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Autor Beitrag
Thema: Mehr als ein Gerücht ??
Roland

Antworten: 13
Hits: 11.352
09.05.2008 22:55 Forum: Spielrecht


Hallo @ Meike,
ich kann deine Argumentation verstehen. Offfensichtlich sah der Gesetzgeber keine so große Gefahr bei Abweichungen in der Konformitätsprüfung wie sie vermutlich bei gravierenden Mängeln vom Fahrzeug ausgehen. Hier wäre immerhin eine direkte Gefahr für Leib und Leben. Aber ein Prüfer kann ich mir nicht als Ordnungshüter vorstellen. er beabsichtigt sein Lebensunterhalt davon zu bestreiten und soll den der ihn füttert zur Anzeige bringen? Er hätte eine kurze Lebenserwartung hinsichtlich seiner Umsätze. Auflagen erteilen oder Anzeigen ist schon ein gewaltiger Unterschied auch in der Anforderung der Person. Die Prüfer sind doch eigentlich Ing. und keine Veraltungsrechtler. Sie würden ein Owig nicht von einem Bussgeld oder einer Straftat unterscheiden können ohne vorher mind. ein Jahr auf der Verwaltungsschule zu sein. Also was soll ich denen anvertrauen....eine Owig schreiben?

Vielleicht wollte man aber den eigentlich privaten Prüfern diese Verantwortung nicht zumuten. Mir selbst wäre es zwar egal wieviel Vollmacht so ein Prüfer hat aber es gibt auch Menschen die mit Macht nicht umgehen können. Vielleicht kommt das ja noch mit der Zeit. Erst sollte sich das Grundprinzip vielleicht bewähren

Gruß
Roland
Thema: adp Geräte TÜV!
Roland

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RE: adp Geräte TÜV! 09.05.2008 22:38 Forum: Spielrecht


Moin @gmg
Das wollt ich damit nicht ausdrücken - missverständnis.
Es gibt jedoch einen sog. Nummerntausch. Das Gerät wird an den Hersteller abgegeben, der Prüfer so um seine Arbeit gebracht und das Gerät erscheint wieder und hat wirklich eine neue Zulassung.
Vielleicht gibt es dafür einen speziellen Fachausdruck aber im Grunde ist es so. Frag doch bei der PTB nach was es mit dem Nummerntausch auf sich hat. Damit wird ein Gerät quasi von Heut auf Morgen wieder jungfräulich. Sollte ich mich gänzlich täuschen wäre ich dir ebenso verbunden, wenn du mich auf den Weg der Erleuchtung führst.

Gruß
Roland
Thema: Online-Spiele
Roland

Antworten: 50
Hits: 45.853
08.05.2008 23:15 Forum: Spielrecht


Hallo gmg
ich bin zwar neu im Forum und lese mir so einiges durch,mache mir meine Gedanken. Mit den Onlinespielen habe ich mich noch nicht so beschäftigt. Denke ich mir alles mal so weg und beginne mit dem lesen bei den Features - dann sehe ich mit den Baukomponenten nichts anderes als einen Geldspieler.

Da muss ich bei dem Potential der Geräte wirklich umdenken.
Alle Gesetze elegant umgangen, keine Sperrzeit wie Spielhalle?
Überall einsetzbar...mir wird übel. Heul

Meike hat wohl recht. Da wartet die neue Generation und niemand achtet darauf.

Heisst es nicht in der SpielV "Aufstellen darf nur Gaststätte oder Spielhalle" und aufgestellt werden dürfen nur Geräte mit PTB-Zulassung oder so ähnlich - ich seh jetzt nicht extra nach. Aber so richtig durchgesetzt hat das niemand bislang. Die Onlinegeräte sind doch eigentlich überall oder zumindest solche die Online gehen könnten und das hat den gleichen Stellenwert.

Muss ich mal ne Nacht drüber schlafen aber ganz toll finde ich das nicht.. Kopfkratz

Guts nächtle
Roland
Thema: Mehr als ein Gerücht ??
Roland

Antworten: 13
Hits: 11.352
08.05.2008 22:46 Forum: Spielrecht


Moin Meike
Das ist schon richtig was du gehört hast. Die Hersteller stellen die für eine Prüfung erforderlichen Gerätschaften und Software zur Verfügung. Es sollen aber jene sein, die auch die PTB zur Prüfung der Geräte erhält im Rahmen eines Zulassungsverfahrens erhält.
Soll..... - hab natürlich keine Ahnung ob es auch wirklich so ist. Ich unterstelle jetzt einfach, dass es so ist. Ansonsten wäre Sinn und Zweck verfehlt.
Was die Verbände angeht...so haben diese wohl schon den Prüfern Rahmenverträge angeboten. Wäre also nicht besser als ein Abhängigkeitsverhältnis eines Arbeitnehmers. Neutralität ade. Sollte der SV erst mal gebunden sein sehe ich große Gefahr hinsichtlich des Eides den jeder vereidigte SV in der Kammer leisten musste. Das Gewissen bliebe mit der Zeit auf der Strecke und Geld dominiert und das kann es in diesem Fall nicht sein. Ob sich nun aus kaufm. Sicht zwei SV zusammen in ein Büro tun um Fixkosten und Gemeinkosten zu senken..ok aber vertragliche Bindung nur um große Prüfstückzahlen zu erhalten finde ich auch gegenüber den kleineren unabhängigen Aufstellern, die vielleicht nicht im Verband sind, nicht gerecht.

Inspektoren sind keine Polizistenund keine Ordnungsbehörde. Was passiert wenn man mit einem defekten Auspuff neuen TÜV beantragt. Man bekommt keine Plakette - aber der TÜVprüfer wird keine Anzeige schreiben. Der Inspektor nimmt nur eine Aufgabe wahr - die der Überprüfung auf zugelassene Bauart. Ist alles bei Alten bzw. wie in der PTB Veröffentlichung vorgegeben, macht er nichts anderes als ein SV bei TÜV. Im anderen Fall wird er dich auf Mängel hinweisen und
auffordern diese zu beheben. Sofern der alte TÜV bereits abgelaufen ist wird er dich vielleicht noch darauf Hinweisen, dass es nicht mehr in Betrieb genommen werden darf. Die Entscheidung und Verantwortung hat aber der Gerätebetreiber. Wie beim Kfz. Es bleibt dir überlassen ob du mit abgefahrenen Reifen im Verkehr bist. Das Bußgeld musst dann aber auch du tragen.

Ich finde es eigentlich nicht mal so schlecht, dass es den Inspektor nichts angeht. Zuviele Köche verderben den Brei. Wer würde denn dann letztlich die Spielhallen überwachen - Polizei - Polizeibehörde - Inspektoren? Wer hat welche Befugnis. Nö - ich denke es ist ganz gut so dass er nur prüft.

Guts nächtle
Roland
Thema: Der lange Weg zur neuen Spielverordnung und die FUNGAMES
Roland

Antworten: 7
Hits: 4.455
08.05.2008 19:18 Forum: Spielrecht


Meike Applaus
Dein letzter Satz gefällt mir. Ich weiss zwar, wer die arbeitende Flosse ist aber wer ist den nun der stinkende Kopf. Jeder schiebt die Schuld für mangelde Aufgabenerfüllung doch dem anderen zu. Mir ist schon klar, das der Aussendienstler der Behörde nicht der stinkende Kopf sein kann. Und wenn es dann klar ist wer die Verantwortung letztlich trägt wie soll man dem dann endlich klar machen wie es funktioniert wenn er davon nicht einmal eine Vorstellung hat. Geschweige denn eine Ahnung um was es dabei wirklich geht.

Eigentlich bin ich es leid, das mir immer Leute sagen was ich zu tun habe und vor allem wie und das obwohl sie es selbst nie tun mussten, also blanke Theoretiker sind. Ich mag technisch nicht perfekt sein auch bin ich kein Verwaltungsgenie aber ich kann lesen. UNd im Gespräch mit anderen kann ich dann erkennen was der Gesetzgeber wirklich will, vielleicht auch eine Lösung zur Umsetzung finden. Die Köpfe unterhalten sich aber nicht mit den Flossen. Wand

Gruß
Roland
Thema: Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel
Roland

Antworten: 190
Hits: 123.708
08.05.2008 18:09 Forum: Spielrecht


Hi Meike,

das habe ich schon oft versucht den Amtsleitern vozurechnen. Aber bis diese Denkweise wirklich Früchte trägt und eine Umsetzung mit Bewilligung von Personal kommt, sind mögliche Anwärter schon wieder weg. Zumal die Tätigkeit auch oft schlechter als Putzfrau bezahlt wird. Zu Zeiten des BAT bekamen einige BAT 8 mit Glück eine Stufe besser und dann war fini.

Selbst bei uns im Enzkreis ist kaum ein Blumentopf zu gewinnen, obgleich es mehr als genug gäbe mit dem sich die Ordungshüter beschäftigen könnten und die sauberen Spielhallen hätten wieder die Gäste, die sie zum Leben brauchen. Also im Sinne der Steuereinnahmen ebenfalls ein PLUS. Aber die Personaldecke ist mau in den
kleineren Kommunen wie größere Städte.
Der Begriff des Tod sparens ist hier schon realität. Da nützt auch keine Fachliteratur wenn sich darum niemand kümmert.

Gruß
Roland
Thema: adp Geräte TÜV!
Roland

Antworten: 42
Hits: 30.290
RE: adp Geräte TÜV! 08.05.2008 17:40 Forum: Spielrecht


Moin an alle
Der TÜV hat wohl das Potential aber ob er auch die Prüfer hat ist eine andere Sache. Soweit ich weiss sind bislang 30 vom TüV. Es ist wohl so, dass sie auch erst den Markt ausloten müsen. Die privaten SV haben es sicherlich damit nicht einfacher aber fürchten müssen sie sich nicht unbedingt. Sofern sie von Ihren Vorteilen gebrauch machen. Ein 8 Stundentag für einen Selbstständigen ist kaum vorstellbar aber ein Angestellter wird kaum um 20 Uhr oder am Wochenende ein Gerät prüfen wollen. Auch wird oftmals ein öffentlich bestellter und vereidigter SV eher zu gerichtlichen Gutachten herangezogen. Sie sind zum Teil flexibler und agiler. Was das Marktvolumen angeht, da sind wir eher im Bereich der Spekulation. Kann ich als Aufsteller doch auch ein Gerät abgeben und es erscheint nach Wochen wieder mit einer neuen Zulassungsnummer ganz legal. Der SV darf sich vielleicht nicht darauf verlassen, dass alles so rosig ist wie es scheint aber wenn er gut arbeitet dürfte SV sein Auskommen haben und Aufsteller zufrieden sein.
Preislich geben sie sich jedenfalls untereinander kaum etwas. Der Eine etwas teurer, der Andere dafür in Fahrtkosten etwas günstiger. Verlgleich lohnt sich vielleicht etwas aber ein SV aus SÜD nach NORD zu ordern halte ich persönlich für absurd; alleine der Fahrtkosten wegen. Es gibt ja mitlerweile genug Auswahl. IHK Hompage, Sachverständigen Nummer 530 und da ist die Liste. Es sei denn man möchte den TÜV direkt. Muss jeder selbst abwägen, letztlich auch für jeden eine Kostenfrage.

Gruß
Roland
Thema: Versteh ich nicht !
Roland

Antworten: 25
Hits: 7.281
RE: Versteh ich nicht ! 08.05.2008 17:18 Forum: Spielrecht


Meike anbeten
Grundlegendes Problem war das die deutsche Sprache für die neuen Geräte noch kein Wort hatte und die Gefahr verharmlost werden Kopfkratz musste also kam der engl. Begriff "fun Games" in unseren Wortschatz. Hört sich doch niedlich an, so wie Alcopos oder? Verkauft sich besser. Ich unterscheide wie folgt und dem kommen so nach und nach auch anderen hinter her. 1. Geldspieler mit Geldgewinn (33c GewO) mit PTB Zulassung, 2. Geldspieler mit Punktegewinn, 3. Unterhaltungsgeräte ( Geräte die ein gewisses Geschick an den Spieler voraussetzten und dadurch den Spielverlauf wesentlich beeinflussen können z.B. Fahrsimulatoren, der alte Packman oder auch der Flipper). Ein Fungame ist ein engl. Begriff den es so bei uns eigentlich nicht gibt und auch in unserer Rechtssprechung nichts zu suchen haben sollte. Die Amtssprache ist schließlich deutsch. Unter diesen o.g. Punkten konnte ich bislang alle Geräte mehr oder weniger gut einordnen. Bei den Gerätenin Punkt zwei wird dann lücksspiel (sofernich mich im § nicht irre). Bei Verstoß Stgb ist die Polizei zuständig in Owig das Gewerbeamt. Also so kompliziert scheint es mir nicht zu sein oder mach ich`s mr zu einfach? Kopfkratz
Gruß
Roland
Thema: Glücksspielgeräte, Abgrenzung und Zulassungsfragen
Roland

Antworten: 14
Hits: 14.491
RE: Glücksspielgeräte, Abgrenzung und Zulassungsfragen 07.05.2008 20:53 Forum: Spielrecht


Moin Hallo Anders,
mit Blick auf die Spielverordnung kannst du alles aufstellen was nicht dagegen verstösst. Die OÄ können dir aufgrund fehlendem Fachwissen meist nicht im Voraus sagen welche Geräte dies namentlich erfüllt. Generell kann man also ein verbotenes Gerät so nicht nennen. Es gibt z.B. baugleiche Punktespieler zweier unterschiedlicher Hersteller wobei das eine verboten und das andere erlaubt ist (noch). Meist fallen die Punktespieler aber bei genauerer Prüfung und Abgleich mit der SpielV durch. Also guten Gewissens empfehlen kann ich dir das nicht.

Gruß
Roland
Thema: Mehr als ein Gerücht ??
Roland

Antworten: 13
Hits: 11.352
07.05.2008 20:07 Forum: Spielrecht


Mike
Es ist tatsächlich schwierig die Kriterien zu erfüllen, welche die PTB und Kammer vorgibt. Auch sind zwischenzeitlich sogenannte zertifizierte Stellen entstanden, die aber in der Regel nicht für Gerichtsgutachten herangezogen werden. Da ist der vereidigte Sachverständige noch im Vorteil. Was die Aufstellung an geht - wenn sich ein Sachverständiger auf Vergünstigungen bei Großprüfungen einlässt hat er schon verloren. Wo fängt er an und wo hört er auch? Er würde gut daran tun alle gleich zu behandeln.
Die verwendete Software wird, bevor Sie den Prüfern zur Verfügung steht, von der PTB getestet.
Was wie zu prüfen ist, ist klar geregelt und vorgegeben. Auch steht der Prüfer für Schäden durch sein Handeln dafür gerade ob nun mit seinem Privatvermögen oder durch eine Betriebshaftpflicht.
Die Plakettenvergabe wird streng kontrolliert. So ist die Plakettennummer i.d.R. entweder auf der Rechnung oder dem Prüfbericht wieder zu finden. Da die Prüfer alle ein Auftragsbuch führen müssen kann auch nach Jahren noch nachgeprüft werden wer welche Plakette erhalten hat und wo die dazu gehördende Rechnung ist.
Also weitest gehende Kontrolle.

Gruß
Roland
Thema: Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel
Roland

Antworten: 190
Hits: 123.708
RE: Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel 07.05.2008 19:34 Forum: Spielrecht


Eric
es bringt nichts alle Geräte einfach zu entfernen, so schön es wäre. Die Ordnungsbehörde oder Polizei muss auch den Nachweis erbringen, dass gegen die SpielV verstoßen oder das Gerät manipuliert ist. Und das ist nicht so einfach. Nur Wissen alleine genügt vor Gericht nicht. Wird solch ein Gerät sichergestellt und der Nachweis einer Manipulation kann nicht erbracht werden würden sich die Herren doch bestätigt fühlen und noch mehr Geräte aufstellen.
Ich stimme dir zu, dass die Kommunen zu wenig machen aber das ist in erster Linie die Schuld der Gemeinderäte. Die Bestimmen wieviel Personal mit wieviel Geld zu halten ist. Und die Gemeinderäte haben von der Materie leider die wenigste Ahnung. Also werden alle Börden durch Schreibtischentscheidungen knapp gehalten. Manchmal ist für eine Großstadt im Gewerbeamt für die Überwachung nur eine Person zuständig und das kann nicht funktionieren. Jendenfalls nicht so wie man sich es wünscht. Die aber die dann in der Fllbearbeitung sind werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch Post vom Kadi bekommen.

Gruß
Roland
Thema: §7 SpielV Überprüfung (Wer ist wer?)
Roland

Antworten: 4
Hits: 3.014
RE: §7 SpielV Überprüfung (Wer ist wer?) 07.05.2008 19:22 Forum: Spielrecht


Wer ist wer?
Das ist eigentlich für den Sachverständigen uninteressant. Wer die Musik bestellt, der bezahlt. Und wenn die Musik sprich Geldspieler weiter spielen soll muss du den Dirigenten bezahlen. Sowas ähnliches steht auch im Raubtiervertrag. Der Sachverständige kommt, prüft, bringt seine Plakette an und übergibt die Prüfbescheinigung oder legt sie in den Automaten. Sollte das Gerät nicht die Werte bringen wie es die PTB vorschreibt, gibt es eine Nachprüfung (auf Wunsch) und keine Plakette. Erst wenn alles ok ist hast du 2 Jahre. Wie beim TÜB für Auto. Nur wenn bei dir der TÜV abgelaufen ist musst du dein Gerät ausschalten (lt. Gesetz) Zeigefinger . Den Auto fährt weiter. Heul
Der Unterschied ist allerdings, der Sachverständige kommt zu dir für den TÜV. Dein Auto allerdings musst du zum Sachverständigen bringen. Applaus

Gruß
Roland
Thema: Höhe der Seitenwände
Roland

Antworten: 18
Hits: 13.584
RE: Höhe der Seitenwände 07.05.2008 19:08 Forum: Spielrecht


Hallo,
es handelt sich zwar im zwei Spieleinrichtungen und einen aufgesetzten Jackpot, die Geräteoberkante befindet sich aber tatsächlich an der Oberkante des Spielautomaten.
Warum? Der Jackpot ist lediglicheine Anzeige und ebenfalls mit einer PTB Nr. versehen.
Mit einem Sichtschutz soll lediglich der Spielsucht großes Grinsen vorgebeugt werden, in dem man dem Spieler ein bespielen von mehrfachen Geräten erschwert. Also ein Sichtschutz bis hoch zum Jackpot ......wenn ein Mitarbeiter eines Gewerbeamtes da tätig werden würde, müsste er sich schon einige Fragen gefallen lassen.

Gruß
Roland
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