Preisauszeichnung |
guenter luxemburger
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Hallo aus Mayen/Eifel
da hab ich mal wieder eine Frage und hoffe auf Hilfe
Es geht um die Warenauszeichnung.
Wir haben in Mayen einen Gewerbetreibenden, der am Tage seine im Schaufenster angebotene Waren (Bekleidung) ordnungsgemäß auszeichnet.
Nach Geschäftsschluss sammelt der Gewerbetreibende die Preise ein.
Nun zu meiner Frage:
Reicht es aus, wenn man während den Geschäftszeiten seine Waren ordnungsgemäß auszeichnet oder müssen die Waren auch nach Ladenschluss im Schaufenster ausgezeichnet sein.
Für eine "hilfreiche" Antwort bedanke ich mich jetzt schon.
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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1
22.08.2007 15:07 |
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Solon
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Vollmar-HEF
Tripel-As

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Hallo!
Nach meiner Auffassung dient besagtes Schaufenster auch nach Schließung des Geschäftes dem Werbezweck. Wahrscheinlich ist es nach Sonnenuntergang sogar beleuchtet, damit der geneigte Kunde die Waren während des Abendspazierganges begutachten kann. Somit greifen die Vorschriften über die Preisauszeichnung auch außerhalb der Ladenöffnungszeit.
Mich würde aber mal interessieren, warum der Inhaber die Preise nach Ladenschluss entfernt.
Gruß aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
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2
23.08.2007 12:39 |
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Solon
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guenter luxemburger
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Hallo Herr Kollege Vollmar
vielen Dank für die Antwort , damit wurde meine Vermutung bestätigt.
Ja warum macht der Gewerbetreibende das?
Gute Frage. Ich weiß es nicht und kann mir auch keinen Reim drauf machen.
Der Gewerbetreibende, der die selben Marken führt und dies hier angezeigt hat, vermutet, dass er so Kunden, die sich abends die Schaufenster der beiden Läden angesehen haben, in sein Geschäft locken will.
Aber ob es tats. der Grund ist, kann ich beim besten Willen nicht sagen.
Viele Grüße aus Mayen
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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3
23.08.2007 14:25 |
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TinoHST
Tripel-As


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Da kann man Herrn Vollmar nur zustimmen. Die PAngV sagt in § 4 Abs. 1:
Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb des
Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden, ... sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen.
Da steht nichts davon, dass dies nur innerhalb gewisser Zeiten zu erfolgen hat.
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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4
29.08.2007 15:22 |
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guenter luxemburger
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aus Mayen
, ich habe den Gewerbtreibenden darauf hingwiesen und denke dass er sich daran hält.
Was macht der Brückenbau?
Hoffe wenn die Brücke fertig ist, steht man nicht mehr einige Stunden im Stau wenn man zur und von der Insel will
Viele Grüße aus Mayen/Eifel
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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5
30.08.2007 07:21 |
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