Lärm durch Gastwirtschaft - Kompromiss für alle Beteiligten!? |
Manfred Milbrodt unregistriert
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Lärm durch Gastwirtschaft - Kompromiss für alle Beteiligten!? |
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Hallo aus Raisdorf,
ein Gastwirt hat auf seinem Betriebsgelände im Außenbereich u. a. ein Halloween-Event installiert. Hierbei werden die Gäste (ca. 15.000 Besucher insgesamt) durch eine eigens gefertigte (Holz-)Burg zum Gruseln geführt.
Bislang hat es in der Vergangenheit hierzu keine Probleme gegeben. Die Nachbarn haben ruhig gehalten. Nunmehr liegen hier aber von den Nachbarn geführte massive Beschwerden vor:
„Die Halloweenveranstaltung wurde ohne Ruhetage nahezu ununterbrochen über 34 Tage durchgezogen. An sieben Wochenenden wurde von 11.30 Uhr – nach Mitternacht gelärmt, ohne Rücksichtnahme auf die Mittagsruhe und auch die Nachtruhe“.
„Auf Dauer am unerträglichsten ist die beinahe ununterbrochene Lärmbelastung, zuallererst durch die außen installierten Lautsprecher und auch aus den aus den Gebäuden dringenden Schall sowie durch das Gekreische des Gäste des Events.“
".. chaotische Verkehrsverhältnisse..."
„...hinzu kam das An- und Abfahren der Fahrzeuge mit Parkplatzsuche...."
"...schließlich reichten die Parkplätze in keiner Weise aus...“
" ...daneben Verschmutzung durch Flaschenscherben...“
usw.
Die Gastwirtschaft liegt in einem allgemeinen Wohngebiet, angrenzend an ein Landschaftsschutzgebiet.
In der Konzession ist durch die damalig zuständige Kreisbehörde, folgende Auflage - wg. ähnlicher Beschwerden - eingeflossen:
Zum Schutz der Bewohner des Betriebsgrundstückes, der Nachbargrundstücke u. der Allgemeinheit dürfen außerhalb der Zeit von 13.00 -15.00 Uhr Musikdarbietungen ohne elektronische Verstärkeranlage und ohne Lautsprecher für maximal 1 Std. täglich vorgetragen werden. Ansonsten sind Musikdarbietungen jeglicher anderer Art nicht gestattet. Auch das Überspielen von Musikdarbietungen/Ansagen durch Lautsprecher nach außen ist untersagt.
Tja, nun werden die Kollegen/innen sagen, er hat doch alles.
Allerdings nur wie bei Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber mit der Direktive:
Stellen Sie mal aufgrund der Beschwerden die Rechtslage fest und denken Sie auch an Kompromissvorschläge.
Es ist mittlerweile auch die Politik mit in´ s Spiel gekommen; Lager pro Gastwirt und Lager pro Nachbarschaft und das macht eine Entscheidungsfindung wahrlich nicht leichter. Es ist daher seitens der Behördenleitung beabsichtigt, ich zitiere:
“alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, mit dem Ziel, eine möglichst einvernehmliche und für alle tragbare Absprache zu treffen“.
Help!!!
Manfred Milbrodt
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15.12.2005 16:12 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Wir haben zur Zeit auch einen ähnlichen Fall und daher kann ich folgendes sagen:
Die Anwohner gewinnen. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Gaststätte eine Anlage von der Lärm ausgeht und dieser darf die Grenzwerte der Richtlinie über Freizeitlärm nicht überschreiten. Die Anwohner kann zwar zugemutet werden, gelegentliche seltene Ereignisse hinzunehmen, aber die Zahl schwankt zwischen 10 und 12 Tagen pro Jahr und liegt nicht bei 34 Tagen.
Aber nunja, wir kennen das Problem mit der Politik, daher versuch ich mich mal mit einem Kompromissvorschlag.
- Diese Veranstaltung beginnen nächstes Jahr erst ab 18 Uhr (oder wann es eben an Halloween dunkel wird).
- Der Veranstalter wird verpflichtet einen Ordnerservice einzurichten, die die Parkplatzsuche koordinieren. Im Zweifelsfall muß der Veranstalter eine Parkplatzfläche nachweisen, die geeignet ist, die geschätzte Anzahl von Fahrzeugen aufzunehmen. (Bei Funkstadt/Darmstadt gibt es die Burg Frankenstein, die machen auch immer Halloween-Partys und die Mieten sich im Industriegebiet, nach den Ladenschlußzeiten, die Parkplätze der Einkaufszentren und Firmen an. Die haben dazu sogar noch einen Shuttlebusservice eingerichtet. Das funktioniert eigentlich sehr gut.)
- Die Anbringung der Außenlautsprecher sollte überprüft werden. Vielleicht kann man die etwas anders aufhängen, so dass der Schall möglichst von den Nachbargrundstücken ferngehalten wird.
- Es wird ein Ruhetag eingeführt.
- Die Betriebszeit wird beschränkt auf 1 oder 2 Uhr.
So kann der Veranstalter sein Fest feiern und die Anwohner haben einen kleinen Erfolg erzielt. Vielleicht reicht das ja für beide Seiten.
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass der Veranstalter im Falle eines Prozesses unterliegen wird und dann kann er ab 22 Uhr auf 35 dB(A) runterregeln. Ich wünsche ihm viel Spaß.
Aber ich rate vor dem Gespräch mich mit beiden Seiten einzeln zu treffen, zuerst mit dem Veranstalter, und in Erfahrung zu bringen, ob es überhaupt eine Möglichkeit für einen Kompromiss gibt. Weil wenn eine Seite daran kein Interesse hat, hat sich ein gemeinsames GEspräch schon erledigt. Der VEranstalter wird zwar sicher weinen, aber mit einem Kompromiss leben können. Eine eingeschränkte Veranstaltung ist schließlich besser als keine. Probleme seh ich da eher mit den Anwohnern.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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2
16.12.2005 08:07 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hierfür ersteinmal MERCI VIELMALS
!
Bei diesem Fall habe ich irgendwie das berühmte Brett vor dem Kopf
(bin ja auch kein Politiker, sondern nur ....
Für weitere / andere Lösungen habe ich ein offenes Ohr.
Manfred Milbrodt
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3
16.12.2005 10:27 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Klasse ausgearbeitet und sinnig.
Ich habe es hier auch so bei einer Disko gemacht. Alleine der Ordnerdienst hat schon viel gebracht.
Die restlichen Punkte sind auch gut.
Diese Punkte würde ich in einer Rundemit dem Gastwirt und den Anwohnern besprechen.
Wenn man in solch einem Gespräch dann mal fallen läßt, dass die Anwohner mit ihrer Beschwerde auch gerichtlich sehr gute Chancen hat und die VA im nächsten Jahr gekippt werden kann, öffnet der Wirt mit Sicherheit seine Ohren.
Lieber weniger Einnahmen als gar keine.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
16.12.2005 18:07 |
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Raindancer
Routinier
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RE: Lärm durch Gastwirtschaft - Kompromiss für alle Beteiligten!? |
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Zitat: |
Original von Manfred Milbrodt
...ca. 15.000 Besucher, ohne Ruhetage nahezu ununterbrochen über 34 Tage, ... |
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Versteht mich bitte nicht falsch, ich lebe in einer Großstadt (Berlin), da ist es nicht gerade leise und ich bin bestimmt nicht übermäßig sensibel ...
aber bei diesem "Dauerterror" hätte ich (Ironie-Modus an) den Laden angezündet. (Ironie-Modus aus).
Einen Zeitraum von ca. 1 Woche sollte ein Anwohner, wenn es sich um ein einmaliges, überregionales Ereignis handelt, schon hinnehmen. Kommen ja schließlich Talerchen in die Kasse und dient damit der Gemeinde. Aber 34 Tage unbegrenzt ?
Die Vorschläge von Dreieich finde ich im wesentlichen recht gut.
Ordnerdienst ist Klasse - hatten wir hier vor Jahren erfolgreich für eine Disko. In einem anderen Fall reichte bereits die "Androhung" in der Anhörung zur Auflage.
Bei den Außenlautsprechern könnte auch eine begrenzte Zulassung an Werktagen bis 20.00 Uhr und am Fr./Sa bis 22.00 Uhr in Erwägung gezogen werden. Ansonsten nach 22.00 Uhr keinesfalls - Nachtruhe !!
Das Ende der Veranstaltung ebenso So-Do bis 24.00 Uhr, Fr, Sa bis 1.00 oder 2.00 Uhr.
Auch die Dauer der Veranstaltung sollte geregelt werden - 21 Tage (?) - ist ja schließlich ein Wohngebiet und nicht der Festplatz am Rande der Gemeinde.
Ein Gespräch mit allen Beteiligten zur gemeinsamen Erarbeitung einer Kompromißregelung halte ich für sehr sinnvoll. Die Anwohner kommen bestimmt. Die Behörde auch. Der Gastwirt wird mit Hinweis auf die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit und einschränkenden Auflagen bis hin zur Versagung, wohl Interesse bekommen.
Diese Verfahrensweise wird bei uns unter dem Begriff "Clearingrunde" angewendet.
Vor einigen Jahren haben wir damit einen Straßenbereich mit 12 Gaststätten auf einer Länge von ca 100 m nach "Clearingrunde" und gemeinsam "erarbeiteter" Auflage regeln können.
Ein aktuelles Verfahren ist gerade anhängig, weil ein Gastwirt nicht "mitspielen" will und nun das VG zu entscheiden hat.
Gruß
Ralf
__________________ Hallo Forum
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raindancer: 17.12.2005 00:38.
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5
17.12.2005 00:31 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Dann möchte ich armes Würstchen durch meinen Senf auch ein wenig an Schärfe beitragen.
Was ist "Halloween"?? Wenn ich mich recht entsinne, ein Brauch der aus Amerika zu uns herübergeschwappt ist, seine Ursprünge irgendwo nach zahlreichen Abhandlungen irgenwo in Irland (Kelten??) gehabt haben soll und inzwischen nicht nur ein Spaß für Kinder, sondern ein zweites Weihnachtsfest für die Süssigkeitenindustrie ist.
Wichtig hieran ist m. E. aber, dass sich "Halloween" nur auf einen kurzen Zeitraum des Jahres, m. W. exakt auf einen Tag beschränkt.
Jetzt ein Event "Halloween-Party" zu schaffen, welches an 37 Tagen im Jahr stattfindet, ist weder ein besonderes Ereignis (auch bei der genannten Zahl der Besucher von 15.000), sondern ein ganz normaler gastronomischer Betrieb. Hier können dann auch nicht die für besondere Ereignisse geltenden Ausnahmeregeln mehr greifen. Vielmehr wird zu prüfen sein, ob der Betrieb noch innerhalb des konzessionierten Umfangs betrieben wird.
Nach der Schilderung dürfte es sich hier nicht mehr um eine normale Schank- und Speisewirtschaft, sondern vielmehr um einen diskothekenähnlichen Betrieb handeln. Und ob dieser baurechtlich dahin passt, dürfte sicherlich ebenfalls in Frage stehen.
Wie haben hier ebenfalls einen Betrieb, der 3 mal im Jahr (1. Mai, Himmelfahrt und Pfingsten) eine größere "Freiflächenfete" macht, die jeweils mehrere tausend Menschen anzieht.
Hier haben wir aufgrund von Beschwerden auch Gespräche mit dem Wirt geführt und ihm für diese Veranstaltungen (die jeweils max. 2 Tage dauern) eine entsprechende Erlaubnis erteilt. Baurechtlich muss er jedesmal eine entsprechendce Genehmigung einholen. Hier lassen wir dann die Erfahrungen aus dem Vorjahr einfließen. Und auch unsere Disko macht ein bis zweimal im Jahr eine "Beach Party", wo draußen Disko ist. Aber auch hier haben wir durch entsprechende Gespräche mit dem Betreiber ganz klar die Grenzen aufgezeigt und nachdem wir ihm nach zweimal "über die Strenge schlagen" erklärten, dass es im nächsten Jahr keine Erlaubnis mehr geben wird, hat er es auch kapiert. Nunmehr klappt es.
Auch ich stimme insofern zu, entsprechende Gespräch zu führen. Nur diese dürfen nicht allein in die Richtung zielen, dem Wirt die Durchführung seiner Veranstaltung zu sichern, obwohl viel dafür spricht, dass diese während eines solch langen Zeitraumes mit allen Nebenfolgen rechtlich sehr, sehr bedenktlich ist.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 17.12.2005 19:05.
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6
17.12.2005 14:23 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
34 Tage für Halloween halte ich für nicht tragbar. Wie Kollege Kramer schon mitgeteilt hat, ist Halloween nur an einem Tag.
Selbst im ländlichen Kierspe gibt es Halloweenveranstaltungen, die sich aber maximal 5 Tage hinziehen (je nach Lage des 31.10.).
Großveranstaltungen haben wir auch: Jeden Dienstag im Sommer haben wir "Dienstags auf Gut Haarbecke", eine Fläche mitten im Landschaftsschutzgebiet, idyllisch gelegen und Musik vom Feinsten. Jeden Dienstag haben wir zwischen 3.000 und 4.500 Besucher, die Party machen. Mit dem Veranstalter haben wir alle Möglichkeiten abgecheckt und im Laufe der Zeit (die Jungs haben nächstes Jahr 10jähriges) ein Konzept erarbeitet, was sehr gut ist und die Nachbarschaftsbeschwerden auf ein Minimum reduziert hat.
Trotz Landschaftsschutzgebiet gehen die Wochenveranstaltungen bis 01.00 Uhr. Maximal um 00.30 Uhr wird das letzte Lifestück gespielt.
Wochenendveranstaltungen sind bis 02.00 Uhr konzessioniert, wobei ab 01.30 Uhr keine Livemusik mehr spielen darf.
Bei einer "Mallorca-Party" eines anderen Veranstalters hat die Polizei um 04.00 Uhr morgens noch gut 500 Gäste vertrieben, was den Veranstalter ein Bußgeld von 8.000 EURO eingebracht hat. Das hat der anstandslos bezahlt (man beachte die Gewinnspanne...), aber das war im Wesentlichen ein Ausreißer.
Viele Grüße
Boshamer
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19.12.2005 09:00 |
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Raindancer
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Zitat: |
Original von Kramer-Cloppenburg
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Auch ich stimme insofern zu, entsprechende Gespräch zu führen. Nur diese dürfen nicht allein in die Richtung zielen, dem Wirt die Durchführung seiner Veranstaltung zu sichern, ... |
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Um Mißverständnisse zu vermeiden, so war mein Beitrag nicht gemeint. Wir sind erst mal eine Ordnungsbehörde. Die Clearingrunde dient dem Austausch der Betroffenen und eventuellen Kompromissen - aber immer im Rahmen der Gesetze und nie zum Vorteil nur einer Seite.
Gruß
Ralf
__________________ Hallo Forum
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8
22.12.2005 22:18 |
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