Spielsucht: BGH prüft Schadensersatzklage von Spielsüchtigem |
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Spielsucht: BGH prüft Schadensersatzklage von Spielsüchtigem |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Spielcasinos künftig wirksamere Kontrollen für Spielsüchtige einrichten müssen. Am Donnerstag hat das Karlsruher Gericht über die Schadenersatzklage eines notorischen Spielers gegen den Casinobetreiber Westdeutsche Spielbanken verhandelt.
Der Mann, ein gut verdienender Vertriebsleiter aus Bielefeld, hatte 1998 freiwillig eine bundesweite Spielsperre gegen sich verhängen lassen, verzockte aber in den Jahren 2000 und 2001 im Automatenspiel des Casinos Bad Oeynhausen 120000 Mark (rund 61300 Euro). Nun will er die Verluste erstattet haben, weil der Zugang zum «Kleinen Spiel» des Casinos nicht kontrolliert und die Spielsperre damit nicht durchsetzbar war. Der BGH wird sein Urteil am 22. November verkünden; der zunächst auf den 25. Oktober angesetzte Termin wurde verschoben.
Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom Dezember 2005 kann ein Spieler nach einer Selbstsperre seine Verluste zurückfordern, wenn dem Casino wirksame Kontrollen «möglich und zumutbar» sind. Das hatte der BGH damals jedenfalls für die sogenannten Telecash-Geräte bejaht, an dem sich der damalige Kläger im Casino Nachschub von seinem Konto geholt hatte. Diesmal geht es um die seinerzeit offen gebliebene Frage, ob die Spielbanken generell den Zugang zu den Automatensälen («Kleines Spiel») kontrollieren müssen. Bisher ist dies nur für das «Große Spiel» Pflicht, also etwa Roulette und Black Jack, soll aber - wenn Anfang 2008 der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt - dann auch fürs «Kleine Spiel» gelten.
Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Schlick ist es nicht von der Hand zu weisen, dass auch an den Automaten erhebliche Verlustrisiken für Spielsüchtige drohen. «Der Fall zeigt, dass es auch beim "Kleinen Spiel" möglich ist, sich um Haus und Hof zu spielen.» Der Anwalt des Casinobetreibers verwies darauf, dass man den Spielbanken zumindest für die Zeit vor dem Grundsatzurteil vom Dezember 2005 keinen Vorwurf machen könne. Laut Fachverband Spielsucht sind bundesweit etwa zwei Dutzend solcher Klagen anhängig. Mehrere 100000 Euro seien bereits an Spielsüchtige zurückgezahlt worden.
Gefunden unter: http://www.ftd.de/politik/international/258632.html
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28.09.2007 15:30 |
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