Gewerbeanmeldung Pflegeheim |
sonja
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung Pflegeheim |
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Hallo zusammen,
kann mir jemand von euch beantworten, ob ein Pflegeheim den Betrieb gemäß §§ 14, 15 GewO anmelden muss ??
Vielen Dank
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1
20.08.2007 12:44 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Sofern das Heim gewerbsmäßig (d. h. weder gemeinnützig noch wohltätig) betrieben wird, muss es angemeldet werden. Eine Erlaubnis nach § 30 GewO ist aber nicht erforderlich.
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2
21.08.2007 14:45 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
In § 24 des Heimgesetzes steht drin, dass auf gewerbliche Heime die Gewerbeordnung Anwendung findet.
Damit unterliegen diese Heime nicht nur den Anforderungen des § 14 GewO, sondern auch allen anderen Bestimmungen der GewO.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
22.08.2007 07:47 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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also ich muss dieses Thema nochmal aufgreifen, zumal ich durchden § 24 HeimG noch mehr verunsichert bin.
Nach Landmann/Rohmer RN 62 (§ 6) gehört die, nennen wir es mal pauschal, altenpflege zu anderen Heilhilfsberufen.Nach RN 63 Nr. 12 ist dies sogar bundesrechtliche geregelt und unterliegt somit eben nicht der Anmeldepflicht.
Eigenartig ist auch, dass sich etwa 50 % derartiger Einrichtungen anmelden, die anderen nicht, zumindest ist es bei mir der Fall.
Mein Ansatzpunkt zu einer eventuell doch vorliegenden Anmeldepflicht war bzw. ist eher der Ansatz, dass Pflegeheime/ Pflegedienste meist "umfassendere" Tätigkeiten anbieten, wie Einkaufsdienst, hauswirtschaftliche Dienstleistungen u.s.w.
Dann unterliegt es meiner ansicht nach eben nicht mehr der Anzeigefrteiheit. Es liegt sozusagen eine Mischtätigkeit vor.
Wie seht ihr das denn so? Wie verfahrt ihr denn? Gibt es bei euch auch das Phänomen, dass sich 50 % anmelden und 50 % nicht?
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12.03.2010 10:36 |
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Pieck, OA Düren
Routinier
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Hallo zusammen,
M. E. liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor (§ 6 GewO).
Wir melden somit hier auch keine Pflegeheime und Pflegedienste an. Diese werden von uns an das zuständige Gesundheitsamt verwiesen.
Es gibt hier noch 1 Altfall, der seit jeher angemeldet ist, ansonsten keine Gewerbeanmeldung.
mfg
Thomas Pieck
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5
12.03.2010 11:36 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Es ist unstrittig, dass die reine Altenpflege nicht anzumelden ist.
Und wie sehen sie es mit den von mir aufgezählten "Nebenleistungen"? Die nur all zu oft angeboten werden.
Einkaufen, Hausarbeit jeglicher Art- halt die "hauswirtschaftlichen Dienstleistungen", die oft gerade vom mobilen Pflegedienst mit wahrgenommen werden?
Hier handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten, oder? Sollte man hier auf die 10% Fiktion abstellen?
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12.03.2010 12:01 |
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Jeff77
Grünschnabel
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Servus zusammen,
sind jemandem bezüglich der Anzeigepflicht nach § 14 GewO neuere Regelungen bekannt?
Ich tendiere zu einer grundsätzlichen Anzeigepflicht, wenn die bekannten Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit vorhanden sind.
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7
15.02.2023 09:52 |
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