gmg
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@ magnum
Zitat on
"die Möglichkeit einer beleglosen Zwischenkassierung"
Zitat off
Hallo magnum, handelt es sich bei Deinen o. a. Worten um Dir bekannte Tatsachen ?
Falls ja, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir "Roß und Reiter" - sprich den Hersteller - dieses Systems benennen könntest !
Gerne auch per PN oder e-mail !!
Grüße
__________________ gmg
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41
17.11.2007 18:30 |
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Solon
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play-j
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Zitat: |
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass sich keine manipulierten Geräte in der Aufstellung befinden, sondern mit diesem Fall der PTB nur bewiesen worden ist, dass sich die Software für zugelassene Geldgewinnspielgeräte wohl besser nicht auf einem PC befinden sollte, und sie über diesen Zulassungsbereich besser noch einmal nachdenken sollte!!
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nennt man dich im Fachkreisen Nostradamus?
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42
18.11.2007 22:26 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat gmg:
…………… sondern mit diesem Fall der PTB nur bewiesen worden ist, …………….
Was ist der PTB zu beweisen? Die PTB ist doch die oberste technische Prüfbehörde des Bundes. Wenn die nicht wissen was ab gehen kann, wer denn dann?
Bereits mit der ersten bekannt gewordenen „Cheaterei“ am „M. Multi“ hätte die PTB erkennen müssen, dass mit solch einer einfachen Programmbeeinflussung die Richtung des Geldkreislauf auch von außen beleglos steuerbar ist. Was hat die PTB oder das BMWI unternommen: NICHTS! Wer waren die Geschädigten? - Wir Kleinaufsteller!
Man musste nur einige Tasten in der richtigen Reihenfolge drücken und schon spuckten diese Geräte beliebige Gewinne aus. Selbst mit einem Bruchteil des technischen Wissens der oberste technischen Prüfbehörde müsste für jedermann vorstellbar sein, was alles unbemerkt über eine Vernetzung ferngesteuert werden kann, ohne dass von außen noch Tasten gedrückt werden müssen ………….
Schlafen hier alle so fest, weil in den Geräten der staatlichen Casinos von denselben Geräteherstellern wollmöglich die gleiche Technik verwendet wird?
Werdet endlich wach und bekennt Farbe, sonst wird es ein schreckliches Erwachen für uns alle geben.
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43
19.11.2007 08:42 |
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magnum
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@gmg
Es ist doch beschämend, dass die Aufsteller und die Ordnungsbehörden im trüben fischen müssen, nur weil die PTB oder die Gerätehersteller nicht die Hosen runter lassen.
Frag bitte bei der PTB nach, was für Programmänderungen vorgenommen werden müssen. Da bekommst Du es aus erster Hand und wirst evtl. über das Ein oder Andere überraschen sein.
Und noch etwas, schau bitte mal in die Geräte vom Hersteller aus NRW. Sind die nicht auch PC gesteuert? Die hatten doch den ersten "Cheat-Angriff".
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44
19.11.2007 09:09 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Eigentlich hatte ich, als ich diesen "alten" Beitrag mit meiner Meldung wiederbelebt habe vorgehabt, auch auf die Erfolge unserer Kommunikation hinzuweisen. Wenn ich mir die im "ersten" Teil geposteten Beiträge zu diesem Gerät bezüglich der möglichen Gewinnhöhe ansehe, dann komme ich zu der Feststellung, dass dieser Beitrag von den Verantwortlichen - auch - gelesen und verstanden worden ist. Damals ging es um die Gewinnhöhe der neuen Geldspielgerätegerätegeneration.
Der erste Teil des Beitrages ist vom 14. 09. 2007 - 28. 09. 2007 gelaufen.
Der Erlaß des BMWi an die PTB zur Änderung des Zulassungsvoraussetzungen datiert vom 17. 10. 2007.
@ play-j
Ich nehme nicht an, dass man mich in Fachkreisen kennt. Daher werde ich dort auch keinen Namen haben.
Dieser Nostradamus war doch der Mensch, der mehr als rund 500 Jahre in die Zukunft beblickt hat ??
@ jasper und magnum
Ich danke Euch für die ausführliche Darstellung. Manchmal muß man einem "alten Mann" ein bisschen auf das Pferd helfen.
Grüße
__________________ gmg
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45
19.11.2007 17:55 |
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Lingna
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46
19.11.2007 22:19 |
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anders
Kaiser
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Hallo @Lingna
geht es um die Anpassung der Spielverordnung für die GSG?
Der Hinweis lässt sich nicht öffnen. Handelt es sich dabei um den nachfolgenden Bericht?
Geräte-Manipulation auf Stundenplan der Polizei
Die Polizeiakademie Baden-Württemberg integriert das Thema Manipulation an Geldspielgeräten fest in ihr Schulungsangebot. Ziel ist es, die Polizeibeamten gezielt bei der Spurensuche am und im Gerät zu unterstützen.
„Bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten handelt es sich um High-Tech-Produkte. Dem entsprechend sind Manipulationen oftmals äußerst intelligent entwickelt und raffiniert getarnt, sodass selbst technisch versierten Ermittlern eine gerichtstaugliche Beweisführung nicht immer gelingt“, begründet Wilhelm Strathmann die Notwendigkeit solcher Seminare.
Der Manipulationsfachmann und -Gutachter aus dem Hause Gauselmann sieht in der sich anbahnenden Kooperation eine Bestätigung für seine Bemühungen. „Manipulationen sind bei Weitem kein Kavaliersdelikt“, betont Strathmann.
„Je mehr Sensibilität die Ermittlungsbehörden für Diebstahlsdelikte dieser Art entwickeln, desto besser für unsere Branche. Denn jede Manipulation kann Schäden in Millionenhöhe verursachen.“ Darüber hinaus begrüßt er, dass sich immer mehr Polizeidirektionen zu einem länderübergreifenden Austausch von Ermittlungsergebnissen bereit finden.
„In der Regel handelt es sich bei Spielgeräte-Manipulationen nicht um Einzelfälle, sondern um professionell betriebene Bandenkriminalität“, so Strathmann. Der adp-Experte dankt dem Dozenten und Kriminaltechniker Werner Dreser von der Freiburger Polizeiakademie ausdrücklich für die richtungsweisende Zusammenarbeit.
Gefunden unter: http://www.automatenmarkt.de/index.php?id=28&tx_ttnews[tt_news]=7649&cHash=
95ab245e9d
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47
20.11.2007 08:44 |
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gmg
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@ lingna
Ich unterstelle bei den folgenden Worten, dass es Dir lingna um den von anders geposteten Bericht ging.
Das der besprochene W. Strathmann versucht, Technikspezialisten der Polizei für den Bereich der Manipulationen an Geldspielgeräten aus- oder weiterzubilden, ist doch lobenswert und nicht kritisch zu betrachten!
Wer macht und kann denn solche Informationen an die Ermittler der Polizei weitergeben ? Das kann doch nur ein Spezialist aus dem Herstellerbereich. Es ist schade, dass es nach meinem Kenntnisstand nicht auch vergleichbare Personen bei den anderen Herstellern gibt, die ihre Kenntnisse - oder zumindest einen grossen Teil - ebenfalls an die Ermittlungsbehörden weitergeben.
Grüße
__________________ gmg
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48
22.11.2007 20:50 |
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anders
Kaiser
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An Alle,
geht es hier nicht erneut und bewusst nur um Äußerungen, die die Gewerbetreibenden schon im Vorfeld zu Kriminellen stempeln sollen?
Ich kann die Erbostheit von lingna sehr gut verstehen. Immer nur in einer unberechtigten Kritik stehen! Immer nur zahlen, zahlen, zahlen!
Warum darf und kann sich eigentlich in Deutschland ein Automatenaufsteller nicht auf die Gesetze verlassen?
Warum haftet immer nur der Automatenaufsteller mit seinem Besitz?
Die Grundlage für eine Gewerbetätigkeit gleich welcher Art ist und bleibt doch die rechtliche Sicherheit und der staatliche Schutz!
Kann man vom Gesetzgeber nicht mehr erwarten, viel mehr erwarten?
Für wen und was bringen die "Schulungen" nun wirklich etwas?
Sind hier die betroffenen Behörden und Automatenaufsteller auch wirklich einmal die "Nutznießer"?
Nicht wer berechtigt ist Automaten aufzustellen ist kriminell, sondern wer die Möglichkeiten zur rechtswidrigen Handlungen schafft, gehört in diese Ecke!
Gruß anders
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49
23.11.2007 10:07 |
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Lingna
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Zitat: |
Original von gmg
@ lingna
Ich unterstelle bei den folgenden Worten, dass es Dir lingna um den von anders geposteten Bericht ging.
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Richtig!
@alle
Natürlich geht es mir um solche eine widersprüchliche Propaganda in eigener Sache!
Ich glaube nicht, dass Herr Struttman seinen Zuhörern die Möglichkeiten der werksseitigen Gerätemanipulation
durch die Vorlage des PTB-Prüfberichts deutlich macht.
Prüfbericht: http://www.uavd.de/images/stories/ptb_prfbericht.pdf
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50
23.11.2007 12:28 |
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gmg
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@ lingna
Ich glaube auch nicht, dass Herr Strathmann diese Information noch als Neuigkeit verkaufen kann !
Die dürfte doch im Polizeiapparat durch sein ! Denke doch bitte an die Polizisten, die sich hier im forum aufhalten bzw. äußern.
Trotzdem komme ich auf die Nachricht noch einmal zurück:
Die Verfolgung des illegalen Glücksspieles an Spielgeräten kann doch nur durch gut informierte Polizisten erfolgen. Diese brauchen Informationen. Diese können am besten durch Spezialisten der Hersteller - aller Hersteller - weitergegeben werden.
Natürlich wird der Besprochene wohl kaum alle Informationen an die Polizisten geben, die er hat! Dann würde er wohl von seinem Brötchengeber die rote Karte gezeigt bekommen. Wenn es aber nur z. B. 80 % seines Wissens sind, die er weitergibt, hilft das den Kollegen der Polizei sicherlich auch weiter.
Auch die KTU kann ihr Wissen in diesem Spezialermittlungsbereich durch solche Schulungen verbessern !
Grüße
__________________ gmg
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51
24.11.2007 21:11 |
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Meike
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Hallo gmg,
wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, geht es da um Anbohren, Haken u.a.. Das hat nichts mit dem §284 StGB, dem unerlaubten Glücksspiel, zu tun.
Gruß an Alle,
nach meiner persönlichen Meinung benötigen wir in Deutschland einige vereidigte unabhängige Sachverständige für Glücksspielgeräte. Diese könnte man dann problemlos in ein eventuelles Verfahren involvieren. - Schaut doch mal in den Sachverständigen-Suchmaschinen im Internet nach. Ich habe nur einen Herren aus Österreich gefunden, der auch in Deutschland tätig ist.-
Egal ob hier ein Herr X oder Herr Y (um es mal völlig wertneutral darzustellen) etwas vermitteln will, so sollte man doch sehen in welchem Beschäftigungsverhältnis/Abhängigkeitsverhältnis sich derjenige befindet.
Gruß Meike
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52
25.11.2007 06:14 |
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Meike
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Hallo gmg,
im Artikel steht:
"Je mehr Sensibilität die Ermittlungsbehörden für Diebstahlsdelikte dieser Art entwickeln..."
Gruß Meike
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54
27.11.2007 02:19 |
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gmg
Foren Gott
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !! |
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@ alle
Wie wir den folgenden Beiträgen in dieser Sache entnehmen konnten,
war der Novo-Star nur das erste Gerät in einer langen Reihe von Bauart-Zulassungen mit verfristeten Nachträgen zu den Zulassungsscheinen.
Nun kommt schon die Zeit heran, in der das Gerät bald nicht mehr mit der alten Software betrieben werden darf.
Wie man dem 2. Nachtrag zum Zulassungsschein der Baureihe 2074 vom 14. 11. 2007 entnehmen kann,
verlieren alle vor dem 14. November 2007 zugelassenen Programmversionen für das Gerät NOVO-STAR am 01. 01. 2008 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01. 01. 2008 würde der CRC-Checksummentest bei noch nicht umgerüsteten Geräten dazu führen, dass diese Geräte als Altgeräte identifiziert werden könnten.
Die ab diesem Datum einzig zulässige Anzeige auf dem unteren Bildschirm wäre:
NOVO STAR STAND V7.1-4 19-OCT-2007
Kontrollmodul V7.0-2 20-FEB-2007
CRC: ACFE24DF
Wie kommt man jetzt zum CRC-Checksummentest ?
Zitat on
Die Identifikatoren der Spielsteuerung und Kontrolleinrichtung sind im unbespieltem Zustand von außen durch ( langes ) gleichzeitiges Betätigen der Tasten RISIKO/SETZEN, RISIKO und PUNKTE START/NEHMEN abruf- und anzeigbar.
Zitat off
Es wurde von mir aus dem entsprechenden Zulassungsschein der PTB zitiert.
Wird denn im Augenblick wohl schon umgerüstet, oder gibt es noch keine neue Software vom Hersteller ??
Grüße
__________________ gmg
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55
13.12.2007 17:44 |
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gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !! |
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Wie wir den folgenden Beiträgen in dieser Sache entnehmen konnten,
war der Novo-Star nur das erste Gerät in einer langen Reihe von Bauart-Zulassungen mit verfristeten Nachträgen zu den Zulassungsscheinen.
Nun kommt schon die Zeit heran, in der das Gerät bald nicht mehr mit der alten Software betrieben werden darf.
Wie man dem 2. Nachtrag zum Zulassungsschein der Baureihe 2074 vom 14. 11. 2007 entnehmen kann,
verlieren alle vor dem 14. November 2007 zugelassenen Programmversionen für das Gerät NOVO-STAR am 01. 01. 2008 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01. 01. 2008 würde der CRC-Checksummentest bei noch nicht umgerüsteten Geräten dazu führen, dass diese Geräte als Altgeräte identifiziert werden könnten.
Die ab diesem Datum einzig zulässige Anzeige auf dem unteren Bildschirm wäre:
NOVO STAR STAND V7.1-4 19-OCT-2007
Kontrollmodul V7.0-2 20-FEB-2007
CRC: ACFE24DF
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@ Aufstellerschaft
Ich verweise noch einmal auf den zitierten Inhalt.
Die NovoStar Geräte dürfen seit dem 01. 01. 2008 nur noch mit der neuen o. a. Software betrieben werden !!
Grüße
__________________ gmg
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56
21.02.2008 20:22 |
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Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !! |
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Zitat: |
Original von gmg
@ Aufstellerschaft
Ich verweise noch einmal auf den zitierten Inhalt.
Die NovoStar Geräte dürfen seit dem 01. 01. 2008 nur noch mit der neuen o. a. Software betrieben werden !!
Grüße |
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Danke für diesen Hinweis, lieber gmg.
Und das meine ich ernst!
Allerdings wurden nach meiner unbedeutenden Meinung die Stars als erste upgedatet, danach kamen dann die Novoline.
Alle sind upgedatet, davon kannst Du ausgehen, zumal Novomatic auch Termine für die Rückgabe der Dongles gesetzt hat.
Nicht pünktlich zurück, dann 1000 EUR für den Dongle und Besuch von Novomatic, um zu schauen, warum nicht upgedatet wurde!
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57
22.02.2008 16:09 |
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gmg
Foren Gott
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !! |
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@ Bernd
Das sind ja gute Nachrichten von den Löwen !
Den Betrag für den Dongel finde ich zwar etwas niedrig, aber dieser Hausbesuch und die Nachfrage gefallen mir sehr gut.
Manchmal müssen auch erwachsene Menschen an die Hand genommen, und auf den rechten Weg gebracht werden !
Die Konsequenzen solch falschen Handelns könnten sonst existenzvernichtend sein !
NSM ist ja Eigentümer dieser Geldspielgeräte und hat, wenn ich richtig informiert bin, ein Sonderkündigungsrecht für die Geräte "im Kleingedruckten" drin.
Außerdem könnte man sicherlich noch über ganz andere Konsequenzen für Eigentümer und Aufsteller nachdenken, aber diese Gedanken sind ja nicht nötig.....
Grüße
__________________ gmg
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58
22.02.2008 21:04 |
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Bernd1234
Tripel-As
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !! |
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Zitat: |
Original von gmg
@ Bernd
Das sind ja gute Nachrichten von den Löwen !
NSM ist ja Eigentümer dieser Geldspielgeräte und hat, wenn ich richtig informiert bin, ein Sonderkündigungsrecht für die Geräte "im Kleingedruckten" drin.
Außerdem könnte man sicherlich noch über ganz andere Konsequenzen für Eigentümer und Aufsteller nachdenken, aber diese Gedanken sind ja nicht nötig.....
Grüße |
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Völlig richtig, lieber gmg,
Natürlich hat Novomatic ein Sonderkündigungsrecht, auch und besonders dann, wenn die Updates zum Beispiel nicht aufsgespielt werden!
Gehe mal davon aus, gmg, das alle updates aufgespielt wurden.
Auch die adp updates.
Schönen Abend wünsche ich Dir, mein Lieber!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 22.02.2008 21:19.
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59
22.02.2008 21:18 |
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