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Zum Ende der Seite springen Sanitätswachdienst
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Kern   Zeige Kern auf Karte Kern ist männlich
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Sanitätswachdienst

Hallo aus Altena

Aufgrund einer Mitteilung des DRK wird hier geprüft, ob die Ordnungsbehörde verpflichtet ist, einem Veranstalter von Großveranstaltungen die Auflage zu machen, einen Sanitätssicherheitsdienst zu stellen.
Bisher wurde hier die Auffassung vertreten, dass der Veranstalter dies in eigener Regie zu machen hätte.

Wie wird das in anderen Ortsbehörden geregelt.

Gruß und frohe Weihnachten aus Altena

W. Kern
1 20.12.2005 11:32 Kern ist offline E-Mail an Kern senden Beiträge von Kern suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Sanitätswachdienst

Hej aus Hamm,

wir fragen bei jeder Veranstaltung unsere Berufsfeuerwehr/vorbeugender Brandschutz. Die Kollegen teilen uns je nach Größe der Veranstaltung mit, wieviele Sanitäter und Brandschützer bereitgehalten werden müssen. Wir nehmen das dann mit als Auflage auf.

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Jörg Wiesemeier
2 20.12.2005 11:38 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Sanitätswachdienst

Hallo aus Kierspe,

bei Großveranstaltungen raten wir an, einen Sanitätswachdienst einzusetzen und teilen denen dann auch die Größe nach diesem besonderen Rechnungsverfahren mit.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir eine entsprechende Sanitätswache, anders als bei der Brandsicherheitswache, anordnen müssen.

Gruß Boshamer

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3 20.12.2005 11:45 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Sanitätswachdienst

Hallo aus Meppen,

unser LK hat uns vor einiger Zeit auf Anfrage mitgeteilt, dass das Nds. Rettungsdienstgesetz den Einsatz von Sanitätern auf Großveranstaltungen grundsätzlich nicht vorsieht. Im Kommentar zum Gesetz ist allerdings festgehalten, dass das Vorhandensein von Sanitätern auf Großveranstaltungen erwünscht ist und die Ordnungsbehörde dies auch verlangen kann.

Genauso machen wir es. Wir erteilen eine entsprechende Auflage.

Grüße aus Meppen
Antonia Thien
4 20.12.2005 11:46 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Sanitätswachdienst

Mich würde interessieren, wie das die Kommunen in NRW sehen.

Ich weiß nämlich nicht, ob eine Auflage für den Sanitätsdienst zu weitgehend ist.

Für eine Info wäre ich deshalb dankbar.

P.S.: Nochmal: Die Anregung geben wir immer, weil wir dem Veranstalter da auch ein bißchen Angst machen, wenn mal einer zuviel trinkt und stolpert und halbiert sich den Schädel oder so, aber im Prinzip geht das auf Freiwilligkeitsbasis...

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5 20.12.2005 12:04 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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Hallo aus dem nördlichen Bayern,

o.k. ich bin nicht aus NRW, aber wir ordnen bei entsprechenden Veranstaltungen Sanitätssicherheitsdienst an. Diesen bemessen wir nach dem "Handbuch für Schnell-Einsatz-Gruppen".

Es wird eine Gefahrenanalyse erstellt und mit einem Punktesystem "errechnet", wieviele Helfer, Krankentransportwagen, Rettungswagen und Notärzte bei der Veranstaltung anwesend sein müssen. Nach diesem Punkteschlüssel ist das eigentlich nicht besonders viel. Meistens genügen 2 Helfer oder 5 Helfer und 1 KTW.

Bisher gab es hier damit keine Probleme.

Gruß
Felix Krämer
6 20.12.2005 12:41 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
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Sanitätswachdienst

Hallo aus dem Sauerland,

wir empfehlen auch nur. angeordnet wird es nicht.


Ansonsten: Huepf1 immer schön fröhlich bleiben.
7 20.12.2005 12:59 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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RE: Sanitätswachdienst

Hallo aus Raisdorf,
einen Hinweis zum Einsatz des Sanitätsdienstes in NRW kann man hier nachlesen.

Gruß
Manfred Milbrodt
8 20.12.2005 13:11
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Sanitätswachdienst

Hej, Aki,
wir nehmen es als Auflage mit auf.

Die Notwendigkeit und die Anzahl ergibt sich aus dem "Maurer-Papier" (Google-Suche).

Bei uns kommen die Vorgaben halt von der BF. Formulier

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Jörg Wiesemeier
9 20.12.2005 13:19 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Sanitätswachdienst

Gut, das habe ich jetzt verstanden. Wobei der Erlass des MAGS wieder diese gewisse Form von nichts hat.

Nach diesem Maurer-Algorhythmus (gibs zu, dass konntest du nicht schreiben... großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen ) berechnen wir das auch.

Wir werden das jetzt auch als Auflage mit aufnehmen...

Gruß Boshamer

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10 20.12.2005 13:31 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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In der Regel verlangen wir keinen Sanitätsdienst, sondern überlassen dieses dem Veranstalter in eigener Regie.

Bei Großveranstaltungen ordnen wir Ihn schon mal an. In Hessen gibt es dafür eine Richtlinie. Wie in Bayern auch ist es ein Punktesystem. Bisher betrifft es bei uns nur eine Veranstaltung, wo wir es als Auflage verfügen. Bei vielen Veranstaltungen organisieren die Veranstalter das von selbst. Funktioniert ganz gut.

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11 23.12.2005 08:53 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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Unser Feuerwehrguru hat einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 24.11.2006 in Umlauf gegeben.

Sanitätsdienst und Rettungsdienst bie Veranstaltungen, so heißt er.

Kurzfassung: Die Behörde prüft die eingehenden Anträge und macht Auflagen zum Schutz der Gesundheit. Dazu gehört auch ob und welchem Umfang ein Sanitätsdienst notwendig ist.

Bislang habe ich in meine Genehmigungen nicht einmal einen Hinweis aufgenommen. Gut bei den "alten Veranstaltungen" wusste ich, dass ein Sanitätsdienst vor Ort ist und bei neuen haben wir im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist.

Kennt von euch jemand den Erlass und kann mir sagen, ob für uns nun akuter Handlungsbedarf besteht?
12 11.01.2007 11:06 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
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