jasper
Kaiser
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Wer auf der IMA etwas genauer hinhörte, konnte von Herrn Köhler
vom TÜV Rheinland und Frau Spilker von adp mitbekommen, dass der Bedarf an TÜV-Prüfern nun durch eine Kooperation von adp mit dem TÜV Rheinland bundesweit ausreichend abgedeckt ist.
Der TÜV Rheinland sei in allen Bundesländern vertreten und wäre in der Lage mit seinen 1500 Ingenieure alle nötigen Geräteüberprüfungen durchzuführen.
Da ja dann alles wieder in einer Hand sein dürfte, verwundert mich dieses Flugblatt schon etwas.
Die bisherigen Sachverständigen werden sich jetzt wohl um ein neues Betätigungsfeld umsehen müssen.
adp-TÜV-Flugbatt:
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1
19.01.2008 16:52 |
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Solon
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Hallo Dieter,
hierzu noch die entsprechende Ergänzung, gefunden bei der PTB:
http://e00051.berlin.ptb.de/portal/page?...&_schema=PORTAL
Zitat on
15. Januar 2008: Erst Zulassung einer Stelle für die Überprüfung von Spielgeräten gemäß § 7 Spielverordnung
Als erste Stelle hat die TÜV Rheinland Industrie GmbH, Inspektionsstelle Spielgeräte in Köln, am 15. Januar eine Zulassung durch die PTB erhalten. Zunächst sind zwei namentlich genannte Inspektoren für die Überprüfung von Spielgeräten zugelassen. Weitere Informationen befinden sich unter dem Menüpunkt "Inspektionen nach § 7".
Zitat off
Deine Bemerkungen sind mehr als zutreffend. Die Sache bekommt schon wieder einen merkwürdigen "Beigeschmack" bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit der Prüfung.
Grüße
__________________ gmg
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3
20.01.2008 09:31 |
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dieter116
König
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Unter den Prüfern befindet sich auch der ehemalige Vertriebsleiter von Löwen ( Novomatic).
Was hat den wohl veranlasst seine, sicherlich gut bezahlte, Stellung dort aufzugeben und selbständiger Prüfer zu werden ?
Man möge das mal unter dem Gesichtspunkt betrachten wie Novomatic Bergmann übernommen hat.
Der ehemalige Geschäftsführer von Löwen wollte sich ja angeblich einen Lebenstraum erfüllen.
2 Monate später gehörte die Frima zur Novomatic Group of Companies.
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4
20.01.2008 12:34 |
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play-j
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Wir können sicher sein, das die Spielfiguren weit im vorraus in Position gebracht wurden. Auf die Rochade brauchen wir nicht mehr allzulange warten!
Wer allzulange
ein Auge zudrückt, dem gehen eines Tages beide auf.
- Erich Kästner
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5
21.01.2008 16:11 |
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gmg
Foren Gott
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@ play-j
Ist doch klar. Der Markt ist doch ganz ordentlich.
140.000 GSG a rund 100 € macht 14.000.000 EURO. Alle 2 Jahre. Macht jährlich 7.000.000 Euro. Ist doch ein nennswertes Zusatzgeschäft.
Aber daß ich der M. Depesche Ausgabe Nr. 3 vom 17. 01. 2008 entnehmen konnte, dass
Zitat on
Die erste offizielle Urkunde als zugelassene Stelle der PTB für die Überprüfung der Spielgeräte nach § 7 SpielV während der IMA 2008 durch Herrn Prof. Dr. Dieter Richter am 15. 01. 2008 an Rudolf Köhler, Leiter der Inspektionsstelle Geldspielgeräte beim TÜV Rheinland, in Anwesenheit von J. Mohrmann, Geschäftsführer adp merkur service" persönlich übergeben worden ist....
Zitat off
finde ich - gelinde ausgedrückt - irritierend.
Eine Briefmarke wäre bedeutend billiger gewesen !
Grüße
__________________ gmg
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6
22.01.2008 18:48 |
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jasper
Kaiser
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Themenstarter
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Da kann man doch nur gratulieren!
Ob dieser Abschluss vorab auch im kleinen Kreis besprochen wurde?
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-733.html
Mit jeder Zulassung wächst der Markt. Insgesamt werden es bald ca. 220.000 Geräte sein. Also 22 Millionen EURO alle 2 Jahre.
Ob es für diesen Vertragsabschluss eine Provisionsabrechnung gibt.
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7
22.01.2008 19:06 |
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Meike
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Hallo gmg,
Du solltest Dir die Antwort im Deutschen Bundestag, betr. Reisegenehmigung und -kosten von Herrn Prof. zum 70. Geb. des Teilnehmers Nr.1 des "kleinen Kreises" nochmal durchlesen. - und betrachte da noch das Zeitfenster, wann der 70. war-
Wer so was genehmigt und bezahlt bekommt, braucht sich bei der IMA keine Sorgen zu machen.
Es ist schon verwunderlich wie der öffentliche Dienst anderorts "funktioniert".
Gruß Meike
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9
23.01.2008 05:32 |
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gmg
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@ alle
Und so wird dann wohl der Vertrag zwischen den beiden Parteien ausgesehen haben:
vgl. Anhang
Grüße
__________________ gmg
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10
10.02.2008 10:19 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Noch eine kleine Ergänzung bezüglich der Prüferplaketten gefällig ?
vgl. Anhang
Was mir jetzt eigentlich nur noch fehlt, ist ein Muster der Prüfbescheinigung. Könnte mir jemand das Muster eventuell per PN zukommen lassen ?
Grüße
__________________ gmg
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11
10.02.2008 10:23 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Interessant fand ich folgende Passagen aus dem Zulassungsvertrag:
Zitat on
Präambel
Die PTB prüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens die eingereichten Unterlagen und stellt bei den von der Stelle benannten verantwortlichen Personen die besondere Sachkunde fest.
§ 1
(I) Die Stelle hat nachgewiesenen, dass sie die Eignung und die besondere Sachkunde besitzt.
(II) Die PTB lässt hiermit die Stelle gemäß § 7 Abs. 1 SpielV als Stelle zu.....
§ 2
(I) Die Stelle muss für die Überprüfung der Geldspielgeräte einen Verantwortlichen und sollte einen Stellvertreter benannt haben.....
§ 4
Der Träger der Stelle ist dafür verantwortlich, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 und die Anforderungen nach § 2 erfüllt bleiben. Er hat die persönliche Eignung des Personals der Stelle zu gewährleisten.....
§ 5
(I) Das Leitungspersonal hat sicherzustellen, dass die Überprüfung am Geldspielgerät ausschließlich von Personen durchgeführt wird, die die besondere Sachkunde nachgewiesen haben....
§ 8
(I) Die PTB ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt werden, nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die die Versagung der Zulassung gerechtfertigt hätten, oder begründete Zweifel an der persönlichen Eignung (Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit) des Leitungspersonals oder der Personen, die die besondere Sachkunde nachgewiesen haben, bestehen....
Zitat off
Die nach meiner Meinung wichtigen Passagen aus dem Vertrag habe ich fett unterlegt. Vom Grunde her ist damit das Leitungspersonal der Stelle das der PTB gegenüber verantwortliche Personal, welches alle besonderen Voraussetzungen des für die Stelle tätigen Personals zu gewährleisten hat.
Nur falls die PTB wichtige Gründe erfährt, dann leitet sie ein Versagungsverfahren der erteilten Zulassung ein.
Hoffentlich funktioniert dieses Kontrollsystem dann auch so, wie es erdacht worden ist !
Grüße
__________________ gmg
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12
11.02.2008 18:11 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
da sieht Frau mal wieder, wie unterschiedlich Mann Verträge liest.
Ich stutzte im Abgleich der von Dir eingestellten Verträge an dem Wort "Ausschreibung".
Wenn in einem Vertrag (zu den Prüfplaketten), dieses Wort benutzt wird, obwohl das Auftragsvolumen von der Natur der Sache wesentlich geringer ist, aber im anderen Vertrag nicht, dann ist das doch komisch, oder? Vor allem mit dem Hintergrund, dass offensichtlich nicht eine "Staatshaftung", analog wie beim TÜV z.B. bei der Abnahme PKW, besteht.
Wie Du weißt, muss ich mich bei meinem "anderen Hobby" auch oft mit den Ausschreibungsrichtlinien "herumschlagen", z.B. bis wann darf noch freihändig vergeben werden, bzw. kann dies ohne Ausschreibung im Rahmen von Kooperationsmodellen vergeben werden.
Daher fing ich bei diesem Teil des Vertrages schon mit dem Grübeln an, aber fand bis jetzt nicht die Antwort.
Gruß Meike
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13
12.02.2008 05:26 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Und wenn dann der TÜV zur Geräteprüfung kommt, und ihr die z. Zt. einzige zugelassene Stelle mit der Prüfung beauftragt, immer schön aufpassen, dass auch nur ein zugelassener Inspektor ( vgl. Anhang ) das Gerät überprüft !! Die Inspektoren sind dort namentlich aufgeführt.
Ich würde mir ja den BPA ( Bundespersonalausweis ) zeigen lassen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Prüfung ablaufen könnte, wenn das Gerät beim TÜV abgeben wird und man bei der Prüfung nicht anwesend ist.
Wer prüft denn dann, wer prüft ??
@ Meike
Bezüglich der Ausschreibung
Könnte es da eventuell an den fälschungssicheren Prüfplaketten liegen, dass die Sache sicherheitshalber ausgeschrieben worden ist, um möglichst viele verschiedene Muster Prüfplaketten von einer Menge Anbieter zu bekommen, um dann zu entscheiden, welche Prüfplakette den Zuschlag erhält ?
Grüße
__________________ gmg
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12.02.2008 18:51 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
es gibt Vergaberichtlinien und Ausschreibungsgrenzen gem. Auftragsvolumen.
Einige Kommunen können davon ein leidiges Lied singen, wenn es z.B. um die Vergabe der Müllabfuhr ging und sie plötzlich eine europaweite Ausschreibung hätten machen müssen.
Gruß Meike
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15
13.02.2008 05:38 |
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UAVD ev
Mitglied
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@alle
So transparent hat sich der DIHK gegenüber dem UAVD e.V. verhalten! – Ein Rückblick ins Jahr 2006: Schreiben vom UAVD an DIHK Schreiben vom DIHK an UAVD
MfG
Ihr UAVD
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
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16
15.02.2008 03:20 |
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dieter116
König
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Wa macht eigentlich der ehemalige NSM Verkaufsleiter , Norbert Rexin, so in seiner Prüfertätigkeit ?
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17
16.02.2008 08:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo UAVD,
danke für die eingestellten Schreiben.
Ist schon schade, dass diese Vorgehensweisen nicht zeitnah z.B. über die webside der ptb veröffentlicht werden.
Warum kann man dort nicht eine Art Ideenmanagement einrichten?
Dann kämen sicherlich viele hilfreiche Stellungnahmen zu stande, die es nicht nötig machen, erst nach einigen Jahren die Ergebnisse abzugleichen, möglicherweise noch mittels Gutachten.
- je mehr Transparenz vorhanden ist, desto weniger Angst hat man vor dem "Klüngel" -
Die "Sache" mit der "Beauftragung" habe ich aber leider noch nicht verstanden.
Gruß Meike
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18
16.02.2008 09:19 |
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jasper
Kaiser
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@meike
meintest Du das:
"Der Gesetzgeber hat die I H K-Organisation und die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) mit der Umsetzung einer regelmäßigen Bauartüberprüfung nach § 7 SpielV beauftragt."
Wer ist denn dieser Gesetzgeber? Woher hat dieser Gesetzgeber die Kompetenz solch einen Auftrag zu vergeben?
BMWi:
Das Vergabewesen unterliegt engen gesetzlichen Regelungen. Zu nennen sind insbesondere:
• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
• Verdingungsordnungen VOL/A (für Leistungen) und VOB/A (für Bauleistungen)
• Bundes-, Landes- und Gemeindehaushaltsordnungen für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
Alle relevanten Vergabe-Vorschriften stehen zum Download auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentlic
he-auftraege,did=190874.html
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16.02.2008 15:06 |
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magnum
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@DIHK + PTB
Der DIHK meinte also:
Ob die Vorraussetzungen für die Sachverständigen „behindernd“ sind, lässt sich ausschließlich am Ergebnis messen.
Das ist ja eine tolle Einstellung vom DIHK. Wenn solch ein "prohibitives Ergebnis" vorliegt, dann ist es für Änderungen meist zu spät, und das wird jetzt immer deutlicher.
Wie es schein, sind die sehenden Auges ins offene Messer der Gerätehersteller gelaufen.
@dieter
Da zur Zeit nicht wirklich etwas geprüft werden kann, wird er wohl, genauso wie der „apd-TÜV Rheinland“, noch eine andere Beschäftigung haben oder er lebt vom Eingemachten.
Bleibt den Aufstellern nur die Hoffung, dass es noch einige Sachverständige gibt, die wirklich unabhängig von der PTB und den Geräteherstellern sind und für klare Verhältnisse sorgen werden.
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20
16.02.2008 15:08 |
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