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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » NovoStar » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ magnum

Zitat on


"die Möglichkeit einer beleglosen Zwischenkassierung"


Zitat off

Hallo magnum, handelt es sich bei Deinen o. a. Worten um Dir bekannte Tatsachen ?

Falls ja, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir "Roß und Reiter" - sprich den Hersteller - dieses Systems benennen könntest !
Gerne auch per PN oder e-mail !!

Grüße

__________________
gmg
41 17.11.2007 18:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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play-j play-j ist männlich
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Zitat:
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass sich keine manipulierten Geräte in der Aufstellung befinden, sondern mit diesem Fall der PTB nur bewiesen worden ist, dass sich die Software für zugelassene Geldgewinnspielgeräte wohl besser nicht auf einem PC befinden sollte, und sie über diesen Zulassungsbereich besser noch einmal nachdenken sollte!!

nennt man dich im Fachkreisen Nostradamus?
42 18.11.2007 22:26 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
Solon
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jasper
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Kopfkratz Zitat gmg:
…………… sondern mit diesem Fall der PTB nur bewiesen worden ist, …………….

Was ist der PTB zu beweisen? Die PTB ist doch die oberste technische Prüfbehörde des Bundes. Wenn die nicht wissen was ab gehen kann, wer denn dann?

Bereits mit der ersten bekannt gewordenen „Cheaterei“ am „M. Multi“ hätte die PTB erkennen müssen, dass mit solch einer einfachen Programmbeeinflussung die Richtung des Geldkreislauf auch von außen beleglos steuerbar ist. Was hat die PTB oder das BMWI unternommen: NICHTS! Wer waren die Geschädigten? - Wir Kleinaufsteller!

Man musste nur einige Tasten in der richtigen Reihenfolge drücken und schon spuckten diese Geräte beliebige Gewinne aus. Selbst mit einem Bruchteil des technischen Wissens der oberste technischen Prüfbehörde müsste für jedermann vorstellbar sein, was alles unbemerkt über eine Vernetzung ferngesteuert werden kann, ohne dass von außen noch Tasten gedrückt werden müssen ………….
Kopfkratz

Schlafen hier alle so fest, weil in den Geräten der staatlichen Casinos von denselben Geräteherstellern wollmöglich die gleiche Technik verwendet wird?

Werdet endlich wach und bekennt Farbe, sonst wird es ein schreckliches Erwachen für uns alle geben.
43 19.11.2007 08:42 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin

@gmg

Es ist doch beschämend, dass die Aufsteller und die Ordnungsbehörden im trüben fischen müssen, nur weil die PTB oder die Gerätehersteller nicht die Hosen runter lassen. wut

Frag bitte bei der PTB nach, was für Programmänderungen vorgenommen werden müssen. Da bekommst Du es aus erster Hand und wirst evtl. über das Ein oder Andere überraschen sein. geschockt


Und noch etwas, schau bitte mal in die Geräte vom Hersteller aus NRW. Sind die nicht auch PC gesteuert? Die hatten doch den ersten "Cheat-Angriff".

Kopfkratz
44 19.11.2007 09:09 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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@ alle

Eigentlich hatte ich, als ich diesen "alten" Beitrag mit meiner Meldung wiederbelebt habe vorgehabt, auch auf die Erfolge unserer Kommunikation hinzuweisen. Wenn ich mir die im "ersten" Teil geposteten Beiträge zu diesem Gerät bezüglich der möglichen Gewinnhöhe ansehe, dann komme ich zu der Feststellung, dass dieser Beitrag von den Verantwortlichen - auch - gelesen und verstanden worden ist. Damals ging es um die Gewinnhöhe der neuen Geldspielgerätegerätegeneration.

Der erste Teil des Beitrages ist vom 14. 09. 2007 - 28. 09. 2007 gelaufen.

Der Erlaß des BMWi an die PTB zur Änderung des Zulassungsvoraussetzungen datiert vom 17. 10. 2007.


@ play-j
Ich nehme nicht an, dass man mich in Fachkreisen kennt. Daher werde ich dort auch keinen Namen haben.

Dieser Nostradamus war doch der Mensch, der mehr als rund 500 Jahre in die Zukunft beblickt hat ??


@ jasper und magnum
Ich danke Euch für die ausführliche Darstellung. Manchmal muß man einem "alten Mann" ein bisschen auf das Pferd helfen.

Grüße

__________________
gmg
45 19.11.2007 17:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Lingna
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@all
Hier hat sich wohl der Bock als Gärtner getarnt!



http://www.automatenmarkt.de/index.php?id=28&tx_ttnews[tt_news]=7649&cHash=95ab245e9d
46 19.11.2007 22:19 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Hallo @Lingna

geht es um die Anpassung der Spielverordnung für die GSG?

Der Hinweis lässt sich nicht öffnen. Handelt es sich dabei um den nachfolgenden Bericht?

Geräte-Manipulation auf Stundenplan der Polizei

Die Polizeiakademie Baden-Württemberg integriert das Thema Manipulation an Geldspielgeräten fest in ihr Schulungsangebot. Ziel ist es, die Polizeibeamten gezielt bei der Spurensuche am und im Gerät zu unterstützen.

„Bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten handelt es sich um High-Tech-Produkte. Dem entsprechend sind Manipulationen oftmals äußerst intelligent entwickelt und raffiniert getarnt, sodass selbst technisch versierten Ermittlern eine gerichtstaugliche Beweisführung nicht immer gelingt“, begründet Wilhelm Strathmann die Notwendigkeit solcher Seminare.

Der Manipulationsfachmann und -Gutachter aus dem Hause Gauselmann sieht in der sich anbahnenden Kooperation eine Bestätigung für seine Bemühungen. „Manipulationen sind bei Weitem kein Kavaliersdelikt“, betont Strathmann.

„Je mehr Sensibilität die Ermittlungsbehörden für Diebstahlsdelikte dieser Art entwickeln, desto besser für unsere Branche. Denn jede Manipulation kann Schäden in Millionenhöhe verursachen.“ Darüber hinaus begrüßt er, dass sich immer mehr Polizeidirektionen zu einem länderübergreifenden Austausch von Ermittlungsergebnissen bereit finden.

„In der Regel handelt es sich bei Spielgeräte-Manipulationen nicht um Einzelfälle, sondern um professionell betriebene Bandenkriminalität“, so Strathmann. Der adp-Experte dankt dem Dozenten und Kriminaltechniker Werner Dreser von der Freiburger Polizeiakademie ausdrücklich für die richtungsweisende Zusammenarbeit.

Gefunden unter: http://www.automatenmarkt.de/index.php?id=28&tx_ttnews[tt_news]=7649&cHash=
95ab245e9d
47 20.11.2007 08:44 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ lingna

Ich unterstelle bei den folgenden Worten, dass es Dir lingna um den von anders geposteten Bericht ging.

Das der besprochene W. Strathmann versucht, Technikspezialisten der Polizei für den Bereich der Manipulationen an Geldspielgeräten aus- oder weiterzubilden, ist doch lobenswert und nicht kritisch zu betrachten!

Wer macht und kann denn solche Informationen an die Ermittler der Polizei weitergeben ? Das kann doch nur ein Spezialist aus dem Herstellerbereich. Es ist schade, dass es nach meinem Kenntnisstand nicht auch vergleichbare Personen bei den anderen Herstellern gibt, die ihre Kenntnisse - oder zumindest einen grossen Teil - ebenfalls an die Ermittlungsbehörden weitergeben.

Grüße

__________________
gmg
48 22.11.2007 20:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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An Alle,

geht es hier nicht erneut und bewusst nur um Äußerungen, die die Gewerbetreibenden schon im Vorfeld zu Kriminellen stempeln sollen?

Ich kann die Erbostheit von lingna sehr gut verstehen. Immer nur in einer unberechtigten Kritik stehen! Immer nur zahlen, zahlen, zahlen!

Warum darf und kann sich eigentlich in Deutschland ein Automatenaufsteller nicht auf die Gesetze verlassen?

Warum haftet immer nur der Automatenaufsteller mit seinem Besitz?

Die Grundlage für eine Gewerbetätigkeit gleich welcher Art ist und bleibt doch die rechtliche Sicherheit und der staatliche Schutz!

Kann man vom Gesetzgeber nicht mehr erwarten, viel mehr erwarten?

Für wen und was bringen die "Schulungen" nun wirklich etwas?

Sind hier die betroffenen Behörden und Automatenaufsteller auch wirklich einmal die "Nutznießer"?

Nicht wer berechtigt ist Automaten aufzustellen ist kriminell, sondern wer die Möglichkeiten zur rechtswidrigen Handlungen schafft, gehört in diese Ecke!

Gruß anders
49 23.11.2007 10:07 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Lingna
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Zitat:
Original von gmg
@ lingna

Ich unterstelle bei den folgenden Worten, dass es Dir lingna um den von anders geposteten Bericht ging.



Richtig!

@alle

Natürlich geht es mir um solche eine widersprüchliche Propaganda in eigener Sache!


Ich glaube nicht, dass Herr Struttman seinen Zuhörern die Möglichkeiten der werksseitigen Gerätemanipulation

durch die Vorlage des PTB-Prüfberichts deutlich macht.

Prüfbericht: http://www.uavd.de/images/stories/ptb_prfbericht.pdf
50 23.11.2007 12:28 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ lingna

Ich glaube auch nicht, dass Herr Strathmann diese Information noch als Neuigkeit verkaufen kann !

Die dürfte doch im Polizeiapparat durch sein ! Denke doch bitte an die Polizisten, die sich hier im forum aufhalten bzw. äußern.

Trotzdem komme ich auf die Nachricht noch einmal zurück:

Die Verfolgung des illegalen Glücksspieles an Spielgeräten kann doch nur durch gut informierte Polizisten erfolgen. Diese brauchen Informationen. Diese können am besten durch Spezialisten der Hersteller - aller Hersteller - weitergegeben werden.

Natürlich wird der Besprochene wohl kaum alle Informationen an die Polizisten geben, die er hat! Dann würde er wohl von seinem Brötchengeber die rote Karte gezeigt bekommen. Wenn es aber nur z. B. 80 % seines Wissens sind, die er weitergibt, hilft das den Kollegen der Polizei sicherlich auch weiter.

Auch die KTU kann ihr Wissen in diesem Spezialermittlungsbereich durch solche Schulungen verbessern !

Grüße

__________________
gmg
51 24.11.2007 21:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, geht es da um Anbohren, Haken u.a.. Das hat nichts mit dem §284 StGB, dem unerlaubten Glücksspiel, zu tun.


Gruß an Alle,

nach meiner persönlichen Meinung benötigen wir in Deutschland einige vereidigte unabhängige Sachverständige für Glücksspielgeräte. Diese könnte man dann problemlos in ein eventuelles Verfahren involvieren. - Schaut doch mal in den Sachverständigen-Suchmaschinen im Internet nach. Ich habe nur einen Herren aus Österreich gefunden, der auch in Deutschland tätig ist.-

Egal ob hier ein Herr X oder Herr Y (um es mal völlig wertneutral darzustellen) etwas vermitteln will, so sollte man doch sehen in welchem Beschäftigungsverhältnis/Abhängigkeitsverhältnis sich derjenige befindet.


Gruß Meike
52 25.11.2007 06:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich habe mir gerade eben noch einmal den besprochenen Artikel durchgelesen. Ich finde da jedoch keine Hinweise auf Haken, Anbohren o. ä.

Ich nehme aber an, dass Du mit den Schulungsteilnehmern schon gesprochen, und von denen die entsprechenden Informationen bekommen hast ?

Schade, ich wollte schon mit dem Besprochenen reden, und ihn fragen, ob diese Info-Veranstaltung auch etwas für meinen Arbeitsbereich wäre !

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 26.11.2007 20:09.

53 26.11.2007 20:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

im Artikel steht:

"Je mehr Sensibilität die Ermittlungsbehörden für Diebstahlsdelikte dieser Art entwickeln..."


Gruß Meike
54 27.11.2007 02:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

@ alle

Wie wir den folgenden Beiträgen in dieser Sache entnehmen konnten,
war der Novo-Star nur das erste Gerät in einer langen Reihe von Bauart-Zulassungen mit verfristeten Nachträgen zu den Zulassungsscheinen.

Nun kommt schon die Zeit heran, in der das Gerät bald nicht mehr mit der alten Software betrieben werden darf.

Wie man dem 2. Nachtrag zum Zulassungsschein der Baureihe 2074 vom 14. 11. 2007 entnehmen kann,

verlieren alle vor dem 14. November 2007 zugelassenen Programmversionen für das Gerät NOVO-STAR am 01. 01. 2008 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01. 01. 2008 würde der CRC-Checksummentest bei noch nicht umgerüsteten Geräten dazu führen, dass diese Geräte als Altgeräte identifiziert werden könnten.

Die ab diesem Datum einzig zulässige Anzeige auf dem unteren Bildschirm wäre:

NOVO STAR STAND V7.1-4 19-OCT-2007
Kontrollmodul V7.0-2 20-FEB-2007
CRC: ACFE24DF

Wie kommt man jetzt zum CRC-Checksummentest ?


Zitat on
Die Identifikatoren der Spielsteuerung und Kontrolleinrichtung sind im unbespieltem Zustand von außen durch ( langes ) gleichzeitiges Betätigen der Tasten RISIKO/SETZEN, RISIKO und PUNKTE START/NEHMEN abruf- und anzeigbar.
Zitat off

Es wurde von mir aus dem entsprechenden Zulassungsschein der PTB zitiert.


Wird denn im Augenblick wohl schon umgerüstet, oder gibt es noch keine neue Software vom Hersteller ??


Grüße

__________________
gmg
55 13.12.2007 17:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

Zitat:
Original von gmg
@ alle

Wie wir den folgenden Beiträgen in dieser Sache entnehmen konnten,
war der Novo-Star nur das erste Gerät in einer langen Reihe von Bauart-Zulassungen mit verfristeten Nachträgen zu den Zulassungsscheinen.

Nun kommt schon die Zeit heran, in der das Gerät bald nicht mehr mit der alten Software betrieben werden darf.

Wie man dem 2. Nachtrag zum Zulassungsschein der Baureihe 2074 vom 14. 11. 2007 entnehmen kann,

verlieren alle vor dem 14. November 2007 zugelassenen Programmversionen für das Gerät NOVO-STAR am 01. 01. 2008 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01. 01. 2008 würde der CRC-Checksummentest bei noch nicht umgerüsteten Geräten dazu führen, dass diese Geräte als Altgeräte identifiziert werden könnten.

Die ab diesem Datum einzig zulässige Anzeige auf dem unteren Bildschirm wäre:

NOVO STAR STAND V7.1-4 19-OCT-2007
Kontrollmodul V7.0-2 20-FEB-2007
CRC: ACFE24DF




@ Aufstellerschaft
Ich verweise noch einmal auf den zitierten Inhalt.

Die NovoStar Geräte dürfen seit dem 01. 01. 2008 nur noch mit der neuen o. a. Software betrieben werden !!

Grüße

__________________
gmg
56 21.02.2008 20:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

Zitat:
Original von gmg




@ Aufstellerschaft
Ich verweise noch einmal auf den zitierten Inhalt.

Die NovoStar Geräte dürfen seit dem 01. 01. 2008 nur noch mit der neuen o. a. Software betrieben werden !!

Grüße


Danke für diesen Hinweis, lieber gmg.
Und das meine ich ernst!

Allerdings wurden nach meiner unbedeutenden Meinung die Stars als erste upgedatet, danach kamen dann die Novoline.
Alle sind upgedatet, davon kannst Du ausgehen, zumal Novomatic auch Termine für die Rückgabe der Dongles gesetzt hat.
Nicht pünktlich zurück, dann 1000 EUR für den Dongle und Besuch von Novomatic, um zu schauen, warum nicht upgedatet wurde!
57 22.02.2008 16:09 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

@ Bernd

Das sind ja gute Nachrichten von den Löwen !

Den Betrag für den Dongel finde ich zwar etwas niedrig, aber dieser Hausbesuch und die Nachfrage gefallen mir sehr gut.

Manchmal müssen auch erwachsene Menschen an die Hand genommen, und auf den rechten Weg gebracht werden !

Die Konsequenzen solch falschen Handelns könnten sonst existenzvernichtend sein !

NSM ist ja Eigentümer dieser Geldspielgeräte und hat, wenn ich richtig informiert bin, ein Sonderkündigungsrecht für die Geräte "im Kleingedruckten" drin.

Außerdem könnte man sicherlich noch über ganz andere Konsequenzen für Eigentümer und Aufsteller nachdenken, aber diese Gedanken sind ja nicht nötig.....

Grüße

__________________
gmg
58 22.02.2008 21:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

Zitat:
Original von gmg
@ Bernd

Das sind ja gute Nachrichten von den Löwen !


NSM ist ja Eigentümer dieser Geldspielgeräte und hat, wenn ich richtig informiert bin, ein Sonderkündigungsrecht für die Geräte "im Kleingedruckten" drin.

Außerdem könnte man sicherlich noch über ganz andere Konsequenzen für Eigentümer und Aufsteller nachdenken, aber diese Gedanken sind ja nicht nötig.....

Grüße


Völlig richtig, lieber gmg,smile

Natürlich hat Novomatic ein Sonderkündigungsrecht, auch und besonders dann, wenn die Updates zum Beispiel nicht aufsgespielt werden!

Gehe mal davon aus, gmg, das alle updates aufgespielt wurden.
Auch die adp updates.

Schönen Abend wünsche ich Dir, mein Lieber! smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 22.02.2008 21:19.

59 22.02.2008 21:18 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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RE: NOVO-STAR hat neue Zulassung !!

@ alle

Und so sieht der Bildschirm des Gerätes beim CRC-Checksummentest aus, wenn noch die alte - seit dem 01. 01. 2008 verfristete - Software auf dem NovoStar installiert ist !

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
NovoStar verfristet.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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60 25.02.2008 17:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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