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Zum Ende der Seite springen Mischgetränke
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Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Mischgetränke

Bei uns ist folgende Frage aufgetaucht:

Braucht ein Verkäufer von Kaffee, wenn dieser mit Alkohol versetzt/vermischt wird, oder auch Lummumba, eine Gestattung für den Aussschank alkoholischer Getränke?

Wir sind der Meinung, ja. Aber so 100% sicher sind wir uns da nicht, da es wohl in anderen Gemeinden anders gehandhabt wird.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
1 16.12.2005 10:15 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Solon
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Birgit Mrugalla   Zeige Birgit Mrugalla auf Karte Birgit Mrugalla ist weiblich
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RE: Mischgetränke

Eindeutig ja, weil alkoholisch!
2 16.12.2005 10:19 Birgit Mrugalla ist offline E-Mail an Birgit Mrugalla senden Homepage von Birgit Mrugalla Beiträge von Birgit Mrugalla suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Mischgetränke

Hallo,

dazu sage ich auch eindeutig ja!

Anders wäre es nur, wenn die Getränke als Arzneimittel einzustufen wären, aber zwischen Lummumba (ich weiß gar nicht wirklich, ob man das so schreibt) und Klosterfrau Melissengeist besteht ja doch wohl ein großer Unterschied!

Schöne Grüße aus Meppen
Antonia Thien
3 16.12.2005 10:37 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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RE: Mischgetränke

Eindeutig: SIIIIIIIIIII, Alohol is Alohol,Prost is Alohol, Suff

Gruß
Manfred Milbrodt
4 16.12.2005 10:55
Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
Kaiser


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RE: Mischgetränke

Hallo aus dem stürmischen Hückeswagen,

nach der Kommentierung (z.B. Pöltl, RNr. 9 zu § 6) sind alkoholische Getränke auch Getränke mit geringem Alkoholgehalt. Da ich aus eigener Erfahrung weiss, dass der Alkoholgehalt im Lumumba und ähnlichen Heißgetränken nicht immer nur gering ist, sind diese Getränke als alkoholische Getränke und der Ausschank somit als erlaubnispflichtig anzusehen.

Schöne Vorweihnachtszeit noch,

Roland Kissau
5 16.12.2005 11:02 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Mischgetränke

Hej aus Hamm,
wenn im Lumumba kein Alkohol drin ist, dann will ich den zukünftig nicht mehr!!

Jedes Getränk, in dem Alkohol enthalten ist, unterliegt der Erlaubnispflicht.
Z. B. Alsterwasser, CAB (Cola and Beer), Pernod Cola, die Rigos etc.

Allein, wenn der Alkohol z. B. in einer Speise verwandt wird, ist er Erlaubnisfrei, z. B. Eilerlikörbecher in der Eisdiele, Rotweinsauce in einem guten Restaurant. großes Grinsen

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
6 16.12.2005 17:57 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Raindancer   Zeige Raindancer auf Karte Raindancer ist männlich
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RE: Mischgetränke

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
wenn im Lumumba kein Alkohol drin ist, dann will ich den zukünftig nicht mehr!!

Jedes Getränk, in dem Alkohol enthalten ist, unterliegt der Erlaubnispflicht.
Z. B. Alsterwasser, CAB (Cola and Beer), Pernod Cola, die Rigos etc.

Allein, wenn der Alkohol z. B. in einer Speise verwandt wird, ist er Erlaubnisfrei, z. B. Eilerlikörbecher in der Eisdiele, Rotweinsauce in einem guten Restaurant. großes Grinsen


Respekt
Meine Chefin hat, mal volkstümlich ausgedrückt, gesagt:
Wird es getrunken, ist es (erlaubnispflichtiger) Alkohol,
wird es gegessen (Kuchen, Eis), ist es erlaubnisfrei.

Mein Gruppenleiter fügte noch hinzu, wer will denn bei der Bestellung verhindern, dass der Gast alkoholfreies und alkoholhaltiges Getränk in separaten Gefäßen (zum selbst mischen) bestellt ?

Wird meine Führungsetage erfreuen, dass dort und andernorts die gleiche Meinung vorherrscht.

Gruß
Ralf

__________________
Hallo Forum
7 17.12.2005 01:19 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo!!! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Und was mache ich mit der "Original Ostfriesischen Bohnensuppe"?? großes Grinsen

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
8 17.12.2005 14:12 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hallo nach Cloppenburg,

die fällt doch zumindest nach dem Genuss unter das Kriegswaffenkontrollgesetz! großes Grinsen

Da kannst du mit GastG nix regeln!!!!!

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Jörg Wiesemeier
9 17.12.2005 16:24 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo zusammen,

da nun alle schon am Rande des Offtopic's rumwandeln, darf ich heute auch noch ein "gewichtiges" Problem Beitragen:

Ich sitze in der Eisbar und bestelle mir einen "erlaubnisfreien" Eisbecher mit viel Eierlikör (mhhh lecker). Dann ruft meine Omma an - das dauert.... Nach einer halben Stunde hat der Gastwirt ein Problem (ich habe das Telefonat gerade mühsam beendet), denn für den nun vor mir stehenden Milchshake mit Eierlikör (nicht mehr ganz so lecker) hat er keine Erlaubnis.

So Spass beiseite und weitermachen...

Gruß aus dem Spreewald

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
10 17.12.2005 18:45 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Hallo aus Kierspe,

natürlich ist das erlaubnispflichtig!!!

@ Senor Land: Für mich ist der Eierlikör im Eisbecher nur eine kleine Zutat (ich glaube, man muss ganz schön viel "bechern" bis man davon einen an die Waffel bekommt).

@Jörg: Ich staune, dass du Freitag nachmittag schon wieder von Alkohol reden konntest großes Grinsen großes Grinsen

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
11 19.12.2005 08:47 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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