Mischgetränke |
Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Bei uns ist folgende Frage aufgetaucht:
Braucht ein Verkäufer von Kaffee, wenn dieser mit Alkohol versetzt/vermischt wird, oder auch Lummumba, eine Gestattung für den Aussschank alkoholischer Getränke?
Wir sind der Meinung, ja. Aber so 100% sicher sind wir uns da nicht, da es wohl in anderen Gemeinden anders gehandhabt wird.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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1
16.12.2005 10:15 |
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Solon
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Eindeutig ja, weil alkoholisch!
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2
16.12.2005 10:19 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Hallo,
dazu sage ich auch eindeutig ja!
Anders wäre es nur, wenn die Getränke als Arzneimittel einzustufen wären, aber zwischen Lummumba (ich weiß gar nicht wirklich, ob man das so schreibt) und Klosterfrau Melissengeist besteht ja doch wohl ein großer Unterschied!
Schöne Grüße aus Meppen
Antonia Thien
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3
16.12.2005 10:37 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Eindeutig: SIIIIIIIIIII, Alohol is Alohol,
is Alohol,
Gruß
Manfred Milbrodt
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4
16.12.2005 10:55 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Hallo aus dem stürmischen Hückeswagen,
nach der Kommentierung (z.B. Pöltl, RNr. 9 zu § 6) sind alkoholische Getränke auch Getränke mit geringem Alkoholgehalt. Da ich aus eigener Erfahrung weiss, dass der Alkoholgehalt im Lumumba und ähnlichen Heißgetränken nicht immer nur gering ist, sind diese Getränke als alkoholische Getränke und der Ausschank somit als erlaubnispflichtig anzusehen.
Schöne Vorweihnachtszeit noch,
Roland Kissau
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5
16.12.2005 11:02 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
wenn im Lumumba kein Alkohol drin ist, dann will ich den zukünftig nicht mehr!!
Jedes Getränk, in dem Alkohol enthalten ist, unterliegt der Erlaubnispflicht.
Z. B. Alsterwasser, CAB (Cola and Beer), Pernod Cola, die Rigos etc.
Allein, wenn der Alkohol z. B. in einer Speise verwandt wird, ist er Erlaubnisfrei, z. B. Eilerlikörbecher in der Eisdiele, Rotweinsauce in einem guten Restaurant.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
16.12.2005 17:57 |
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Raindancer
Routinier
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
wenn im Lumumba kein Alkohol drin ist, dann will ich den zukünftig nicht mehr!!
Jedes Getränk, in dem Alkohol enthalten ist, unterliegt der Erlaubnispflicht.
Z. B. Alsterwasser, CAB (Cola and Beer), Pernod Cola, die Rigos etc.
Allein, wenn der Alkohol z. B. in einer Speise verwandt wird, ist er Erlaubnisfrei, z. B. Eilerlikörbecher in der Eisdiele, Rotweinsauce in einem guten Restaurant.
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Meine Chefin hat, mal volkstümlich ausgedrückt, gesagt:
Wird es getrunken, ist es (erlaubnispflichtiger) Alkohol,
wird es gegessen (Kuchen, Eis), ist es erlaubnisfrei.
Mein Gruppenleiter fügte noch hinzu, wer will denn bei der Bestellung verhindern, dass der Gast alkoholfreies und alkoholhaltiges Getränk in separaten Gefäßen (zum selbst mischen) bestellt ?
Wird meine Führungsetage erfreuen, dass dort und andernorts die gleiche Meinung vorherrscht.
Gruß
Ralf
__________________ Hallo Forum
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7
17.12.2005 01:19 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo!!! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Und was mache ich mit der "Original Ostfriesischen Bohnensuppe"??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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8
17.12.2005 14:12 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hallo nach Cloppenburg,
die fällt doch zumindest nach dem Genuss unter das Kriegswaffenkontrollgesetz!
Da kannst du mit GastG nix regeln!!!!!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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9
17.12.2005 16:24 |
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René Land
Administrator
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Hallo zusammen,
da nun alle schon am Rande des Offtopic's rumwandeln, darf ich heute auch noch ein "gewichtiges" Problem Beitragen:
Ich sitze in der Eisbar und bestelle mir einen "erlaubnisfreien" Eisbecher mit viel Eierlikör (mhhh lecker). Dann ruft meine Omma an - das dauert.... Nach einer halben Stunde hat der Gastwirt ein Problem (ich habe das Telefonat gerade mühsam beendet), denn für den nun vor mir stehenden Milchshake mit Eierlikör (nicht mehr ganz so lecker) hat er keine Erlaubnis.
So Spass beiseite und weitermachen...
Gruß aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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10
17.12.2005 18:45 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
natürlich ist das erlaubnispflichtig!!!
@ Senor Land: Für mich ist der Eierlikör im Eisbecher nur eine kleine Zutat (ich glaube, man muss ganz schön viel "bechern" bis man davon einen an die Waffel bekommt).
@Jörg: Ich staune, dass du Freitag nachmittag schon wieder von Alkohol reden konntest
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11
19.12.2005 08:47 |
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