Änderung im Jugendschutzgesetz tritt heute in Kraft |
René Land
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Änderung im Jugendschutzgesetz tritt heute in Kraft |
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Hallo zusammen,
bevor es vielleicht untergeht, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mit Wirkung vom 1. September 2007 die §§ 10 und 28 des Jugendschutzgesetzes geädert werden.
Ab sofort ist danach die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit untersagt. Ebenfalls darf Ihnen das Rauchen nicht gestattet werden.
Damit wird die diesbezügliche Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Für die Abgabe von Tabakwaren aus Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009.
Anbei eine kleine Übersicht der Änderungen sowie ein Link zum Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 dessen Artikel 3 die Grundlage der vorstehenden Änderung bildet.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
01.09.2007 11:19 |
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Solon
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Schwarzer
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RE: Änderung im Jugendschutzgesetz tritt heute in Kraft |
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Herr Land,
irgendwie habe ich Tomaten auf den Augen (wie so oft). Ich finde die Stelle nicht, wo die Übergangsfrist für den Automatenverkauf von Zigaretten an unter 18-jährige erwähnt ist. Könnten Sie mir mal auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank im Voraus
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
03.09.2007 10:38 |
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Solon
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Orion
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RE: Änderung im Jugendschutzgesetz tritt heute in Kraft |
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Hallo Herr Schwarzer,
die Übergangsfrist ist im Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens v. 20.07.2007 in Artikel 7 (Inkrafttreten) unter Absatz 3.
Hinsichtlich § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 treten die Änderungen zum 01.01.2009 in kraft.
Grüße aus Hamburg
Glashagen
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3
03.09.2007 11:09 |
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Schwarzer
König
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RE: Änderung im Jugendschutzgesetz tritt heute in Kraft |
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nach Hamburg
jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Haaren. Vielen Dank Herr Glashagen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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4
03.09.2007 11:21 |
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