Landwirtschaft |
Neetz
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Hallo vom Rande Berlin´s.
folgendes Problem:
Ein Bürger hat ein riesengroßen Grundstück und ist in seiner Freizeit leidenschaftlicher Bauer. Er hat die tolle Idee, Gänse großzuziehen, d.h. bis Weihnachten zu füttern und sie dann zu schlachten und zu verkaufen. Gewinnbringend natürlich. In erster Linie dachte ich an Urproduktion/Viehzucht. Aber er kauft die Gänse schon geschlüpft, er wird auch keine Nachzucht betreiben. er kauft also jedes Jahr neue Gänse.
Ist das dann immer noch Urproduktion/Viehzucht??? oder fällt das unter gewerbliche Tätigkeit?
Wenn ja, was müßte ich dem "Hobbybauer" noch mit auf den Weg geben? Hinweis auf Bauordnungsamt, Veterinäramt, Hygiene?
Vielen Dank!!!
Gewerbe-Neetz
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1
08.12.2005 10:14 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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Hallo Frau Neetz,
schöne Grüße aus dem sonnigen Kierspe.
Urproduktion ist das sicherlich nicht, denn er züchtet keine Gänse, sondern bekommt sie geschlüpft. Es sei denn, er hat sie auf einem eigenen Hof gezüchtet und bringt sie dann nur auf das Grundstück in Ihrer Gemeinde.
Ich würde den "Hobbybauern" in erster Linie an die Veterinäre verweisen. In NRW herrscht im Moment ziemlich Hektik wegen der Vogelgrippe, und Gänse zählen ja auch zu den gefährdeten Hühnertieren. Die Veterinäre können dem guten Mann dann auch sagen, was er für Auflagen bezüglich der Freilandhaltung erfüllen muss.
Viele Grüße
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
08.12.2005 10:25 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Und ein Hallo aus dem nicht sonnigen Kamenz.
Folgendes hab ich mal eben schnell gefunden:
Die Viehzucht unterliegt jedenfalls nicht der Gewerbeordnung, sondern ist grundsätzlich Urproduktion (die ausdrückliche Erwähnung in § 6 GewO dient da lediglich der Klarstellung). Zur Viehzucht gehört sowohl die Züchtung selbst als auch die Aufzucht, also der Erwerb und die Haltung von Tieren zum Zweck des späteren Verkaufs (nachzulesen in Landmann/Rohmer, GewO, § 6 Rn. 70 ff.).
Schöne Grüße
Th. Mischner
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3
08.12.2005 11:46 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
auch ich würde sagen, dass die Aufzucht dem § 6 GewO unterliegt und somit kein Gewerbebetrieb ist. Danke an Koll. Mischner für das Zitat, ich hätte erst suchen müssen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
08.12.2005 12:13 |
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Kneip
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Hallo und viele Grüße aus dem landwirtschaftlich geprägten Westfalen!
Zeig mir einer einen Bauern in Deutschland, der Schweine oder Rinder mästet und diese auch noch selbst gezüchtet hat....!
Dann hätten wir aber vieeeele Gewerbeanmeldungen!
Grüße
W. Kneip
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5
08.12.2005 12:18 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo!! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Gegen die paar armen Schweine oder Rinder in Westfalen können wir hier im Südoldenburger Land aber so was von locker anstinken!!
Und auch die Haltung von zigtausend Hühnern, Gänsen, Enten und mehreren hundert Schweinen und Rindern mit dem Zweck der Mästung und anschließenden Verwertung zählt m. E. zweifelsfrei zur Landwirtschaft (Urproduktion??!!) im Sinne von § 6 GewO. Damit ist nix mit Anwendung der GewO und somit auch nix mit Anmeldung nach § 14 GewO.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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6
08.12.2005 12:42 |
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Boshamer
Haudegen
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O.K., o.K., ich lag daneben....
,
aber ich würde da trotzdem die Veterinäre zu hören wollen, was so Haltungsbedingungen angeht usw. Denn die Kolleginnen und Kollegen die nicht nur Gewerbeabteilung sind könnten da wegen Gestank und Lärm und sonstigen Sachen "belästigt" werden ... was im südoldenburgischen Land doch sicherlich auch ein Thema ist, oder
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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7
08.12.2005 13:08 |
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