gehen. Aber das wäre schon wieder ein neues Thema.


Gruß
Meike
23 04.03.2008 18:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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@ meike
Hast Du schon einen Leasingvertrag Magiespiele betreffend?
24 04.03.2008 19:12 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Roland Roland ist männlich
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RE: Versteh ich nicht !

Meike anbeten
Grundlegendes Problem war das die deutsche Sprache für die neuen Geräte noch kein Wort hatte und die Gefahr verharmlost werden Kopfkratz musste also kam der engl. Begriff "fun Games" in unseren Wortschatz. Hört sich doch niedlich an, so wie Alcopos oder? Verkauft sich besser. Ich unterscheide wie folgt und dem kommen so nach und nach auch anderen hinter her. 1. Geldspieler mit Geldgewinn (33c GewO) mit PTB Zulassung, 2. Geldspieler mit Punktegewinn, 3. Unterhaltungsgeräte ( Geräte die ein gewisses Geschick an den Spieler voraussetzten und dadurch den Spielverlauf wesentlich beeinflussen können z.B. Fahrsimulatoren, der alte Packman oder auch der Flipper). Ein Fungame ist ein engl. Begriff den es so bei uns eigentlich nicht gibt und auch in unserer Rechtssprechung nichts zu suchen haben sollte. Die Amtssprache ist schließlich deutsch. Unter diesen o.g. Punkten konnte ich bislang alle Geräte mehr oder weniger gut einordnen. Bei den Gerätenin Punkt zwei wird dann lücksspiel (sofernich mich im § nicht irre). Bei Verstoß Stgb ist die Polizei zuständig in Owig das Gewerbeamt. Also so kompliziert scheint es mir nicht zu sein oder mach ich`s mr zu einfach? Kopfkratz
Gruß
Roland
25 08.05.2008 17:18 Roland ist offline E-Mail an Roland senden Homepage von Roland Beiträge von Roland suchen
Meike
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Hallo Roland,

Du hast leider den Beitrag nicht verstanden.

Mit Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit meinten einige Herrschaften die §33c Geräte.

Die tatsächliche Rechtssystematik ist nicht kompliziert, aber Du hast sie leider nicht verstanden.

Es gibt gesetzlich keine Unterscheidung "Geldspieler mit Punktgewinn" und Dein 3. "Unterhaltungsgeräte", die ein gewisses Geschick benötigen, gibt es so auch nicht.

Die Systematik der Gewerbeordnung sieht grundlegend anders aus. Vielleicht solltest Du den § 33 c ff GewO nochmal in Ruhe nachlesen. Wenn Du eine spezielle Frage hast, helfe ich gerne.

Gruß
Meike
26 08.05.2008 20:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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