Sanitätswachdienst |
Kern
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Hallo aus Altena
Aufgrund einer Mitteilung des DRK wird hier geprüft, ob die Ordnungsbehörde verpflichtet ist, einem Veranstalter von Großveranstaltungen die Auflage zu machen, einen Sanitätssicherheitsdienst zu stellen.
Bisher wurde hier die Auffassung vertreten, dass der Veranstalter dies in eigener Regie zu machen hätte.
Wie wird das in anderen Ortsbehörden geregelt.
Gruß und frohe Weihnachten aus Altena
W. Kern
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1
20.12.2005 11:32 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
wir fragen bei jeder Veranstaltung unsere Berufsfeuerwehr/vorbeugender Brandschutz. Die Kollegen teilen uns je nach Größe der Veranstaltung mit, wieviele Sanitäter und Brandschützer bereitgehalten werden müssen. Wir nehmen das dann mit als Auflage auf.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
20.12.2005 11:38 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
bei Großveranstaltungen raten wir an, einen Sanitätswachdienst einzusetzen und teilen denen dann auch die Größe nach diesem besonderen Rechnungsverfahren mit.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir eine entsprechende Sanitätswache, anders als bei der Brandsicherheitswache, anordnen müssen.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
20.12.2005 11:45 |
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Antonia Thien
König
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Hallo aus Meppen,
unser LK hat uns vor einiger Zeit auf Anfrage mitgeteilt, dass das Nds. Rettungsdienstgesetz den Einsatz von Sanitätern auf Großveranstaltungen grundsätzlich nicht vorsieht. Im Kommentar zum Gesetz ist allerdings festgehalten, dass das Vorhandensein von Sanitätern auf Großveranstaltungen erwünscht ist und die Ordnungsbehörde dies auch verlangen kann.
Genauso machen wir es. Wir erteilen eine entsprechende Auflage.
Grüße aus Meppen
Antonia Thien
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4
20.12.2005 11:46 |
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Boshamer
Haudegen
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Mich würde interessieren, wie das die Kommunen in NRW sehen.
Ich weiß nämlich nicht, ob eine Auflage für den Sanitätsdienst zu weitgehend ist.
Für eine Info wäre ich deshalb dankbar.
P.S.: Nochmal: Die Anregung geben wir immer, weil wir dem Veranstalter da auch ein bißchen Angst machen, wenn mal einer zuviel trinkt und stolpert und halbiert sich den Schädel oder so, aber im Prinzip geht das auf Freiwilligkeitsbasis...
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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5
20.12.2005 12:04 |
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Felix Krämer
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Hallo aus dem nördlichen Bayern,
o.k. ich bin nicht aus NRW, aber wir ordnen bei entsprechenden Veranstaltungen Sanitätssicherheitsdienst an. Diesen bemessen wir nach dem "Handbuch für Schnell-Einsatz-Gruppen".
Es wird eine Gefahrenanalyse erstellt und mit einem Punktesystem "errechnet", wieviele Helfer, Krankentransportwagen, Rettungswagen und Notärzte bei der Veranstaltung anwesend sein müssen. Nach diesem Punkteschlüssel ist das eigentlich nicht besonders viel. Meistens genügen 2 Helfer oder 5 Helfer und 1 KTW.
Bisher gab es hier damit keine Probleme.
Gruß
Felix Krämer
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6
20.12.2005 12:41 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Hallo aus dem Sauerland,
wir empfehlen auch nur. angeordnet wird es nicht.
Ansonsten:
immer schön fröhlich bleiben.
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7
20.12.2005 12:59 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
einen Hinweis zum Einsatz des Sanitätsdienstes in NRW kann man hier nachlesen.
Gruß
Manfred Milbrodt
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8
20.12.2005 13:11 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej, Aki,
wir nehmen es als Auflage mit auf.
Die Notwendigkeit und die Anzahl ergibt sich aus dem "Maurer-Papier" (Google-Suche).
Bei uns kommen die Vorgaben halt von der BF.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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9
20.12.2005 13:19 |
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Boshamer
Haudegen
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Gut, das habe ich jetzt verstanden. Wobei der Erlass des MAGS wieder diese gewisse Form von nichts hat.
Nach diesem Maurer-Algorhythmus (gibs zu, dass konntest du nicht schreiben...
) berechnen wir das auch.
Wir werden das jetzt auch als Auflage mit aufnehmen...
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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10
20.12.2005 13:31 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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In der Regel verlangen wir keinen Sanitätsdienst, sondern überlassen dieses dem Veranstalter in eigener Regie.
Bei Großveranstaltungen ordnen wir Ihn schon mal an. In Hessen gibt es dafür eine Richtlinie. Wie in Bayern auch ist es ein Punktesystem. Bisher betrifft es bei uns nur eine Veranstaltung, wo wir es als Auflage verfügen. Bei vielen Veranstaltungen organisieren die Veranstalter das von selbst. Funktioniert ganz gut.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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23.12.2005 08:53 |
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C. Schröder
König
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Unser Feuerwehrguru hat einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 24.11.2006 in Umlauf gegeben.
Sanitätsdienst und Rettungsdienst bie Veranstaltungen, so heißt er.
Kurzfassung: Die Behörde prüft die eingehenden Anträge und macht Auflagen zum Schutz der Gesundheit. Dazu gehört auch ob und welchem Umfang ein Sanitätsdienst notwendig ist.
Bislang habe ich in meine Genehmigungen nicht einmal einen Hinweis aufgenommen. Gut bei den "alten Veranstaltungen" wusste ich, dass ein Sanitätsdienst vor Ort ist und bei neuen haben wir im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist.
Kennt von euch jemand den Erlass und kann mir sagen, ob für uns nun akuter Handlungsbedarf besteht?
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11.01.2007 11:06 |
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