Schule für medizinische Fachberufe |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Schule für medizinische Fachberufe |
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bei uns hat diesen Monat eine Schule für medizinische Fachberufe eröffnet, an der man eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, Masseur bzw. medizinischen Bademeister absolvieren kann. Nun fragen wir uns, ob sich diese Schule gewerberechtlich anmelden muss. Im Landmann/Rohmer haben wir nur etwas zur Heilpraktikerschule gefunden (§ 6 Rd.-Nr. 17 GewO).
Würden Sie eine Gewerbeanmeldung verlangen?
und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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1
30.07.2007 09:48 |
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Solon
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4X4
Doppel-As
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RE: Schule für medizinische Fachberufe |
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Aus dem Bauch heraus würd ich sagen nein, keine Gewerbeanzeige, aber wirklich begründen kann ich es auch nicht.
Bei uns sind die Schulen im Regelfall den Krankenpflegeschulen angegliedert und nicht privat organisiert. Auch benötigen sie eine staatliche Anerkennung / Zulassung. Ob hieraus allerdings dann Unterrichtswesen und Gültigkeit von § 6 GewO abgeleitet werden darf
(Berufsfachschule Landmann / Rohmer Rd.-Nr.16)
Private Schulen, die ich eben im Netz ergoogelt habe waren als gGmbH geführt und hingen schlußendlich auch an einem Krankenhaus oder Uniklinik.
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2
30.07.2007 14:10 |
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Solon
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Hallo aus der BUGA-Stadt Gera,
ich würde keine Gewerbeanmeldung verlangen, da § 6 GewO zutrifft.
Sinn und Zweck des § 6 GewO ist, Vorbehalte für spezial- und landesrechtliche Regelungen (z. B. Unterrichtswesen) zu treffen. Sofern eine gesetzliche Regelung durch die Unterrichtsgesetzgebung erfolgte, findet die GewO keine Anwendung.
Physiotherapeuten, Masseur bzw. medizinischen Bademeister sind Ausbildungsberufe, die gesetzlich geregelt sind. Zudem erfolgt die Ausbildung nur an einer staatlich anerkannten Schule.
Der Ordnungsandy
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für Ihre Aufmerksamkeit
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3
02.08.2007 09:39 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Landmann/Rohmer sagt zu dem Thema unter Randnummer 26 b im Kommentar zu § 14:
Das Betreiben einer Heilpraktikerschule ist ein Gewerbe (Urteil VGH BW v. 21.03.2002).
Im Gegensatz zu den Heilpraktikern ist die Ausbildung der Physios zwar bundesrechtlich geregelt, aber ob der Unterricht unter die Kulturhohheit ihres Bundeslandes fällt (was Voraussetzung für die Befreiuung nach § 6 GewO ist) müsste im Schulgesetz nachgelesen werden.
vg
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4
07.08.2007 11:26 |
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