magnum
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Gericht untersagt Jackpotsystem |
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Zitat:
Spielanreize müssen im Rahmen gehalten werden
Minden/Bielefeld (gär). Wegen Verstoßes gegen die Gewerbe- und Spielordnung hat das Verwaltungsgericht Minden ein neuartiges Jackpot-System untersagt. Der Jackpot ist in zahlreichen Gaststätten der Region über Spielautomaten installiert.
Die von Automaten ausgehenden Spielanreize müssten aber in einem bestimmten Rahmen gehalten werden, befand das Gericht. Mit der zusätzlichen Installation eines Jackpots werde die Grenze überschritten. Zudem existiere "ein Missverhältnis" zwischen Einsatz und möglichem Gewinn. Die Kunden würden zu dauerhaftem Spiel und unangemessen hohen Verlusten verleitet. Die statistische Wahrscheinlichkeit eines Jackpot-Gewinns sei "äußerst gering", urteilte das Gericht.
Medium: Neue Westfälische
Zitat Ende.
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03.09.2007 08:42 |
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Solon
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Gericht untersagt Jackpotsystem |
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aus Thüringen,
die betreffenden Urteile des VG Minden gibt's in der Rechtsprechungsdatenbank NRW im Volltext jetzt online:
Urteil vom 08.08.2007 - Az.: 3 K 82/07
Urteil vom 08.08.2007 - Az.: 3 K 2772/06
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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31
04.09.2007 06:11 |
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AlsunaSB
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und was willst du uns damit sagen ???
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1
03.09.2007 18:51 |
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der_fragende
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Ebenfalls
aus Erfurt
ja wass will der TE uns damit sagen ??? Vielleicht kommt ja noch etwas ... handfestes dazu ???
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1
03.09.2007 20:29 |
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magnum
Doppel-As
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Danke an puz.zle für den Link!
1. Es gibt immer noch Aufsteller dies es nicht wahr haben wollen.
2. Warum die JPs immer noch von der PTB zugelassenen werden, sollten die uns mal verraten.
3. Die "big c. JP" dürften sich nun auch verabschieden.
Tschö!
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04.09.2007 08:57 |
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Stratmann
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Zitat: |
Original von magnum
Danke an puz.zle für den Link!
1. Es gibt immer noch Aufsteller dies es nicht wahr haben wollen.
2. Warum die JPs immer noch von der PTB zugelassenen werden, sollten die uns mal verraten.
3. Die "big c. JP" dürften sich nun auch verabschieden.
Tschö! |
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@ magnum
Hier ging es nicht um Mehrfachspielstellen, sondern um diese Geräte:
Blue Power, Croco, Winner Superquick,
alles Geräte nach alter Spielverordnung.
Über den Geldspielgeräten Blue Power und Croco war ein Jackpotsystem installiert. Kabelverbindungen führten von dem Jackpot in diese beiden Geldspielgeräte, die mit dem Jackpot gekoppelt waren.
Du solltest dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
__________________ mfG
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16
04.09.2007 20:27 |
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magnum
Doppel-As
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Themenstarter
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@Stratmann
Du solltest dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen??
…….. bitte schau mal in Deine Geburtsurkunde rein, ob Dein Name mit „h“ geschrieben wird.
Das Urteil behandelt den Jackpot und den damit verbundenen zusätzlichen Spielanreiz.
Auch ein JP auf „Mehrfachgeräten“ hat einen zusätzlichen Spielanreiz!
Dabei spiel es für mich keine Rolle, ob der Punkte anzeigt und von PTB zugelassen ist oder nicht!
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05.09.2007 10:47 |
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