Ummelde-Gebühr für Wegfall einer Tätigkeit? |
Schulz
Mitglied
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Jetzt verstehen ich auch, warum in Deutschland immer mehr Autobahnen gebaut werden.
__________________ Schönwetterfee
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21
25.02.2008 09:18 |
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Solon
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Stern74
Grünschnabel
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RE: Ummelde-Gebühr für Wegfall einer Tätigkeit? |
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an alle,
mische neuerdings auch hier mit, da hier einige "heiße" Themen auftauchen
Wir handhaben das so wie die Kollegin aus Thüringen u. der Kollege aus Hessen.
Wenn der Gewerbetreibende eine Bestätigung für den "freiwillig angezeigten Ummeldetatbestand" wünscht, verlangen wir die Ummeldegebühr von 15 €.
Viele Grüße u.
bis zum nächsten Mal
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22
27.02.2008 11:03 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Ummelde-Gebühr für Wegfall einer Tätigkeit? |
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Na dann,
im Forum und viel Spass beim lesen und mitmischen !
Ich bin allerdings etwas irritiert, dass die Gewerbemeldungen bei Ihnen beim Regierungspräsidium durchgeführt werden ?!
Zumindest sagt Ihr Profil, dass Sie dort arbeiten - bei der Eingabe verrutscht ?
Sonnige Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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27.02.2008 11:09 |
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Stern74
Grünschnabel
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RE: Ummelde-Gebühr für Wegfall einer Tätigkeit? |
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für den Hinweis, bin tatsächlich verrutscht.
Wird sofort korrigiert
Viele Grüße
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24
27.02.2008 11:15 |
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